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Rückgängigmachung einer Erwachsenenadoption

Dies ist eine Diskussion zu Rückgängigmachung einer Erwachsenenadoption innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.10.2009, 10:17
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Rückgängigmachung einer Erwachsenenadoption

Hallo miteinander,ich habe mal eine Frage.
Angenommen, man hat als Jugendlicher eine Namensgebung des Stiefvaters erhalten.
46 Jahre später fällt auf, dass es nur eine Namensgebung war und keine Adoption. Auf Drängen der leiblichen Mutter wird dann eine Adoption durchgeführt.
Nach dieser Adoption ändert sich das Verhalten der Parteien zueinander drastisch. Es kommt sogar zu einer Enterbung. Kann so eine Adoption rückgängig gemacht werden?
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Alt 26.10.2009, 10:25
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AW: Rückgängigmachung einer Erwachsenenadoption

Nein, das geht nicht, Adoptionen kann man nicht rückgängig machen.
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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  #3 (permalink)  
Alt 26.10.2009, 11:10
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AW: Rückgängigmachung einer Erwachsenenadoption

Danke für die schnelle Antwort.
Es könnte doch auch von einer Böswilligkeit ausgegangen werden?
Besteht gegenüber dieses Stiefvaters, event. Mutter eine Verpflichtung zur Altersversorgung (Pflegeheim,Altersheim), wenn diese adoptierte Person enterbt wurde?
mfg
Gasper
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  #4 (permalink)  
Alt 27.10.2009, 12:01
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AW: Rückgängigmachung einer Erwachsenenadoption

Die adoptierte Person kann nicht enterbt sein...der Pflichtteil bleibt bestehen. Als adoptierte Person hat man die gleichen Rechte und Pflichten wie leibliche Kinder.
Aus einer Adoption kommt nicht wieder raus. Man kann eine Adoption nicht rückgängig machen.
Nur in Ausnahmefällen, kann eine Adoption unwirksam erklärt werden....zum Beispiel:
Wenn die Adoption nicht rechtsmäßig abgelaufen ist.....( ist selten bei Auslandsadoption der Fall, wenn Schmiergeld geflossen ist)
Wenn die Eltern krimninell sind...aber nicht normal kriminell, sondern richtig kriminiell....Mord, Totschlag usw...
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