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Sorgerecht Großeltern.Halbwaise soll nach Syrien!

Dies ist eine Diskussion zu Sorgerecht Großeltern.Halbwaise soll nach Syrien! innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.09.2008, 15:09
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Sorgerecht Großeltern.Halbwaise soll nach Syrien!

Ein 8jähriges Kind hat vor genau einem 3/4 Jahr die Mutter(deutsche)
verloren. Sie lebte die ganze Zeit bei den Großeltern und nach dem Tod
der Mutter auch. Der Vater(aus Syrien) lebte in dieser Zeit schon Jahre
lang von der Mutter getrennt, betrog sie und kümmerte sich um das Kind
nicht.Gerade in der Krankheitsphase der Mutter kümmerte er sich
nicht.Nach dem Tod der Mutter wollte er das Kind zu sich(600 km
Entfernung) holen(waren noch verheiratet). Die Großeltern klagten ohne
Erfolg, obwohl das Kind bei den Großeltern bleiben wollte und dies vor Gericht sagte.
Nun erfuhren die Großeltern von der neuen Freundin des Vaters(die sich
alleine um das Kind sorgt), dass der Vater nach Syrien zurück will und
momentan alles verkauft. Das Kind soll mit(Freundin natürlich nicht-ist auch
betrogen worden und bleibt nur in der Wohnung um das Kind nicht alleine zulassen) und das Kind weiß von diesen neuen Plänen nichts!Kann man irgendwas machen?
Das Kind wird nur hin und her geschoben und kann überhaupt keinen
Anschluß finden.Darf er das? Die Großeltern hätten sehr gerne das Sorgerecht und auch das Finanzielle(Haus, Platz, Umfeld, alte Schule, alte Freunde) würde stimmen.
Was kann man tun, denn es besteht die Sorge, das das Kind in Syrien von irgendwelchen Tanten erzogen wird, die sie kaum kennt. Und arabisch kann sie auch nicht.
Würde mich auf eine antwort sehr freuen!!!
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  #2 (permalink)  
Alt 17.09.2008, 15:29
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AW: Sorgerecht Großeltern.Halbwaise soll nach Syrien!

Ich fürchte, der Vater sitzt hier am längeren Hebel

Zitat:
Zitat von BGB
§1680
Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts


(1) Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu und ist ein Elternteil gestorben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu.

(2) Ist ein Elternteil, dem die elterliche Sorge gemäß § 1671 oder § 1672 Abs. 1 allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Stand die elterliche Sorge der Mutter gemäß § 1626a Abs. 2 allein zu, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.

(3) Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 gelten entsprechend, soweit einem Elternteil, dem die elterliche Sorge gemeinsam mit dem anderen Elternteil oder gemäß § 1626a Abs. 2 allein zustand, die elterliche Sorge entzogen wird.
Einzig mit dem Wohl des Kindes könnte man hier argumentieren.

LG
LB
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Alt 17.09.2008, 17:38
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AW: Sorgerecht Großeltern.Halbwaise soll nach Syrien!

Sorgerechtsantrag erneut stellen mit dem Hinweis, dass er sein Sorgerecht nicht ausübt, sondern einer fremden Person F überträgt, die dieses nur der Not gehorchend ausübt.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.09.2008, 19:51
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AW: Sorgerecht Großeltern.Halbwaise soll nach Syrien!

Zitat:
Zitat von HKB
Sorgerechtsantrag erneut stellen mit dem Hinweis, dass er sein Sorgerecht nicht ausübt, sondern einer fremden Person F überträgt, die dieses nur der Not gehorchend ausübt.
Wieso übt er sein SR nicht aus?

Das SR kann er gar nicht selbstständig "übertragen", das muss schon ein Richter tun. Was Sie meinen ist lediglich die Betreuung des Kindes, und da darf er andere beauftragen (zB auch ein Kindermädchen), das hat mit dem SR an sich erstmal nix zu tun.

Ein erneuter Antrag auf Übertragung des SR oder ABR würde auch nichts bringen, da der Vater nunmal das Recht (zumindest hier in Dtl.) auf seiner Seite hat.

LB
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Alt 18.09.2008, 09:57
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AW: Sorgerecht Großeltern.Halbwaise soll nach Syrien!

Danke für die Antworten. Hört sich aber alles nicht so gut an.
Neuster Stand ist das das Mädchen von allem immer noch nichts weiß. Der Vater verkauft die ganzen Möbel und die Freundin vermutet, das er die Herbstferien nutzen wird, um sich davon zumachen. Das bedeutet sie kann sich nicht verabschieden etc. Das Kind will auf keinem Fall nach Syrien, sie war schon da und fand die Verhältnisse da ganz schlimm. Warum wird nicht nach dem Wunsch des Kindes entschieden?
Die Freundin ist nur noch da, weil sich sonst keiner um die kleine kümmern würde. Der Vater bekommt das Kindergeld und die Halbwaisenrente etc.-macht sonst aber nichts. Er hat noch nicht mal den Grabstein der Mutter bezahlt!
Sobald die Kleine im Ausland ist, werden die Großeltern nichts mehr von ihr hören!
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  #6 (permalink)  
Alt 18.09.2008, 10:04
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AW: Sorgerecht Großeltern.Halbwaise soll nach Syrien!

Zitat:
Warum wird nicht nach dem Wunsch des Kindes entschieden?
Kann man aus der Ferne seeeehr schlecht bis gar nicht beantworten, weil wir weder das Kind noch den Vater noch die Großeltern hier lesen..

SR-Entscheidungen kann man faktisch nie im Internet zielführend diskutieren.

LG
LB
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  #7 (permalink)  
Alt 21.09.2008, 19:15
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Unhappy AW: Sorgerecht Großeltern.Halbwaise soll nach Syrien!

Tja...es wird immer schlimmer...die kleine soll schon Ende der Woche weg. Freundin fand Flugtickets.Er bestreitet alles und die kleine weiß von nichts, wurde aber von Großeltern und Ex vorsichtig aufgeklärt. Sie will nicht dahin, sie kann kein arabisch, die Familie ist arm da und der Vater kann nicht lesen und schreiben....da er immer wieder lügt, kann man sich vorstellen, wie das ganze ausgegen wird :-(
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  #8 (permalink)  
Alt 22.09.2008, 10:27
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AW: Sorgerecht Großeltern.Halbwaise soll nach Syrien!

Hier kann nur das Jugendamt helfen ggls. Anwalt mit einstweiliger Verfügung.Die Mutter und Großeltern sollten alle bekannten Fakten angeben.
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  #9 (permalink)  
Alt 22.09.2008, 12:09
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AW: Sorgerecht Großeltern.Halbwaise soll nach Syrien!

Zitat:
Zitat von HKB
Hier kann nur das Jugendamt helfen ggls. Anwalt mit einstweiliger Verfügung.
Ich würde aber den Anwalt vorziehen,

das JA ist nicht unbedingt schnell genug!

LG
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  #10 (permalink)  
Alt 22.09.2008, 12:51
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AW: Sorgerecht Großeltern.Halbwaise soll nach Syrien!

Stimmt, da kann ich La Belle nur zustimmen, aber den Anwalt gleich fragen, ob er dass SOFORT machen kann. Hab da so meine Erfahrungen!
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