Dies ist eine Diskussion zu Stiefkindadoption - wir wissen nicht weiter innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| F hat ein Kind aus einer früheren Beziehung. Der leibliche Vater möchte sich nun sein eigenes Leben aufbauen ohne K und sagt das der Mann von F - K adoptieren soll. Die Situation stellt sich wie folgt dar: M ist Zeitsoldat in der Bundeswehr und wurde an eine Botschaft versetzt. Dadurch ist M Angehörigen des Auswärtigen Amtes, seine Frau und dessen Sohn ebenfalls. In Deutschland wurde der Wohnsitz komplett abgemeldet, da die Verwendung von M im europäischen Ausland auf 4 Jahre und 9 Monate festgesetzt ist. Die Verwendung von M und damit auch der Aufenthalt im Ausland endet 2011. Danach werden M, F (Frau) und K (Kind) wieder nach Deutschland in die alte Region ziehen. Da M und F nicht wissen an wen oder welche Stelle sie sich nun wenden sollen brauchen sie Informationen. Eine wichtige Information, der leibliche Vater würde einer Adoption zustimmen. Dies war ein Vorschlag seinerseits. Letztes Jahr haben M und F geheiratet da hat der leibliche Vater schon der Namensänderung zugestimmt und K heisst seit diesem Tag ebenfalls wie M und F. Wie können M und F dies bewerkstelligen? M und F bekommen immer zu hören "Wir sind für sie nicht zuständig". Falls es zu einer Adoption kommt, wie ist das nun rechtlich für M und F ? Hat der leibliche Vater noch irgendwelche Ansprüche? Kann er das Umgangsrecht einfordern? Bzw. Besuchsrecht? Unterhalt muss er ja dann nicht mehr zahlen. Mit freundlichen Grüßen F |
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| Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Haben sie Erfahrungen mit dem Vormundschaftsgericht Berlin-Schönefeld? Können wir uns sich sein dass es auf diesem Weg wirklich geht? Entschuldigung, aber es wurde viel gefragt bei Behörden und niemand konnte etwas dazu sagen. M und F würden sich sehr freuen wenn es bei diesem Gericht möglich ist auch wenn M und F im Ausland leben (vorerst). Eine Frage wäre noch offen: Gibt es eine Mindestfrist die man verheiratet sein muss um eine Stiefkindadoption zu beantragen? Da das alte Jugendamt sagte das es mindestens 1 Jahr sein muss, wenn das mal reicht (wenn M und F in Deutschland leben würden). M und F haben sich dort vorerst schlau gemacht. Ist es bei dem Gericht genauso in Berlin-Schönefeld? Muss die Beantragung über einen Anwalt laufen? Mit freundlichen Grüßen A.-K. |
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