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Rechte und Pflichten Adoptierter

Dies ist eine Diskussion zu Rechte und Pflichten Adoptierter innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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Alt 14.09.2009, 22:48
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Rechte und Pflichten Adoptierter

Hallo,

angenommen Person A (Mutter) hat mit Person B (Vater) ein Kind. Kurz nach der Geburt trennen sich die beiden. Der Vater zahlt all die Jahre kein Kindesunterhalt und hat sich auch nie gemeldet. Wurde bei der Polizei deswegen auch angezeigt, jedoch war er damals laut Polizei nicht auffindbar.

Nun möchte der Stiefvater der seit dem 3 Lebensjahr des Kindes mit der Mutter zusammen und nun auch verheiratet ist die Tochter (volljährig) adoptieren.

Hat die Tochter dem leiblichen Vater (Person B) noch Rechte und Pflichten gegenüber nach der Adoption? Wie sieht es aus wenn sie adoptiert wurde und nun der leibliche Vater stirbt? Muss sie die Beerdigungskosten übernehmen, wenn Person B keine weiteren Kinder und auch keine neue Frau o. Lebensgefährtin hat?
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  #2 (permalink)  
Alt 25.09.2009, 16:11
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AW: Rechte und Pflichten Adoptierter

Hallo....Antwort von einem "Adoptivkind"

Ich hoffe ich habe die Frage richtig verstanden.
Zu einer Adoption muss der leibliche Vater zustimmen, da er das Kind mit allen Rechten abgibt. Und wenn es um diese Frage ging , sind schon so manche "verschollenen" Väter wieder aufgetaucht.
Die leiblichen Eltern geben das Kind mit allen Rechten ab. Das heißt, das Kind hat weder Rechte noch Pflichten. Sollten die leiblichen Eltern sterben gehen an das Kind keine Interessen...übrigens auch keine Erbrechte.

Die Adoptiveltern nehmen das Kind mit allen Rechten und Pflichten an. Sollten diese Eltern versterben, dann kommen hier auch Interessen in Frage. Das adoptierte Kind wird gleichfalls behandelt wie ein leibliches Kind.

Eine Adoption kann man übrigens NIE wieder rückgängig machen !!!! E sei denn das Adoptionsverfahren war rechtswiedrig oder die Eltern entpuppen sich zu Sadisten oder sowas....

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen...
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  #3 (permalink)  
Alt 28.09.2009, 17:35
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AW: Rechte und Pflichten Adoptierter

Zitat:
Zitat von ichweissesnicht
Zu einer Adoption muss der leibliche Vater zustimmen, da er das Kind mit allen Rechten abgibt.
Stimmt nicht, wenn es - wie in diesem Fall gegeben - um eine Volljährigenadoption geht.
Weiteres siehe §§1767 ff.
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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