Dies ist eine Diskussion zu Unterlagen für Stiefelternadoption innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| angenommen auf dem Weg zu einer Stiefelteradoption durch Herrn X und dem leiblichen Kind von Frau Y wurden beim Jugendamt und Notar alle Hürden überwunden, jetzt besteht Richter Z unbedingt auf einen Staatsangehörigkeitsnachweis von Herrn X obwohl dieser, das Kind und die Mutter Deutsche sind. Dieser Nachweis ist mit einem hohen Aufwand und Kosten verbunden. Ist so ein Nachweis wirklich zwingend notwendig (gesetzl. Regelung wo ??). mfg |
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| AW: Unterlagen für Stiefelternadoption Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Unterlagen für Stiefelternadoption Ronny - könnte in ehemaliger DDR geboren sein...... |
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| AW: Unterlagen für Stiefelternadoption Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Unterlagen für Stiefelternadoption Zitat:
Da es ihrer mehrere sind, schließe ich daraus, dass die Wahrscheinlichkeit relativ hoch ist, dass unser neuer User ebendort her stammt.... Was nun wirklich nicht witzig ist. |
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| AW: Unterlagen für Stiefelternadoption Ein Staatangehörigkeitsnachweis ist weit mehr als nur der Personalausweis oder Reisepass. Dieses Dokument muss beim Migrationsamt des örtlichen Landratsamtes beantragt werden. Neben dem Antrag, der Geburtsurkunde und dem Personalausweis des Antragstellers benötigt man auch noch einen Nachweis über bisherige Aufenthaltsorte seit der Geburt. und jetzt kommt's: Name,Anschrift, Geburtstag, Geburtsort, Ort der Eheschließung Aufenthaltsorte seit der Geburt und ggf. Sterbedatum und - ort der ELTERN UND GROSELTERN !!! Den Namen Ronny und die DDR in Verbindung zu bringen ist garnicht so abwägig und in diesem Fall auch zutreffend. |
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