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Todesfall allein erziehende Mutter

Dies ist eine Diskussion zu Todesfall allein erziehende Mutter innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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Alt 06.10.2008, 11:09
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Todesfall allein erziehende Mutter

Hi Foris,

Hier mal ein ganz, ganz trauriger Fall, wie er hoffentlich nur ganz selten vorkommt:

Mal angenommen, Mutter M erzieht Sohn S (6 Jahre alt) komplett allein (ASR, ABR). Leiblicher Vater V war über Jahre hinweg schwer drogenabhängig und saß bereits 10 Jahre im Gefängnis, Kontakt zwischen V und S in der Vergangenheit war eine Seltenheit, beide kennen sich im Prinzip kaum. V wohnt schon immer ca. 600 km von S entfernt.

Eines Tages nimmt Mutter M sich das Leben, während Sohn S bei den Großeltern (ihren Eltern) ist.

JA beschließt, S in einem Heim unterzubringen, obwohl die Großeltern ihn liebend gern zu sich nehmen würden. Problem: JA lehnt dies ab, da Großeltern beiden von Hartz IV leben und die momentan bewohnte Wohnung kein Kinderzimmer hat. Sie sind zwar nich die idealen Eziehungspersonen (beide verständlicherweise stark emotional angeschlagen, Oma labil), aber wichtige Bezugspersonen für den Jungen.

V bemüht sich nun darum, den Jungen zu vom JA bekommen. dazu er hat sich zunächst Arbeit gesucht. Dies wollen die Großeltern tunlichst unterbinden, da sie davon ausgehen, dass V sich nicht von heut auf morgen grundlegend geändert hat (ganz ehrlich, was auch ich für unwahrscheinlich halte).

Nun meine Fragen:

1. Was können die Großeltern tun, um den Kleinen vielleicht doch noch zu bekommen?
2. Können sie unterbinden, dass das Kind zum Vater kommt?
3. Wie schätzt ihr bei einer solchen Konstellation die Chance ein, dass das Kind zu einer guten Freundin F vom M (verheiratet, Mann 2 Kinder aus 1. Ehe, beide berufstätig, ausreichend große Wohnung) das Kind in Pflegschaft nehmen kann, damit es nicht zum Vater muss? Kind war in der Vergangenheit oft bei F, und ist mit beiden Kinder aus 1. Ehe sehr gut befreundet, vertraute Umgebung also.

Vielen lieben Dank für Gedanken, Ideen und Hinweise!
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  #2 (permalink)  
Alt 07.10.2008, 14:56
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AW: Todesfall allein erziehende Mutter

Hat der Vater denn das Sorgerecht?

In Pflegschaft kann das Kind nur mit Einverständnisserklärung des Vaters gegeben werden- es sei denn das wird durch eine Gerichtsentscheidung ersetzt.

Zentrale Stelle für alle ist hierbei das JA - wobei hier keine verbindlichen Entscheidungen getroffen werden - auch wenn man von seiten des JA gerne so tut - sondern nur Entscheidúngen von Sorgeberechtigten Personen bzw des Vormundschaftgerichtes begleitet.
__________________
... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung!
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  #3 (permalink)  
Alt 07.10.2008, 15:42
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AW: Todesfall allein erziehende Mutter

Hi Jule,

der Vater hat kein Sorgerecht, hatte er noch nie. Momentan liegt die Vormundschaft beim Jugendamt oder beim Gericht.

Also hilft wohl nur der Versuch, beim JA Druck zu machen, aber die Aussichten sind nicht sehr rosig. Wir werden es versuchen.

Vielen Dank!
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  #4 (permalink)  
Alt 10.10.2008, 11:39
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AW: Todesfall allein erziehende Mutter

Zitat:
Leiblicher Vater V war über Jahre hinweg schwer drogenabhängig und saß bereits 10 Jahre im Gefängnis
Beides ist Vergangenheit?

Zitat:
V bemüht sich nun darum, den Jungen zu vom JA bekommen.
Dann wäre durchaus möglich, dass der Vater das SR bekommt.

Zitat:
§ 1680
Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts

(1) Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu und ist ein Elternteil gestorben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu.

(2) Ist ein Elternteil, dem die elterliche Sorge gemäß § 1671 oder § 1672 Abs. 1 allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Stand die elterliche Sorge der Mutter gemäß § 1626a Abs. 2 allein zu, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.

(3) Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 gelten entsprechend, soweit einem Elternteil, dem die elterliche Sorge gemeinsam mit dem anderen Elternteil oder gemäß § 1626a Abs. 2 allein zustand, die elterliche Sorge entzogen wird.
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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  #5 (permalink)  
Alt 10.10.2008, 19:47
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AW: Todesfall allein erziehende Mutter

Hallo

Ich will ja nicht klugsch....., aber Abs 2 Satz 2 kommt in diesem Fall wohl eher in Betracht. Denn weder § 1671 noch § 1672 können in diesem Fall angewendet werden.
Zitat:
§ 1680 Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts
(1) Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu und ist ein Elternteil gestorben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu.

(2) 1Ist ein Elternteil, dem die elterliche Sorge gemäß § 1671 oder § 1672 Abs. 1 allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. 2Stand die elterliche Sorge der Mutter gemäß § 1626a Abs. 2 allein zu, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.

(3) Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 gelten entsprechend, soweit einem Elternteil, dem die elterliche Sorge gemeinsam mit dem anderen Elternteil oder gemäß § 1626a Abs. 2 allein zustand, die elterliche Sorge entzogen wird.
Gruß

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