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statusfragen

Dies ist eine Diskussion zu statusfragen innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.08.2010, 15:56
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statusfragen

thema stiefkindadoption:

aus der usprungsehe von a und b ist eine tochter hervorgegangen, die nach der trennung bei a lebt.

a ist neu verheiratet und wünscht nun, dass das kind der ursprungsehe zum gemeinsamen kind der neuen ehe wird. a fragt bei b nach der notariellen einverständniserklärung, welche b auch erteilt.

nun geschieht jedoch nichts mehr. es wird kein adoptionsantrag gestellt. lediglich die erklärung wird verwahrt. zwischen dem kind und b besteht kein kontakt mehr.

sorgerechte und -pflichten ruhen laut gesetz von dem zeitpunkt an, an dem die einverständniserklärung beim familiengericht eingeht.

was ist denn mit dem zeitpunkt davor? könnte b unter hinweis auf das nichteinreichen umgangsrecht verlangen? könnte a unter gleichem hinweis barunterhalt verlangen?

eine frage zur frist: die erklärung reicht für drei jahre. hätte eine einreichung des adoptionsantrages kurz vor ablauf dieser frist aufschiebende wirkung?
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Alt 25.08.2010, 11:38
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Zitat:
Zitat von elrond_71 Beitrag anzeigen
was ist denn mit dem zeitpunkt davor? könnte b unter hinweis auf das nichteinreichen umgangsrecht verlangen? könnte a unter gleichem hinweis barunterhalt verlangen?
Ja, da die Adoption ja noch nicht ausgesprochen wurde, also bestehen die Verhältnisse fort und B hat noch Rechte und Pflichten seinem Kind ggü.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.08.2010, 20:19
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Zitat:
Zitat von La Belle Beitrag anzeigen
Ja, da die Adoption ja noch nicht ausgesprochen wurde, also bestehen die Verhältnisse fort und B hat noch Rechte und Pflichten seinem Kind ggü.
was ist dabei ausschlaggebend? dass der antrag noch nicht eingereicht ist oder dass -wenn er es denn wäre- die entscheidung des gerichtes noch aussteht?

ich habe das so verstanden, dass im laufenden adoptionsverfahren das leibliche elternteil von allem ausgeschlossen ist, um nicht dazwischen zu funken.

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  #4 (permalink)  
Alt 26.08.2010, 10:53
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Zitat:
Zitat von elrond_71 Beitrag anzeigen
ich habe das so verstanden, dass im laufenden adoptionsverfahren das leibliche elternteil von allem ausgeschlossen ist, um nicht dazwischen zu funken.

Gute Frage, ich würde aber trotzdem denken, dass es noch ein Umgangsrecht gibt, genauso wie es ja sicherlich noch die Pflicht gibt, Unterhalt zu zahlen. Solange, bis der Beschluss der Adoption ergangen ist.

Aber sicher bin ich mir auch nicht, bitte mal den Notar fragen.
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