Dies ist eine Diskussion zu Was gehört zum Einkommen um den Kindesunterhalt zu berecnen innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Ich (holländerin) wurde von einem deutchen Gericht ,als Plegerin bestellt . Meine beide Enkelkinder leben und wohnen mit mir in den NL.seit sept.2003. Ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht,die Gesundheitsfürsorge und die Vermögenssorge.Sie sind jetzt 4 und 7 Jahre alt(Die Kinder sind Deuscher und die Väter auch). Beide Kinder haben einen anderen Vater. Eines der Väter war Z4 bei der Bundeswehr und war ein paar Monate in Afghanistan.Had in dieser zeit SEHR viel Geld verdient.Ebenfalls zahlt die BW ihm jetzt noch ein teilgehalt weiter. Auch had er eine abfindung bekommen . Ich mache dieses Jahr zum ersten mal eine Kindesunterhaltsberechnung,weil ich die Vermögenssorge habe. Zählt auch das Weihnachtsgeld,Urlaubsgeld Steuerrückgabe und wie oben genannt zum einkommen? DEr Vater behauptet ,an dem Geld von Afghanistan darf keiner dran,schließlich habe er dafür sein Leben aufs Spiel gesetzt. Aber das tun Poliziesten doch auch jeden Tag. Wie kann ich vorgehen und wer kann mir einen Rat geben. Entschuldige bitte meine Fehler, aber Deutsch ist nicht meine Muttersprache. LG kitty und Kids |
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