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Verweigerung der Akten

Dies ist eine Diskussion zu Verweigerung der Akten innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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Alt 20.06.2008, 12:05
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Smile Verweigerung der Akten

Angenommen person A ist 20 jahre alt und verlangt akteneinsicht beim Jugendamt...
Und bekommt diese nicht....
nur eine bearbeiterin die sachen daraus vorliest...
keine kopien der Akte ncihts...
hat Person A anspruch auf den inhalt dieser akte z.B. wegen Geschwisterdaten, krnakheitsfälle etc...
den person A leidet an einer Niere-Becken-entzündung die Chronisch bedingt ist von geburt an...
hat sie ein recht die Akte notfalls per gericht zu bekommen?

Mika
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  #2 (permalink)  
Alt 20.06.2008, 12:46
Boardneuling
 
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AW: Verweigerung der Akten

adoptionsakte....
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  #3 (permalink)  
Alt 20.06.2008, 16:27
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AW: Verweigerung der Akten

Zur Not über den Anawalt Akteneinsicht verlangen. Ämter stellen sich manchmal stur und kennen sich oftmals selbst nicht mit den eigenen Bestimmungen aus.

Wenn man ganz unfair sein möchte, könnte man natürlich auch die jeweilige Sachbearbeiterin ärgern und sich ggf. die ganze Akte vorlesen lassen. Viel Spaß!
__________________
Wer stets vom Recht das Rechte dächte
und sich nicht rächte,
dächte rechte.
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