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Pflicht der leiblichen Kinder?

Dies ist eine Diskussion zu Pflicht der leiblichen Kinder? innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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Alt 02.02.2012, 00:30
Boardneuling
 
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Pflicht der leiblichen Kinder?

Folgender fiktiver Fall entspringt aus einer Diskussion:

Eine Ehepaar trennt sich, die Kinder bleiben bei der Mutter. Der Vater heiratet erneut und seine neue Frau bringt eigene Kinder mit in die Familie. Der Vater möchte nun die Kinder adoptieren.

Frage 1: Können - durch die Adoption - in einem Pflegefalle der neuen Frau, die leiblichen Kinder des Vaters zur Unterstützung der Pflege herangezogen werden? Ich meine nein.

Frage 2: Im Falle einer Adoption werden auch die leiblichen Kinder über diesen Vorgang mit der Aufforderung benachrichtigt, sich zur Adoption äußern zu können. Hätte eine solche Äußerung irgendwelche rechtlichen Auswirkungen?

Besten Dank und Gruß
Markus
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  #2 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 01:06
V.I.P.
 
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AW: Pflicht der leiblichen Kinder?

Zitat:
Frage 1: Können - durch die Adoption - in einem Pflegefalle der neuen Frau, die leiblichen Kinder des Vaters zur Unterstützung der Pflege herangezogen werden? Ich meine nein.
nein.

die leiblichen kinder, werden ja nicht mit der neuen frau des vaters verwandt. sie bekommen lediglich halbgeschwister.

Zitat:
Frage 2: Im Falle einer Adoption werden auch die leiblichen Kinder über diesen Vorgang mit der Aufforderung benachrichtigt, sich zur Adoption äußern zu können. Hätte eine solche Äußerung irgendwelche rechtlichen Auswirkungen?
gute frage. ich denke, es hat normalerweise keine auswirkungen... angehört werden sollen sie jedenfalls (siehe: http://dejure.org/gesetze/FamFG/193.html.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 01:48
Boardneuling
 
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AW: Pflicht der leiblichen Kinder?

Vielen Dank für die Antworten! Dies wird sehr zur Erleuterung der Diskussion beitragen können.

Beste Grüße
Markus
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