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Psychisch kranke Mutter

Dies ist eine Diskussion zu Psychisch kranke Mutter innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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Alt 02.12.2008, 19:43
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Psychisch kranke Mutter

Da ist eine 40jährige psychisch, kranke Mutter mit einem 4jährigem Kind. Bei der Mutter wurden das Borderline-Syndrom und posttraumatische Depressionen diagnostiziert, mutmaßend ist sie auch psychotisch (seit ca. 14 Jahren).

Die Mutter wurde jahrelang falsch oder gar nicht therapiert und brach zuletzt bei einem Neurologen(!) die "Psychotherapie" ab. Es gibt Großeltern (auch psychisch erkrankt) und eine Tante (beruflich viel unterwegs), Vater war nur Erzeuger und hat kein Interesse an das Kind, diese gesamte Familie wird von der Mutter psychisch terrorisiert und negativ beeinflußt durch ihre Krankheit. Nun ist es jetzt so, daß dieses 4jährige Kind sehr unter seiner Mutter leidet bis hin zu psychosomatischen Beschwerden.

Es wurde Hilfe bei einem Verein für psychisch kranke Kinder und deren Angehörige gesucht, man mußte aber feststellen, daß man dort nur interessiert war, die teuren Therapieplätze zu besetzen. Das Jugendamt war schon einmal durch die Erziehungshilfe eingeschaltet, die die betreffende Mutter beantragt hat (aber nicht um wirkliche Hilfe in Sachen "Erziehungsfragen" zu bekommen, sondern um schon im Vorfeld irgendwelche Problematiken durch das JA abzuwenden). Das JA drohte der Mutter mit einer Klage vor dem Familiengericht und einer Zwangseinweisung in einer psychatrischen Klinik. Durch ein fingiertes Attest des o.g. Neurologen hörte man plötzlich nichts mehr vom JA.

Die Mutter ist nicht einsichtig und es bleibt letztendlich nur noch einmal die Einschaltung des JA´s. Da diese o.g. Erfahrungen mit dem JA negativ waren, scheut man sich natürlich diesen Weg zu gehen.

Im Falle der Einschaltung des Jugendamtes, was passiert mit dem Kind und welche Rechte hätten die Familienangehörigen? Worauf müßte man achten? Gäbe es andere Möglichkeiten?
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Alt 03.12.2008, 19:45
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AW: Psychisch kranke Mutter

Zitat:
Zitat von Promat
... welche Rechte hätten die Familienangehörigen? Worauf müßte man achten? Gäbe es andere Möglichkeiten?
Vll. wäre es möglich, das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Dritten übertragen zu lassen, das könnte eine Schwester der Mutter sein oder eine Freundin.

Allerdings wird man dem Richter dann auch nachweisen müssen, dass das Kindeswohl gefährdet wäre, wenn das Kind weiterhin bei der Mutter bleibt und das muss nicht zwangsläufig der Fall sein, sprich nicht jede psych. kranke Mutter ist auch gleich eine schlechte Mutter!

Man sollte das Ganze vll. mal mit einem Fachanwalt für Familienrecht besprechen.

LG
LB
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"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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Alt 10.12.2008, 15:01
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AW: Psychisch kranke Mutter

Der Vorschlag des Aufsuchens eines Fachanwalt für Familienrecht wäre sicher sinnvoll.

Man holte sich natürlich auch Rat ein bei einer direkten Anlaufstelle für das Kindeswohl, selbst da wurde gesagt, daß es sich hier um Gefahr im Verzug handelt. Dieses Kind wird psychisch mißbraucht und mittlerweile liegt auch die Vermutung nahe, daß es auch physisch mißhandelt wird in Form von Ohrfeigen und körperlichen Attacken aus nichtigen Gründen, aber ohne blaue Flecken.

Man kann sich vorstellen, daß ein Fachanwalt nur die juristische Seite aufzeigen kann. Soweit aus Recherchen aus dem Internet bekannt, würde in diesem besagten Fall, wenn dann das JA nochmals eingreifen würde, direkter handeln, da es beim ersten Mal versagt hat, d.h. die Mutter würde unmittelbar zwangseingeliefert und das Kind könnte direkt in die nächstbeste Pflegefamilie kommen. Da das Wohl des Kindes im Vordergrund steht, ist man natürlich bedacht, daß das Kind gut unterkommt und auch psychisch betreut wird, aber das Letztere interessiert das JA nicht wirklich.

Die o.g. Anlaufstelle für das Kindeswohl riet auf jeden Fall das JA einzuschalten, aber wie gesagt, bei diesen schlechten Erfahrungen und teilweise "Schlampereien" der Behörden hat man nun mal Angst.
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Alt 29.12.2008, 03:04
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AW: Psychisch kranke Mutter

Zitat:
Zitat von Promat
...die Mutter würde unmittelbar zwangseingeliefert ...
eine zwangseinweisung ist nur möglich bei massiver, akuter selbst- oder fremdgefährdung. das scheint aber hier nicht vorzuliegen.
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