Dies ist eine Diskussion zu Rückgängigmachung einer Erwachsenenadoption innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Rückgängigmachung einer Erwachsenenadoption Angenommen, man hat als Jugendlicher eine Namensgebung des Stiefvaters erhalten. 46 Jahre später fällt auf, dass es nur eine Namensgebung war und keine Adoption. Auf Drängen der leiblichen Mutter wird dann eine Adoption durchgeführt. Nach dieser Adoption ändert sich das Verhalten der Parteien zueinander drastisch. Es kommt sogar zu einer Enterbung. Kann so eine Adoption rückgängig gemacht werden? |
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| AW: Rückgängigmachung einer Erwachsenenadoption Nein, das geht nicht, Adoptionen kann man nicht rückgängig machen.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Rückgängigmachung einer Erwachsenenadoption Danke für die schnelle Antwort. Es könnte doch auch von einer Böswilligkeit ausgegangen werden? Besteht gegenüber dieses Stiefvaters, event. Mutter eine Verpflichtung zur Altersversorgung (Pflegeheim,Altersheim), wenn diese adoptierte Person enterbt wurde? mfg Gasper |
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| AW: Rückgängigmachung einer Erwachsenenadoption Die adoptierte Person kann nicht enterbt sein...der Pflichtteil bleibt bestehen. Als adoptierte Person hat man die gleichen Rechte und Pflichten wie leibliche Kinder. Aus einer Adoption kommt nicht wieder raus. Man kann eine Adoption nicht rückgängig machen. Nur in Ausnahmefällen, kann eine Adoption unwirksam erklärt werden....zum Beispiel: Wenn die Adoption nicht rechtsmäßig abgelaufen ist.....( ist selten bei Auslandsadoption der Fall, wenn Schmiergeld geflossen ist) Wenn die Eltern krimninell sind...aber nicht normal kriminell, sondern richtig kriminiell....Mord, Totschlag usw... |
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