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Vormundschaft bei Halbschwester

Dies ist eine Diskussion zu Vormundschaft bei Halbschwester innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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Alt 23.06.2008, 18:38
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Vormundschaft bei Halbschwester

Angenommen Person A (13) wohnt bei ihrer Alleinerziehenden Mutter und fühlt sich in ihrem jetzigem Umfeld nicht wohl. Das Jugendamt kommt regelmäßig vorbei und Person A wollte von sich aus schon in ein Heim gehen. Person B (22, Halbschwester) befindet sich noch in der Ausbildung und möchte danach in London arbeiten und sich um A kümmern. Kann Person B einen Vormundschaftsantrag für A stellen? Wie lange würde dieser Antrag dauern? Sollte Person B erst nachdem sie eine Wohnung in London (Job wäre schon vorhanden) hat den Antrag stellen oder schon davor - auch wenn nicht sicher ist das der Antrag durchkommt. Muss die Mutter von Person A zustimmen?
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Alt 23.06.2008, 18:46
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AW: Vormundschaft bei Halbschwester

Wenn ich richtig verstehe möchte die 22 Jährige ihre Schwester zu sich nehmen, oder geht es nur um die Vormundschaft?

Ohne zustimmung der Mutter geht das in jedem Fall nur übers Gericht.

"Nicht Wohl Fühlen" ist als begründung auch etwas dürftig, da müssen schon handfeste gründe vorliegen. Was würde denn in diesem Fall das Jugendamt sagen?

Wie sollte denn das Kind in GB betreut werden? Es scheint als steckt der "Fall" noch ganz in den Anfängen und es müssten sich noch viele Gedanken gemacht werden
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Alt 23.06.2008, 19:34
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AW: Vormundschaft bei Halbschwester

Ja, die 22 jährige möchte die Schwester zu sich nehmen. "Nicht wohl fühlen" war etwas sehr grob umschrieben, die 13 jährige hat schlechte Noten in der Schule (hat die Versetzung gerade noch so geschafft), ist sich am ritzen, die Wohnung ist verwahrlost (Essensreste liegen überall herum, es wurde schon lange nicht mehr geputzt, Kartons stehen noch unausgepackt im Zimmer des Bruders obwohl die Familie schon seit einem Jahr dort wohnt), die Mutter lebt mit der Familie von Hartz IV, ist auch nicht bemüht sich eine Arbeit zu suchen und ist den ganzen Tag zu Hause.

Das Jugendamt wurde von dem Vorhaben der 22 jährigen noch nicht in Kenntnis gesetzt, da sie sich noch in der Ausbildung befindet und es noch ca. 1 Jahr dauert bis diese beendet wird.


Zitat: "Wie sollte denn das Kind in GB betreut werden?"

Wie das mit der Betreuung gemeint ist verstehe ich nicht ganz. Meinst du die Betreuung durch das Jugendamt oder durch die 22 jährige?

Mit dem Jugendamt wüsste ich selbst nicht, dass müsste man dann bei der Antragsstellung abklären.
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Alt 23.06.2008, 20:13
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AW: Vormundschaft bei Halbschwester

Sich kümmern und Verantwortung zeigen ist sehr gut. Nur bitte nicht darauf versteifen, dass die kleine Zur Halbschwester kommt. Wer soll auf das Kind aufpassen, wenn Person B arbeitet? Um dann auch noch der Umzug in ein fremdes Land. A kann ja sicherlich noch nicht einmal die Sprache, etc. Ich glaube kaum dass sich ein deutsches Jugendamt oder gar ein Gericht auf diese Idee einlässt.

Stattdessen sollte man realistische Alternativen suchen. Zuvorderst steht kann die Situation durch Masnahmen der Familienhilfe so gebessert wrden, dass A bei der Mutter bleiben kann. Wenn Herausname des Kindes dann ist oft die Nähe zur gewohnten Umwelt (incl Mutter) auch für das Kind von Vorteil. Was ist mit dem Vater? kommt der in Frage? Onkels, Tanten, Grosseltern könnten das Kind auch in Pflege nehmen. Das kann auch vorübergehend sein, bis die Mutter ihr Leben wieder im Griff hat. Entscheiden tut das Jugendamt, ASD und letztendlich das Gericht.
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Alt 23.06.2008, 20:47
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AW: Vormundschaft bei Halbschwester

Die Eltern von A sind seit 2001 geschieden, der Vater hat wieder neu geheiratet, lebt in Spanien und möchte nichts mehr mit seiner Vergangenheit (was Person A miteinschließt) zu tun haben - er bezahlt auch keinen Unterhalt. Die Mutter lebt seitdem von Hartz IV, hat keinen Führerschein (ist laut eigenen Angaben zu faul um einen zu machen, was im übrigen auch auf das Schreiben von Bewerbungen zutrifft) Die Großeltern väterlicherseits sind beide verstorben, mütterlicherseits ist unbekannt. A hat noch eine Tante zu welcher sie aber nicht möchte. Andere Verwandte bzw. Alternativen (bis auf einen Heimoffenhalt) hat A nicht. A würde (wenn sie bei ihrer Halbschwester wohnen würde) schon 14 sein, tagsüber in die Schule gehen und danach mit Person B zusammen zu Hause. Da die Landessprache in England Englisch ist, kann A sich in dieser verständigen, da sie u. a. auch Englisch in der Schule lernt.

Ich glaube nicht das sich die Lage durch die Familienhilfestelle ändern würde. Person A und Person B haben den gleichen Vater und Person B hat die Sachen die Person A zur Zeit durchmacht schon hinter sich (da Person A noch sehr an ihrem Vater hängt und Person B ihr in dieser Lage Ratschläge geben kann und sich um Person A kümmert - Person B war in der gleichen Lage und wollte in dem Alter auch von zu Hause weg). Letztendlich wird die Mutter von Person A auch immer die Mutter bleiben, aber wenn sich Person A bei Person B wohler fühlt, bessere Noten in der Schule bekommt, über ihre Probleme sprechen kann etc. dann ist es für A doch besser als das alles daran gesetzt wird, dass si bei der Mutter bleiben kann.

Aber meine anfänglichen Fragen sind immer noch offen (ob es im Endeffekt klappt oder nicht sei mal dahingestellt). 1. Wie lange würde dieser Antrag dauern? 2. Sollte Person B erst nachdem sie eine Wohnung in London (Job wäre schon vorhanden) hat den Antrag stellen oder schon davor - auch wenn nicht sicher ist das der Antrag durchkommt. 3. Gäbe es eine alternative zum Vormundschaftsantrag?
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