Dies ist eine Diskussion zu Todesfall allein erziehende Mutter innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Todesfall allein erziehende Mutter Hier mal ein ganz, ganz trauriger Fall, wie er hoffentlich nur ganz selten vorkommt: Mal angenommen, Mutter M erzieht Sohn S (6 Jahre alt) komplett allein (ASR, ABR). Leiblicher Vater V war über Jahre hinweg schwer drogenabhängig und saß bereits 10 Jahre im Gefängnis, Kontakt zwischen V und S in der Vergangenheit war eine Seltenheit, beide kennen sich im Prinzip kaum. V wohnt schon immer ca. 600 km von S entfernt. Eines Tages nimmt Mutter M sich das Leben, während Sohn S bei den Großeltern (ihren Eltern) ist. JA beschließt, S in einem Heim unterzubringen, obwohl die Großeltern ihn liebend gern zu sich nehmen würden. Problem: JA lehnt dies ab, da Großeltern beiden von Hartz IV leben und die momentan bewohnte Wohnung kein Kinderzimmer hat. Sie sind zwar nich die idealen Eziehungspersonen (beide verständlicherweise stark emotional angeschlagen, Oma labil), aber wichtige Bezugspersonen für den Jungen. V bemüht sich nun darum, den Jungen zu vom JA bekommen. dazu er hat sich zunächst Arbeit gesucht. Dies wollen die Großeltern tunlichst unterbinden, da sie davon ausgehen, dass V sich nicht von heut auf morgen grundlegend geändert hat (ganz ehrlich, was auch ich für unwahrscheinlich halte). Nun meine Fragen: 1. Was können die Großeltern tun, um den Kleinen vielleicht doch noch zu bekommen? 2. Können sie unterbinden, dass das Kind zum Vater kommt? 3. Wie schätzt ihr bei einer solchen Konstellation die Chance ein, dass das Kind zu einer guten Freundin F vom M (verheiratet, Mann 2 Kinder aus 1. Ehe, beide berufstätig, ausreichend große Wohnung) das Kind in Pflegschaft nehmen kann, damit es nicht zum Vater muss? Kind war in der Vergangenheit oft bei F, und ist mit beiden Kinder aus 1. Ehe sehr gut befreundet, vertraute Umgebung also. Vielen lieben Dank für Gedanken, Ideen und Hinweise! |
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| AW: Todesfall allein erziehende Mutter Hat der Vater denn das Sorgerecht? In Pflegschaft kann das Kind nur mit Einverständnisserklärung des Vaters gegeben werden- es sei denn das wird durch eine Gerichtsentscheidung ersetzt. Zentrale Stelle für alle ist hierbei das JA - wobei hier keine verbindlichen Entscheidungen getroffen werden - auch wenn man von seiten des JA gerne so tut - sondern nur Entscheidúngen von Sorgeberechtigten Personen bzw des Vormundschaftgerichtes begleitet.
__________________ ... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung! |
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| AW: Todesfall allein erziehende Mutter Hi Jule, der Vater hat kein Sorgerecht, hatte er noch nie. Momentan liegt die Vormundschaft beim Jugendamt oder beim Gericht. Also hilft wohl nur der Versuch, beim JA Druck zu machen, aber die Aussichten sind nicht sehr rosig. Wir werden es versuchen. Vielen Dank! |
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| AW: Todesfall allein erziehende Mutter Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Todesfall allein erziehende Mutter Hallo Ich will ja nicht klugsch....., aber Abs 2 Satz 2 kommt in diesem Fall wohl eher in Betracht. Denn weder § 1671 noch § 1672 können in diesem Fall angewendet werden. Zitat:
Pro |
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