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Vormundschaft für eine Nichte?

Dies ist eine Diskussion zu Vormundschaft für eine Nichte? innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.07.2008, 10:49
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Vormundschaft für eine Nichte?

Hallo!
Dieser Fall brennt wirklich sehr!
Wie ist die Rechtslage, wenn die Eltern verunglückt sind und eine fast 2jährige Tochter hinterlassen. Kein Testament oä.
Der Opa (58) und die Tante (32) haben beim Amtsgericht die Vormundschaft beantragt und jetzt will auf einmal (obwohl anders abgesprochen) die Oma (56) die Vormundschaft.
Der Opa ist zeitlich frei, finanziell gut gestellt, lebt in einer stabilen Partnerschaft und das Endziel (ca 1-2 Jahre) ist, dass Opa und Tante ein 2 Familienhaus kaufen damit die Kleine rundum versorgt ist.
Die Oma muss noch arbeiten und hätte ziemliche finanzielle Einbußen, wenn sie jetzt in Rente ginge. Sie lebt allein, ist in den Wechseljahren (damit einhergehend sind auch Depressionen und Antidepressiva) und wäre total auf sich gestellt.
Wie schätzt ihr die Chancen ein, dass Opa und Tante die Vormundschaft bekommen?
Mit schnellen Antworten würdet ihr mir sehr helfen!!!
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  #2 (permalink)  
Alt 05.07.2008, 15:02
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AW: Vormundschaft für eine Nichte?

Zitat:
Zitat von SuperSanni
Hallo!
Dieser Fall brennt wirklich sehr!
Wie ist die Rechtslage, wenn die Eltern verunglückt sind und eine fast 2jährige Tochter hinterlassen. Kein Testament oä.
Kinder kann man nicht vererben!


Zitat:
Zitat von SuperSanni
Der Opa (58) und die Tante (32) haben beim Amtsgericht die Vormundschaft beantragt und jetzt will auf einmal (obwohl anders abgesprochen) die Oma (56) die Vormundschaft.
Waren Opa und Oma vorher ein Paar oder sind sie die Eltern von Kindsvater und -mutter? Tante ist Tochter von Opa? Klar gefragt: Familienzwist?


Zitat:
Zitat von SuperSanni
Der Opa ist zeitlich frei, finanziell gut gestellt, lebt in einer stabilen Partnerschaft und das Endziel (ca 1-2 Jahre) ist, dass Opa und Tante ein 2 Familienhaus kaufen damit die Kleine rundum versorgt ist.
Die Oma muss noch arbeiten und hätte ziemliche finanzielle Einbußen, wenn sie jetzt in Rente ginge. Sie lebt allein, ist in den Wechseljahren (damit einhergehend sind auch Depressionen und Antidepressiva) und wäre total auf sich gestellt.
Wie schätzt ihr die Chancen ein, dass Opa und Tante die Vormundschaft bekommen?
Zunächst : Endziel hört sich schon reichlich totalitär an. Ziel reicht.

GAnz wichtig ist noch die Information, wo das Kind sich zur Zeit aufhält. Oma, Opa, Tante, Heim, Freund der Eltern?

wARUM TRETEN DENN oPA UND tANTE ALS Paar auf? Das erscheint mir völlig unnötig. Wichtiger ist, wie sieht es denn mit den richtigen Partnern aus, machen die mit?

Unabhängig von Vormundschaft oder Pflegschaft wir die Oma wenn sie möchte aller voraussicht nach auch immer ein Umgangsrecht haben, ebenso wie alle anderen Verwandten. Wie man das im Interesse des Kindes am besten gewährleisten kann, ist vor Gericht viel aussagekräftiger als die Üble Nachrede zu den Wechseljahren der Oma. Wenn man diese Argumente vorm Vormundschaftsgericht so wie oben nutzt, sollte man sich nicht wundern, wenn der Schuss nach hinten losgeht. Mobbing kommt da gar nicht gut an.
__________________
... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung!
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  #3 (permalink)  
Alt 05.07.2008, 22:39
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Registriert seit: Sep 2006
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AW: Vormundschaft für eine Nichte?

Danke für eine solche wunderbar taktvolle und nette Antwort. Ich habe hier versucht, den Sachverhalt und die wenigen Fakten, die vorhanden sind zu schildern. Dass ein für alle dramatischer und alles überschattender Todesfall zwei wunderbare Menschen aus dem Leben gerissen hat und dies jetzt die gesamte Familie vor große Sorgen und Probleme stellt, ist nicht weiter von Belang.
Weiter so mit diesen wirklich tollen Kommentaren!
War einfach eine grundsätzliche Frage. Ätzende Antworten nicht nötig!
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