Dies ist eine Diskussion zu Unerlaubte Datenweitergabe innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Unerlaubte Datenweitergabe Herr und Frau A. haben vor einigen Jahren ein Kind anonym adoptiert. Im Laufe der Zeit ist wieder ein Kontakt zur leiblichen Mutter über das Jugendamt aufgebaut worden. Dabei wurden keine Daten von Familie A. weitergegeben. Familie A. schickt von Zeit zu Zeit einen Brief oder Paket an das Jugendamt. In dieser Sendung befindet sich auch immer ein Anschreiben an den Mitarbeiter des Jugendamtes mit der Bitte um Weiterleitung der Sendung. Was wäre, wenn der Mitarbeiter jetzt das Anschreiben mit den Daten zusammen mit der Sendung der Familie A. an die leibliche Mutter weitergeben würde ? Könnte man ihn dann belangen ? Schadensersatz oder was auch immer ? Internetten Gruß felsenstark |
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