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Sorgerecht Großeltern

Dies ist eine Diskussion zu Sorgerecht Großeltern innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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Alt 03.10.2010, 23:42
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Sorgerecht Großeltern

Nehmen wir an. Frau A hat 2 Kinder. Erstes Kind jetzt 21. Zweites Kind 15 Jahre.

Frau A. hat seit Jahren ein Alkohlproblem welches seit Jahren zur Folge hatte das sich die Familie und vorallem ihre Kinder abgewandt haben.
Dies bedeudet das ihr erstes Kind mit 14 Jahren zum Vater gezogen ist. Da es dort auch Probleme gab zog es nach 2 Jahren wieder zur Mutter und hielt die 2 Jahre bis zum 18 Geburtstag aus und zog wenige Wochen nach dem 18 weg. 1. Kind hat seitdem her auch keinen Kontakt mehr.
Frau A hat in der Zeit als ihr erstes Kind beim Vater wohnte einen Jungen kennen gelernt (damals 16) welchen sie allen als ihren Ziehsohn vorstellte. Nach nun mehr 7 Jahren kam herraus das Frau A mit diesem Jungen eine Beziehung führt was nun das zweite Kind von Frau A überhaupt nicht ok findet. Vorallem da das zweite Kind ihn als seinen Bruder angesehen hat. Nun fühlt sich das zweite Kind überhaupt nicht mehr wohl bei Frau A und möchte zu den Großeltern. In zusammenhang mit der Alkoholkrankheit von Frau A ( welch jedoch jetzt eine Therapie macht) und der negativen einstellung des Kindes zur Mutter ist nun die Frage welche Rechte das Kind hat.
Vorallem ist die Frage kann das 15 jährige Kind selbst klagen? Sodass seine Großeltern das Sorgerecht bekommen sollen?
Kann eventuell das erste ältere Kind positiv auf diese Situation wirken bzw. sogar selbst das Sorgerecht beantragen?

Danke schon im Vorraus
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Alt 04.10.2010, 14:04
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AW: Sorgerecht Großeltern

Hallo

Eine für Sie ausreichende Antwort würde den Rahmen des Schreibmöglichen übersteigen. Man möge sich bitte mit diesem Problem an das zuständige Jugendamt wenden.

Nur kurz;

Das Sorgerecht müssten die Großeltern beantragen. Sollten sich die leiblichen Eltern weigern, dann würde die Dauer der Gerichtsbarkeit wohl sehr lange dauern. Bis dahin ist das Kind ebenso 18 Jahre. Deshalb wäre eine Pflegschaft bei den Großeltern der schnellste und sinnvollste Weg, aus diesem Grunde bitte an das Jugendamt wenden.

Gruß

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