Dies ist eine Diskussion zu Volladotion innerhalb des Forums Adoptionsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Volladotion was waere wenn Mister X Miss Y ( geschieden mit Kind XY ) Heiratet ( in Japan ) & Mister X will Kind XY Adoptieren was dann eine Volladoption waere Dadurch verschwinden alle verwandschaftlichen bezieungen zur Ursprungsfamilie Aber im Familienregister oder Familienbuch wuerde nach der Adoption weiterhin bei Vater (Der name des Exmanns Mister Z von Miss Y stehen) ( In Japan ) Mister X will aber das der name Z geloescht wuerd & bei Vater der name von X steht In Japan ist das nicht moeglich nach der Adoption steht weiterhin bei Vater ( Mister Z ) & drunter bei Adoptionsvater ( Mister X ) Wie waere das in Deutschland |
| |||
| AW: Volladotion Hallo, in Deutschland steht im Original Geburtseintrag oder in der sogenannten Abstammungsurkunde auch immer der leibliche Vater drin, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat. Jedes Kind hat Anspruch auf Kenntnis seiner Abstammung. Das ist ein unumstößliches Grundrecht. |
| |||
| AW: Volladotion Nunja HKB, aber wenn die Mutter zB mit X verheiratet ist und mit Z ein Kind bekommt, steht trotzdem in der Geburtsurkunde X, der dann als juristischer Vater gilt. Selbst wenn Z anerkennen will geht das nicht, wenn die KM und X das nicht auch wollen (zB weil sie in Trennung leben)..
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
| |||
| AW: Volladotion Das wäre ein völlig anders gelagerter Fall, weil das Kind zunächst ehelich geboren wurde (bis 300 Tage nach der Scheidung oder dem Tod ).Wenn aber Ehemann X merkt, das Kind A nicht von ihm ist kann er die Vaterschaft anfechten. Wenn die Mutter Z als Erzeuger angibt, kann dieser eingetragen werden. Das passiert in diesem 2. von dir geschilderten Fall aber nur auf Antrag des Beteiligten X oder der Mutter. |
| |||
| AW: Volladotion Natürlich liegt der Fall anders, bezog sich auch nur auf das Zitat:
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios