Dies ist eine Diskussion zu Vormundschaft für eine Nichte? innerhalb des Forums Adoptionsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Vormundschaft für eine Nichte? Dieser Fall brennt wirklich sehr! Wie ist die Rechtslage, wenn die Eltern verunglückt sind und eine fast 2jährige Tochter hinterlassen. Kein Testament oä. Der Opa (58) und die Tante (32) haben beim Amtsgericht die Vormundschaft beantragt und jetzt will auf einmal (obwohl anders abgesprochen) die Oma (56) die Vormundschaft. Der Opa ist zeitlich frei, finanziell gut gestellt, lebt in einer stabilen Partnerschaft und das Endziel (ca 1-2 Jahre) ist, dass Opa und Tante ein 2 Familienhaus kaufen damit die Kleine rundum versorgt ist. Die Oma muss noch arbeiten und hätte ziemliche finanzielle Einbußen, wenn sie jetzt in Rente ginge. Sie lebt allein, ist in den Wechseljahren (damit einhergehend sind auch Depressionen und Antidepressiva) und wäre total auf sich gestellt. Wie schätzt ihr die Chancen ein, dass Opa und Tante die Vormundschaft bekommen? Mit schnellen Antworten würdet ihr mir sehr helfen!!!
__________________ Time is a train that makes the future the past! |
| |||
| AW: Vormundschaft für eine Nichte? Zitat:
Zitat:
Zitat:
GAnz wichtig ist noch die Information, wo das Kind sich zur Zeit aufhält. Oma, Opa, Tante, Heim, Freund der Eltern? wARUM TRETEN DENN oPA UND tANTE ALS Paar auf? Das erscheint mir völlig unnötig. Wichtiger ist, wie sieht es denn mit den richtigen Partnern aus, machen die mit? Unabhängig von Vormundschaft oder Pflegschaft wir die Oma wenn sie möchte aller voraussicht nach auch immer ein Umgangsrecht haben, ebenso wie alle anderen Verwandten. Wie man das im Interesse des Kindes am besten gewährleisten kann, ist vor Gericht viel aussagekräftiger als die Üble Nachrede zu den Wechseljahren der Oma. Wenn man diese Argumente vorm Vormundschaftsgericht so wie oben nutzt, sollte man sich nicht wundern, wenn der Schuss nach hinten losgeht. Mobbing kommt da gar nicht gut an.
__________________ ... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung! |
| |||
| AW: Vormundschaft für eine Nichte? Danke für eine solche wunderbar taktvolle und nette Antwort. Ich habe hier versucht, den Sachverhalt und die wenigen Fakten, die vorhanden sind zu schildern. Dass ein für alle dramatischer und alles überschattender Todesfall zwei wunderbare Menschen aus dem Leben gerissen hat und dies jetzt die gesamte Familie vor große Sorgen und Probleme stellt, ist nicht weiter von Belang. Weiter so mit diesen wirklich tollen Kommentaren! War einfach eine grundsätzliche Frage. Ätzende Antworten nicht nötig!
__________________ Time is a train that makes the future the past! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Erbfolge Nichte und Neffe | Erbrecht | 04.04.2009 15:53 |
| Vermächtnis an Nichte | Erbrecht | 04.03.2009 08:40 |
| Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichte | Familienrecht | 12.01.2009 08:41 |
| Erbrecht Nichte des verstorbenen Mannes | Erbrecht | 31.07.2007 20:30 |
| Nichte als Erbin : Haus Vermögen | Erbrecht | 18.07.2006 17:36 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios