Dies ist eine Diskussion zu Stiefkindadoption innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Stiefkindadoption Frau M ist seid 2 Jahren mit Herrn M verheiratet, Herr M hat auch zwei uneheliche Kinder (4 Und 6Jahre) für die er 550Euro Unterhalt zahlt. Herr M Verdient 2000Euro. Die ExPartnerin ist Hart IV Empfängerin, egal wieviel Mann M zahlt, sie hat keinen Cent mehr in der Tasche da es ihr wegen Hartz IV wieder abgezogen wird. Herr und Frau M habe ein gemeinsames Kind (6Monate). Frau M bekommt zZ nur 577Euro Elterngeld. Herr M möcht gerne die Kinder von Frau M adoptieren, zum einen da er seit 4 Jahren mit Frau M zusammen lebt und die Kinder von Frau M ihn als ihren Vater ansehen (sie wissen aber das er nicht der leibliche Vater ist), zum anderen kommt er schon seit Jahren für den Unterhalt von den Kindern von Frau M auf und möchte das es bei der Unterhaltsberechnung von seinen leiblichen Kindern berücksichtigt wird, damit Herr und Frau M wieder mehr zum Leben haben. Das würde doch dem Kindeswohl entsprechen oder? Der leiblich Vater von den Kindern von Frau M stimmt der Adoption nicht zu. Wie würden die Chancen stehen das das Familiengericht die zustimmung des leiblichen Vaters ersetzt? Wie langjährig wäre soetwas? |
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| AW: Stiefkindadoption Nur damit Familie B mehr Geld in der Tasche haben wird, wird als Begründung zum Ersatz der Zustimmung der Stiefkindadoption nihct reichen, vielmehr müsste es so sein, dass wenn der leibl. Vater weiterhin der eingetragene Vater bliebe, eine (zB seelische) Gefahr für die Kinder ausgeht - also das Kindeswohl gefährdet würde ohne diese Adoption. Im Gegenteil, wenn der Stiefvater B nicht genug verdient, um den Unterhalt für dann (5?) Kinder sicher stellen zu können (die ersten beiden sollen weniger bekommen, wenn ich das richtig lese), wird eine Adoption eher nicht ausgesprochen werden. Warum stimmt der Vater denn nicht zu, wenn er eh keinen Kontakt möchte und keinen Unterhalt zahlt?
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Stiefkindadoption Herr M Kommt ja schon seit mehren Jahren für die bisher 4 Kinder auf. Herr M hatte nur bisher 400 Euro Unterhalt zahlen müssen. Die ExPartnerin von Frau M, hat auch eine neue Beziehung und bekommt im Dezember ihr 3. Kind und bezieht auch die nächsten Jahre Hartz IV und hat egal wie viel Herr M zahlt nicht mehr Geld. Sprich egal ob Herr M 400Euro zahlt oder 550Euro die Kinder haben davon keinen nutzen, es kommt den Kindern nicht zugute. Herr M hätte kein Problem mehr zu zahlen, wenn es auch seinen Kindern zugute kommt! Der leibliche Vater stimmt der Adoption nicht zu, weil er nicht im Frieden mit Frau M auseinander gegangen ist. Sie sind sogar vor Gericht gelandet wegen Köperverletzung. Der Vater könnt Frau M ihr Glück nicht, weil er wohl noch nicht über die Trennung hinweg ist. |
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| AW: Stiefkindadoption Man kanns ja versuchen, aber ich glaube bei den vorliegenden Bedingungen nicht an eine Ersetzung der Zustimmung des Gerichts.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Stiefkindadoption Es wäre auch nicht vernünftig, es wahllos zuzulassen, das Kinder ohne Zustimmung beider Elternteile adoptiert werden. Strenge Maßstäbe, die sich ausschließlich am Kindeswohl zu ortientieren haben, sind notwendig.
__________________ Meine Meinungsäußerungen dienen einem allgemein gehaltenen Erfahrungsaustausch, stellen keinen Rechtsrat für Einzelfälle dar; es sind Meinungen zu einem Beispielsfall, der mit einer Vielzahl von Fällen vergleichbar ist. |
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