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Pflegschaft/Adoption eines Familienangehörigen

Dies ist eine Diskussion zu Pflegschaft/Adoption eines Familienangehörigen innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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Alt 26.10.2008, 22:46
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Pflegschaft/Adoption eines Familienangehörigen

Angenommen Ehepaar A möchte gerne das Kind K der Cousine C des Mannes , welches in Afrika lebt, adoptieren/das Sorgerecht/die Pflegschaft übernehmen. Cousine C ist einverstanden und würde das Kind K gerne in die Obhut ihres Cousins und dessen Ehefrau geben.
Wie würde da die Vorgehensweise aussehen?
Ist das überhaupt so einfach möglich und welche Behörden sind in den Prozess involviert?
Müsste man das Kind zunächst adoptieren, um dann eine Familienzusammenführung durchführen zu können?
Oder gibt es auch bei einer Pflegschaft die Möglichkeit, dass Kind nach Deutschland zu holen?

Vielen Dank schonmal im Voraus!
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Alt 18.11.2008, 17:38
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AW: Pflegschaft/Adoption eines Familienangehörigen

Ehepaar A sollte beim Jugendamt eine Pflegeerlaubnis beantragen. Dann muss man soviel ich weiss eine Erklärung gegenüber der Bundesrepublik D. abgeben, dass man für den Unterhalt, Krankenvers. etc. aufkommt. Genaues wissen die Jugendämter. Das Kind hat dann ein befristetes Aufenthaltsrecht solange es die Schule/Hochschule besucht.
Cousine C muss dann beim deutschen Konsulat in Afrika besttigen, dass sie das Kind für die Zeit der Ausbildung/Schule zu A schickt.
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