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Vormundschaft eines Pflegekindes

Dies ist eine Diskussion zu Vormundschaft eines Pflegekindes innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.03.2010, 22:03
Boardneuling
 
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Vormundschaft eines Pflegekindes

Hallo,

mal angenommen Kind A lebt seit mehreren Jahren bei den Pflegeeltern B.

Nun haben die Pflegeeltern B beim Familiengericht die Vormundshaft beantragt. Die leiblichen Mutter C wurde dazu befragt. Diese möchte nicht, das die Pflegeltern B dieses bekommen, und hat deswegen einen Rechtsanwalt genommen. Dieser schreibt das "unmaßgeblich" ein genannte Person als Verfahrensbeistand zu bestellen.

Nun die frage(n),

wie müssten die Pflegeltern auf diesen Brief antworten, und müssensie die bennante Person als Verfahrensbeistand annehmen, oder können sie sich selber welchen aussuchen


Gruss
Tutzi
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  #2 (permalink)  
Alt 22.11.2010, 22:17
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AW: Vormundschaft eines Pflegekindes

was ich mich frage wieso wollen die pflegeeltern b die vormundschaft.
tut man den eltern nicht schon genug leid an wenn man ihnen die kinder weg nimmt muss man ihnen dann nicht noch alles entziehen?
finde es unbegreiflichund echt noch mies, das man so weit geht.
sorry, mein eigenes empfinden, das jede mutter treffen kann, deren kind in einer pflegschaft ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.11.2010, 13:54
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AW: Vormundschaft eines Pflegekindes

Zitat:
Zitat von Tutzi776 Beitrag anzeigen
Nun haben die Pflegeeltern B beim Familiengericht die Vormundshaft beantragt.
Dieses Recht steht den Pflegeeltern unbenommen zu.
Zitat:
Zitat von Tutzi776 Beitrag anzeigen
Die leiblichen Mutter C wurde dazu befragt. Diese möchte nicht, das die Pflegeltern B dieses bekommen, und hat deswegen einen Rechtsanwalt genommen.
Warum nicht?

Auch in diesem Fall kann man keinen Rat erteilen. Allerdings muss auch die Pflegefamilie sich anwaltlich vertreten lassen. Und genau das meinte der gegnerische Anwalt.
Zitat:
Zitat von EinsameMutter Beitrag anzeigen
was ich mich frage wieso wollen die pflegeeltern b die vormundschaft.
Dadurch wir die Entscheidungsbefugnis im Sinne des Kindes durchaus verbessert.
Zitat:
Zitat von EinsameMutter Beitrag anzeigen
tut man den eltern nicht schon genug leid an wenn man ihnen die kinder weg nimmt muss man ihnen dann nicht noch alles entziehen?
Bevor Sie nun weiter poltern, sollte man sich ersteinmal die Hintergründe eines jeden Falles anhören. Es gibt Kinder die geschlagen, vergewaltigt und misshandelt werden, und da muss man den Eltern diese Kinder entziehen um diese zu schützen. Also bitte ganz ruhig. Danke.

Gruß

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