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Sorgerecht - Keine Adoption

Dies ist eine Diskussion zu Sorgerecht - Keine Adoption innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.07.2008, 14:36
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Sorgerecht - Keine Adoption

Hallo zusammen,

angenommen ein Mann lebt mit seiner Freundin zusammen die eine 11 jährige Tochter hat.Eines Tages stirbt die Mutter.Hat der Mann die rechtliche möglichkeit (er war mit dieser Frau nicht verheiratet), das Sorgerecht für das Kind zu bekommen und wenn ja, wie stellt er das am besten an ?

Schon mal vielen Dank für Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 24.07.2008, 14:50
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AW: Sorgerecht - Keine Adoption

Gibt es einen leibl. Vater, was will der?
Groseltern? Was wollen die? Und vor allem anderen: Was will das Kind?

Unabhängig vom Sorgerecht könnte der Mann zum Jugendamt gehen und beantragen das er Pflegevater für das Mädchen wird.
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... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung!
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  #3 (permalink)  
Alt 24.07.2008, 15:19
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AW: Sorgerecht - Keine Adoption

Ja sorry,habe da wohl ein paar Details nicht erwähnt.
Also,angenommen der leibliche Vater will nichts mit dem Kind zu tun haben.Die Großeltern würden das Kind zwar nehmen aber das Kind würde auf jedenfall zu dem Freund der verstorbenen Mutter wollen.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.07.2008, 19:12
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AW: Sorgerecht - Keine Adoption

Wer hat denn momentan das SR?
Zitat:
§ 1680
Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts

(1) Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu und ist ein Elternteil gestorben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu.

(2) Ist ein Elternteil, dem die elterliche Sorge gemäß § 1671 oder § 1672 Abs. 1 allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Stand die elterliche Sorge der Mutter gemäß § 1626a Abs. 2 allein zu, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.

(3) Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 gelten entsprechend, soweit einem Elternteil, dem die elterliche Sorge gemeinsam mit dem anderen Elternteil oder gemäß § 1626a Abs. 2 allein zustand, die elterliche Sorge entzogen wird.
Das ist erstmal der Grundsatz,

ansonsten gibt es auch noch den:

Zitat:
§ 1682
Verbleibensanordnung zugunsten von Bezugspersonen

Hat das Kind seit längerer Zeit in einem Haushalt mit einem Elternteil und dessen Ehegatten gelebt und will der andere Elternteil, der nach den §§ 1678, 1680, 1681 den Aufenthalt des Kindes nunmehr allein bestimmen kann, das Kind von dem Ehegatten wegnehmen, so kann das Familiengericht von Amts wegen oder auf Antrag des Ehegatten anordnen, dass das Kind bei dem Ehegatten verbleibt, wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde. Satz 1 gilt entsprechend, wenn das Kind seit längerer Zeit in einem Haushalt mit einem Elternteil und dessen Lebenspartner oder einer nach § 1685 Abs. 1 umgangsberechtigten volljährigen Person gelebt hat.
Es sollte also nicht so leicht sein, dass der leibl. Vater das Kind nicht bekommt.
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Alt 24.07.2008, 20:37
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AW: Sorgerecht - Keine Adoption

Deshalb die Idee mit der Pflegschaft!
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Alt 24.07.2008, 22:06
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AW: Sorgerecht - Keine Adoption

Ja jule, richtig - aber nur, wenn man sich wirklich 100%ig sicher ist, dass der Vater das Kind nicht nimmt - denn ansonsten lohnt sich der gesamte Rechtsweg eher nicht..
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Alt 25.07.2008, 09:48
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AW: Sorgerecht - Keine Adoption

Ich glaube ich habe den Angenommenen Fall nicht richtig beschrieben,sorry.
Also, angenommen die leibliche Mutter des Kindes lebt noch (der Tod der Mutter besteht aber kurz bevor), die Mutter hat das alleinige Sorgerecht,der leibliche Vater will das Kind nicht,das Kind möchte bei dem Freund der Mutter bleiben der mit der Mutter und der Tochter in einem Haushalt wohnt.

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten, haben mir schon ein bisschen weitergeholfen......
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Alt 25.07.2008, 09:53
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Das wird vor Gericht entschieden, selbst wenn die Mutter jetzt per Verfügung festlegt, dass der Freund das Kind behalten soll, ist ein Gericht daran nicht gebunden. Es ist demnach gut möglich, dass es in eine Pflegefamilie kommt (von hier aus kann man 1. schlecht prüfen, wie geeignet ein (Stief-)Vater ist und 2. fehlt den meisten wohl die Fachkompetenz, sorry)
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Alt 25.07.2008, 10:48
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AW: Sorgerecht - Keine Adoption

Vielen vielen Dank.Hat mir sehr weitergeholfen.
Alles Gute
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  #10 (permalink)  
Alt 25.07.2008, 12:03
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AW: Sorgerecht - Keine Adoption

Zitat:
Zitat von La Belle
Das wird vor Gericht entschieden, selbst wenn die Mutter jetzt per Verfügung festlegt, dass der Freund das Kind behalten soll, ist ein Gericht daran nicht gebunden. Es ist demnach gut möglich, dass es in eine Pflegefamilie kommt (von hier aus kann man 1. schlecht prüfen, wie geeignet ein (Stief-)Vater ist und 2. fehlt den meisten wohl die Fachkompetenz, sorry)
Schon richtig La Belle, aber wenn sowohl eine Erklärung der Mutter als auch eine Aussage der Tochter vorliegt, dass sie zum Stiefvater möchte, ist eine Abweichende Entscheidung des Gerichts wirklich nicht sehr wahrscheinlich.


Wenn der Vater das Kind eh nicht will, besteht auch noch die Möglichkeit, das dieser einwilligt das der "Stiefvater" das Kind adoptiert.
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