Dies ist eine Diskussion zu postmortale Adoption rechtsgültig ? innerhalb des Forums Adoptionsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| postmortale Adoption rechtsgültig ? Frau F lebt mit ihrem Lebensgefährten L zusammen. Sie sind nicht verheiratet. Sie nehmen 2003 gemeinschaftlich ein Pflegekind auf. Sie haben keine weiteren Kinder. Das Kind lebt zu 50% bei Ihnen und zu 50% bei den Eltern von F, die in der Nachbarschaft wohnen. Im Dezember 2008 wird bei F eine Krebserkrankung diagnostiziert. Ihr wurde damals offeriert, daß sie nur noch 1 Jahr zu leben hat. Im Mai 2009 stellt F einen Adoptionsantrag. Im ärtzlichen Gutachten aus August 2009 ist zu lesen, daß F gesund ist. Im November 2009 verstirbt F an den Folgen der Erkrankung. Im Dezember 2010 wurde der Adoptionsantrag vom Amtsgericht bewilligt und die Adoption postmortal vollzogen. Das Kind ist somit von den leiblichen Eltern getrennt worden, ist nun Vollwaise und lebt beim Pflegevater L. L und die Eltern von F sind schon seit mehreren Jahren verstritten. L verbietet dem Kind den Umgang mit den Adoptionsgroßeltern. Die Mutter von F hat aufgrund Ihres schwachen Herzens und der Aufregungen der letzten Wochen und Monate im April 2011 einen tödlichen Herzinfarkt erlitten. Nun möchte der Vater von F die Adoption aufheben lassen. Welche Möglichkeiten hat er ? Kann er aufgrund des falschen Gutachtens von F aus August 2009 etwas unternehmen ? Was muß er tun, damit der "Fall" neu verhandelt wird. Vielen Dank für Eure Hinweise. Sepp2000 |
| |||
| AW: postmortale Adoption rechtsgültig ? Abgesehen davon, dass es mir unerklärlich ist, wie ein Gericht eine postmortale Adoption vollziehen kann, aber dies ist durchaus möglich. Warum will der Vater von F die Adoption aufheben lassen? Die Adoptivgroßeltern sowie der Pflegevater können nunmehr selbst einen Adoptionsantrag stellen. PS: Vielleciht denkt einer von den Beteiligten auch mal an das Wohl des Kindes. Gruß Pro |
| |||
| AW: postmortale Adoption rechtsgültig ? Zitat:
Das Gericht spricht die Annahme des Kindes durch Beschluss aus. Sobald man den Beschluss empfangen hat/die Zustellung erfolgt ist, wird die Adoption rechtsgültig und unwiderruflich. Das Kind hätte danach die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind und erhielte den neuen Familiennamen. Nur kann ein Toter keinen Beschluß empfangen bzw. ein solcher kann ihm nicht zugestellt werden. Insofern träte in unserem Sachverhalt keine Rechtskraft ein.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
| |||
| AW: postmortale Adoption rechtsgültig ? Zitat:
Gruß Pro |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Adoption rechtsgültig / anfechtbar? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 16.10.2010 11:07 |
| § 348 HGB rechtsgültig? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 06.01.2009 14:33 |
| Mama ist tot rechtliche Erwägungen über eine Kunstausstellung und postmortale Men | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 22.08.2007 08:49 |
| Verwaltervertrag rechtsgültig? | Immobilienrecht | 14.11.2006 14:15 |
| Ist der Mietvertrag rechtsgültig? | Immobilienrecht | 19.07.2006 07:13 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios