Dies ist eine Diskussion zu Übernahme einer Pflegschaft für ein Kind... innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Übernahme einer Pflegschaft für ein Kind... Welche Pflichten und Rechte ergeben sich daraus für: A und B sowie den voll sorgeberechtigten leiblichen Elternteil LE? Ermöglichen des Umgangs mit LE bzw.evtl vorhandenen Geschwistern, Informationsweiterleitung über z.B. die Entwicklung von K und ähnlichem? Wie sähe die Situaiton aus, wenn LE (aus welchen Gründen auch immer) über längere Zeit keinen Kontakt zu A und B bzw. K sucht. Können A und B den Umgang einfach "einschlafen" lassen und sich, im Falle, dass LE sich meldet den Umgang verweigern und auf Briefeschreiben verweisen? Wie sähe die rechtliche Lage für Geschwisterkinder aus. Bestehen da irgendwelche Rechte und Pflichten? Wenn ja, welche? Dieses Problem löst ihr doch sicher mit links Dopamin
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? |
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| AW: Übernahme einer Pflegschaft für ein Kind... Hallo Dopi, viel werde ich dazu nicht schreiben können. Nur soviel; A, B, LE und das Jugendamt haben Rechte und Pflichten gemäß des SGB VIII zu erfüllen. Welche Vereinbarungen schlussendlich getroffen werden, ist von Fall zu Fall verschieden. Kannst auch hier mal klicken. Zitat; Für den Fall, dass Pflegeeltern ein Kind aufnehmen, sind sie gemeinsam mit dem Jugendamt und den leiblichen Eltern verpflichtet, im Rahmen der so genannten Hilfeplanung nach KJHG über die Entwicklung des Kindes zu beraten und die Hilfe zur Erziehung im Interesse des Kindes zu gestalten. Gruß Pro |
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| AW: Übernahme einer Pflegschaft für ein Kind...
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? Geändert von Dopamin (16.09.2008 um 18:33 Uhr). |
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