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Unterhaltszahlung als Selbständiger

Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltszahlung als Selbständiger innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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Alt 04.09.2008, 21:36
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Unterhaltszahlung als Selbständiger

Hallo, angenommen A geht ganz normal arbeiten und hat noch einen Betrieb angemeldet,den er nach seiner Arbeit noch betreibt. Nun steht eine Scheidung von seiner Frau F an,außerdem sind noch 2 Kinder da. Wie wird der Unterhalt berechnet? Wird aus der sebständigen Arbeit der Unterhalt aus dem Umsatz oder nur aus dem Gewinn berechnet?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.09.2008, 22:27
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AW: Unterhaltszahlung als Selbständiger

Zitat:
Zitat von Morta Della
(Umsatz mit Gewinn verwechseln führt mehr oder weniger schnell in die Pleite)
Wer Umsatz mit Gewinn verwechselt ist nach einem Jahr pleite,
wer brutto mit netto verwechselt, nach dreien (dann kommt die Steuernachzahlung und Vorauszahlung...)
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.09.2008, 10:46
V.I.P.
 
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AW: Unterhaltszahlung als Selbständiger

Zitat:
Zitat von Morta Della
Wessi als Manager einstellen - die sicherste
Jaja, die im Osten.

Stellt man einen Ossi-Manager in der Wüste ein, wird ihm in spätestens 5 Jahren der Sand ausgehen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #4 (permalink)  
Alt 05.09.2008, 13:48
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AW: Unterhaltszahlung als Selbständiger

Was für Lästermäuler

Ostmanager sind die besten, oder warum sind die jetzt alle im Westen (aber umgekehrt Eure geschassten Ministerpräsidenten drüben) ?

Und von Frau Dr. Merkel fang ich mal gar nicht erst an
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  #5 (permalink)  
Alt 08.01.2009, 09:35
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AW: Unterhaltszahlung als Selbständiger

Bein Selbstständigen legt man zur Unterhaltsberechnung das Einkommen der letzten 3 Geschäftsjahre zu Grunde. Es zählen zur Unterhaltsberechnung alle Bruttoeinkünfte also,

- Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit,
- Kapitaleinkünfte, also z.B. Zinsen und Dividenden.
- Dazu zählen z.B. auch Zinseinkünfte aus dem Verkauf der Immobilie, in der die Eheleute früher wohnten.
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
- Renten (nähere Informationen zur Unterhaltsberechnung bei Renteneinkünften erhalten Sie hier), -Einnahmen aus Beteiligungen usw.

LG
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