Dies ist eine Diskussion zu volljähriges Pflegekind, noch Schülerin, Pflegemutter verstorben und nun? innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| volljähriges Pflegekind, noch Schülerin, Pflegemutter verstorben und nun? mal angenommen, meine Nichte geb 1986 - die Tochter meiner Schwester-, wurde 1994 im Alter von 8 Jahren von ihrer Oma (meiner Mutter) als Pflegekind aufgenommen. Die leibliche Mutter hatte kein Interesse an ihr ( wenn man das so sagen kann). Die Pflegschaft lief offiziell über das Jugendamt. Die Nichte war zwar als Pflegekind bei der Oma, verbrachte aber, im Einklang mit dem Jugendamt, auch sehr viel Zeit mit mir, hatte also sozusagen zwei sich sehr gut kümmernde Mütter. Sie hat im Juli diesen Jahres ihr Abitur gemacht, geht jetzt noch 2 Jahre auf eine weiterführende Schule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung beinhaltet. Der "Vater" hat vor einen Jahr einen Vaterschaftstest angestrebt, bei dem sich herausstellte, das er doch nicht der leibliche Vater ist. Ein anderer ist nicht bekannt. Ihre leibliche Mutter hat sich über 5 Jahre lang gar nicht gemeldet, wir wussten absolut nichts von ihr. Vor ca. 3 Monaten bekamen wir dann die Nachricht des Jugendamtes, das man sie gefunden hat. Sie ließ über das Jugendamt ausrichten das es ihr gut gehe, hat dem Jugendamt aber gleichzeitig untersagt uns, bzw. der Tochter ihre Adresse zu geben, dh. sie wünschte keinen Kontakt zur Familie. Leider ist die Oma /Pflegemutter vor zwei Wochen verstorben und wir sind unendlich traurig. Da die Nichte und ich in den ganzen Jahren so etwas wie eine Mutter/ Kind Beziehung aufgebaut haben und sie kein Einkommen hat lebt sie nun selbstverständlich ganz bei mir. Da sie aber bei der Oma krankenversichert war, fällt sie aus diesem Schutz heraus. Das Jugendamt hat ihre leibliche Mutter aufgefordert, sie bei ihrer Krankenversicherung anzumelden. Nun habe ich alle Behördengänge erledigt, Abmeldungen etc, die den Tod meiner Mutter/ ihrer Pflegemutter betrafen. Die Kindergeldkasse gab mir die Auskunft, daß das Kindergeld ab sofort gesperrt wird, denn Anspruch darauf hätte nur die Pflegemutter bzw. die leibliche Mutter. Anmerken möche ich noch das die leibliche Mutter niemals Unterhalt an gezahlt hat. Ist es nicht möglich das Kindergeld direkt an die Nichte zu zahlen? Sie/ wir sind wirklich darauf angewiesen, denn bis diese Ansprüche geklärt sind können noch Monate vergehen. Das Jugendamt sagte uns, die leibliche Mutter bezieht Harzt IV und wenn diese dann die Kindergeldnachzahlung bekommt..... Eine Sachbearbeiterin der Kindergeldkasse ließ verlauten, das dieser Fall so ziemlich selten ist und einfach "durch das Raster fällt" weil der Gesetzgeber diese Komponente nicht berücksichtigt. Ein anderer Sachbearbeiter gab mir eine ganz andere Auskunft, das nämlich die Person, bei der das Pflegekind dauerhaft wohnt, sehr wohl Kindergeldberechtigt sei. In dem Antrag, den er mir zuschickte, ist aber nur die Rede von minderjährigen Pflegekindern, ich blick garnix mehr. Auf unsere Nachfragen ist... ...die ARGE ist nicht zuständig, weil sie noch Schülerin ist, das Sozialamt ebenfalls nicht weil sie BaFöG bezieht. Wir waren am 14.ten auf dem Jugendamt, die Sachbearbeiterin sagte mir /uns das jetzt einzig und allein die Mutter berechtigt wäre, Kindergeld zu beantragen, die Nichte soll dann einen Abzweigungsantrag an die zuständige Kindergeldkasse stellen. Die leibliche Mutter wohnt 400 km von uns entfernt, der "Kontakt" läuft über's Jugendamt. Auch äusserte die Sachbearbeiterin, die sehr ungehalten war, das ich als Tante schon gar keine Rechte hätte, weil wir 1. nicht geradlinig verwandt wäre 2. die Nichte volljährig ist. Auch meinen Einwand das ich bei wirklich jedem Hilfeplangespräch anwesend war, jeden Elternsprechtag wahrgenommen habe, Nachhilfe besorgt habe, immer für sie da war usw... das sie mehr Zeit bei mir, als bei der Oma verbracht hat, ließ sie nicht gelten. Ihr Argument war, daß die Mutter sich ja letztendlich doch gemeldet hat. Sie hat sich aber nur gemeldet, weil das hiesige Jugendamt sie anrief, ihr vom Tod unserer Mutter berichten musste, damit die Krankenversicherung von ihrer Kasse übernommen werden kann. Ist schon komisch, mir wird jegliches Recht abgesprochen (was gesetzlich ja sicher auch so stimmt). Die neue Pflegemutter kann ich ja nicht werden denn die Nichte ist jetzt im Dez. zwanzig Jahre alt geworden. Die Verantwortung wird von einem zum anderen Amt geschoben, nur konkrete Auskünfte bekommen wir nirgendwo. Niemand fühlt sich Zuständigkeit. Das Jugendamt sieht das so... Da ich mich jahrelang intensiv mit gekümmert habe und die Pflegemutter jetzt verstorben ist, werde ich sie ja nicht auf die Straße setzen. Mach ich ja auch nicht!! Das wurde im Juni als die Pflege auslief auch so gesagt, denn auf meine Frage, was andere Pflegeeltern machen wenn die Pflege beendet ist, wurde gesagt,- tja die meisten Pflegekinder haben dann schon einen Ausbildungsplatz, oder gehen in betreutes Wohnen, aber da sie ja auch eine familiäre Bindung haben werden sie Sie sicher nicht hängenlassen -. Und es wäre auch gaaaanz selten das Pflegekinder überhaupt das Abitur schaffen und dann noch weiter zur Schule gehen möchten. Das würde so fast nie passieren. Sie auf die Strasse setzen, das hab ich auch nicht vor, trotzdem müsste doch irgendein Amt zuständig sein, das auch in finanzieller Sicht noch etwas Hilfestellung leistet. Wenn sie jetzt die Schule abbrechen würde, als sozusagen jetzt alleinstehende Jugendliche und keinen Job bekäme dann träte doch auch erstmal Hartz IV in Kraft oder? Ihr Wunsch ist, die Schule gut zu beenden. Wir haben schon überlegt, Unterhalt einzuklagen, wenn die leibliche Mutter nicht zahlen kann, tritt dann nicht das Amt in Vorkasse? Das elternunabhängige BaFöG wird doch sicher jetzt auch zu Unrecht bezogen, da die leibliche Mutter plötzlich wieder, zumindest beim Jugendamt, präsent ist? Genau so schnell kann aber auch passieren, das die Mutter wieder "untertaucht", umzieht ohne sich wieder anzumelden, wieder heiratet etc... das war bis jetzt immer so. Das Jugendamt hat lange gebraucht, bis sie überhaupt gefunden wurde. Und was wäre dann? Müsste das "Amt ", wenn ja welches, da die Pflegemutter verstorben ist und ich keinerlei Rechte habe nicht so handeln, als wenn sie jetzt allein dastehen würde? Mit BaFög und Kindergeld allein, könnte sie nicht überleben wenn eigene Wohnung, Schulbücher Fahrgeld, Lebenshaltungskosten etc.. anständen. Das ich ihr helfe wird Seitens der Ämter als normal angesehen? So nach dem Motto, Pech gehabt kümmern sie sich mal weiter, wir sind nicht zuständig Ich verstehe die Welt nicht mehr und wenn mir jemand diese Geschichte so schildern würde, könnte ich das kaum glauben. Ich bin bestimmt keine "ganz Dumme", aber das übersteigt meinen Horizont, komplizierter geht's sicher nicht. Das traurige/ erschreckende ist, das die Ämter sich extra dumm stellen?; und wirklich absolut keine anderweitige Hilfestellung leisten, obwohl sie es von Amts wegen vielleicht müssten? Leider verfüge ich selber nur über ganz geringe finanzielle Mittel, sonst wär's mir wirklich "wurscht", aber so.. Was können wir tun? |
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| AW: volljähriges Pflegekind, noch Schülerin, Pflegemutter verstorben und nun? Auweiauwei..die Ämter..da weiss doch eine Hand manchmal nicht was die andere macht. Also ich habe folgendes gefunden. Generell:Ein niedersächsisches Finanzgericht hat geurteilt, das nur derjenige Anspruch auf Kindergeld hat der das Kind in seinem Haushalt betreut...so des wäre ja nun zu einfach.. Meiner Meinung nach sollte deine Nichte einen Antrag bei der Familienkasse stellen, dass das Kindergeld nur an sie überwiesen wird, den (ich zitiere mal, ich hoffe das ist so ok) § 74 Einkommensteuergesetz: 1) Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Abs. 1 kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Kindergeld kann an Kinder, die bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt werden, bis zur Höhe des Betrages, der sich bei entsprechender Anwendung des § 76 ergibt, ausgezahlt werden. Dies gilt auch, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe eines Betrages zu leisten braucht, der geringer ist als das für die Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld. ... LG und viel Glück |
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| AW: volljähriges Pflegekind, noch Schülerin, Pflegemutter verstorben und nun? Auch wenn hier "mal angenommen" steht, so ist der Fall nicht fiktiv geschildert. Er entspricht somit nicht den Forenregeln und darf auch nicht beantwortet werden. Das gilt für jeden. |
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