Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltszahlung als Selbständiger innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Unterhaltszahlung als Selbständiger |
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| AW: Unterhaltszahlung als Selbständiger Zitat:
wer brutto mit netto verwechselt, nach dreien (dann kommt die Steuernachzahlung und Vorauszahlung...)
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Unterhaltszahlung als Selbständiger Zitat:
Stellt man einen Ossi-Manager in der Wüste ein, wird ihm in spätestens 5 Jahren der Sand ausgehen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Unterhaltszahlung als Selbständiger Was für Lästermäuler ![]() Ostmanager sind die besten, oder warum sind die jetzt alle im Westen (aber umgekehrt Eure geschassten Ministerpräsidenten drüben) ? Und von Frau Dr. Merkel fang ich mal gar nicht erst an |
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| AW: Unterhaltszahlung als Selbständiger Bein Selbstständigen legt man zur Unterhaltsberechnung das Einkommen der letzten 3 Geschäftsjahre zu Grunde. Es zählen zur Unterhaltsberechnung alle Bruttoeinkünfte also, - Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit, - Kapitaleinkünfte, also z.B. Zinsen und Dividenden. - Dazu zählen z.B. auch Zinseinkünfte aus dem Verkauf der Immobilie, in der die Eheleute früher wohnten. - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, - Renten (nähere Informationen zur Unterhaltsberechnung bei Renteneinkünften erhalten Sie hier), -Einnahmen aus Beteiligungen usw. LG |
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