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Schadensersatz Neuwert oder Zeitwert?

Dies ist eine Diskussion zu Schadensersatz Neuwert oder Zeitwert? innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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Alt 09.02.2010, 15:13
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Schadensersatz Neuwert oder Zeitwert?

Hallo

Ich hab mal eine theoretische Frage

Angenommen A würde dem B sein Jagtgewehr (es ist ein Sammlerstück) irreperabel zerstören. Entstandener Schaden würde sich zu diesem Zeitpunkt auf 6000€ belaufen. B macht seinen Anspruch auf Schadensersatz aber erst 3Jahre später geltend. Nun würde der Wiederbeschaffungswert 15 000€ betragen.

Kann B von A die 15 000€ verlangen oder nur die 6000€?

Und was wäre wenn B den Anspruch erst 4 Jahre nach Zerstörung seiner Waffe geltend machen würde? Müsste A überhaupt noch zahlen wegen Verjährung?

Soroya
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  #2 (permalink)  
Alt 09.02.2010, 15:34
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AW: Schadensersatz Neuwert oder Zeitwert?

was hat das mit Adoptionsrecht zu tun?

1) Es gilt der Zeit-/Wiederbeschaffungswert zum Schadenzeitpunkt.
2) Regelverjährung 3 Jahre; § 195 BGB
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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  #3 (permalink)  
Alt 10.02.2010, 11:19
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AW: Schadensersatz Neuwert oder Zeitwert?

Zitat:
Zitat von charles0308
was hat das mit Adoptionsrecht zu tun?
evtl ist A das (minderjährige !!! ) adoptierte kind von B ?
liebster charles, nun bist du wieder dran
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.02.2010, 15:17
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AW: Schadensersatz Neuwert oder Zeitwert?

Bin zwar nicht dran, aber vielleicht ist das Gewehr von A adoptiert worden und B (der leibliche Vater) will das nun finanziell vergütet bekommen, weil er ja schon Erziehungsauslagen hatte (das adoptierte Gewehr ist immerhin ein Sammlerstück)

Bei Sammlern werden solche Stücke ja schnell mal besser behandelt als die eigenen Kinder..
__________________
Ich bin kein Anwalt - und die einzige Vorlesung in Rechtwissenschaften die mit meinen Arbeitszeiten vereinbar wäre (als Gasthörer) ist Schuldrecht II

Alles was ich hier Schreibe kann daher keine Rechtberatung sein, sondern es können nur Tipps nach meinem evtl. gesundem Menschenverstand sein..
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Alt 10.02.2010, 16:34
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AW: Schadensersatz Neuwert oder Zeitwert?

Zitat:
Zitat von hera
liebster charles,

Zitat:
Zitat von hera
nun bist du wieder dran
Du willst nur wieder mal einen Thread zumüllen; gibs zu
__________________
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  #6 (permalink)  
Alt 11.02.2010, 08:18
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AW: Schadensersatz Neuwert oder Zeitwert?

Zitat:
Zitat von charles0308

Du willst nur wieder mal einen Thread zumüllen; gibs zu
wiedermal zumüllen ?! - ich bin entsetzt !
ich wollte nur darauf hinaus, dass bei einem schaden durch ein eigenes/adoptiertes minderjährigen kind wohl gar kein schadenersatzanspruch geltend gemacht werden kann - unabhängig der zeitspanne ...

wir befinden uns immerhin im adoptions-zweig
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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