Dies ist eine Diskussion zu Vaterschaft innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Vaterschaft Frau X ist mit Herrn Y in die Kiste gegangen, sie wurde von ihm schwanger und hat ein Kind bekommen. Herr Y lernt Frau Z kennen und verliebt sich in Sie. Herr Y und Frau Z heiraten 2Jahre später und bekommen danach Kinder. Und nun die Quizfragen: Hat Frau X noch ein Recht auf die Vaterschaftsannerkennung/Unterhaltszahlungen, wenn der leibliche Vater danach mit Frau Z verheiratet ist und die selber Kinder haben? dank euch schonmal :-) |
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| AW: Vaterschaft Hallo ;-) Wen hat Frau X in der Geburtsurkunde als Vater angegeben? |
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| AW: Vaterschaft Falsche Frage. Wer Vater ist, richtet sich allein nach § 1592 ff BGB. Ob die Mutter da irgendwelche Namen nennt, ist völlig ohne Belang. Allein dadurch dass die Mutter "Fritze Müller" ruft, wird dieser noch lange nicht Vater. |
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| AW: Vaterschaft Er wird aber der Erste sein, an den sich (z.B.) das Jugendamt wendet, falls UV oder z.B. Hartz4 beantragt wurde - deswegen die Frage ;-) Kann auch sein das "unbekannt" in der GU steht und ein Amt auf Mitwirkungspflicht der Mutter besteht und sie deswegen seinen Namen genannt hat. Versuche nur, ein besseres Bild zu bekommen! cateyes |
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| AW: Vaterschaft Sicherheitshalber will der TE dieses Problem in zwei Threads erörtern ![]() Dopamin
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? |
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| AW: Vaterschaft Hab ich heute mittag gesehen - aber erst nachdem ich die Frage gestellt hatte - er hat ja alles etwas ausführlicher in dem anderen Thread beschrieben, bin gar nicht davon ausgegangen, das hier noch was kommt *g* |
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| AW: Vaterschaft Das dachte ich auch ![]() Dopamin
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? |
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| AW: Vaterschaft Zitat:
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| AW: Vaterschaft Willste jetzt hier klug********rn? Bin hier um mich auszutauschen und um für mich wichtige Sachen zu erfahren - brauche da keine Kommentare die jemand nur aus Langeweile schreibt oder weil er meint, sich profilieren zu müssen ;-) |
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| AW: Vaterschaft Zitat:
wenn herr y als vater eingetragen ist, dann ja. wenn sie niemanden eingetragen hat und sie auch niemanden als vater angibt, dann nicht. ich nehme aber mal an, dass die ämter schon versuchen werden den vater zu finden. selbst wenn frau x herrn y erst später als vater angeben sollte, dann hat das keine auswirkungen. wenn er die vaterschaft abstreitet, dann geht das vor gericht und es wird ein gerichtlich zugelassener vaterschaftstest gemacht. wenn er das nicht möchte wird er dazu gezwungen. damit müsste er dann die vaterschaft anerkennen. unterhaltszahlungen: dass herr y nun mit frau z verheiratet ist wirkt sich auf den kindesunterhalt nicht anders aus. der unterhalt wird immer vorrangig an ALLE kinder verteilt nach düsseldorfer tabelle. wenn dann noch geld übrig ist, wird dieses zwischen den frauen aufgeteilt. der unterhaltsanspruch von frau x besteht allerdings nur bis das kind von frau x 3 jahre alt ist. |
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