Dies ist eine Diskussion zu nicht eingewilligte Adoptionsfreigabe innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Leider ist es notwendig etwas ausführlicher zur Vorgeschichte zu schreiben. Ich hoffe ihr habt Lust und der Fall ist so ungewöhnlich, dass ihr für das evtl. lange Lesen belohnt werdet. Mann stelle sich mal folgende Situation vor: ( unglaublich, aber leider trotzdem wahr !!! ) Ein Mann, seit mehreren Jahren mit einer türkisch Stämmigen Frau verheiratet, der selbst schon eine 4-jährige Tochter hat, fängt eine Beziehung zu einer ebenfalls türkisch Stämmigen Frau an die ebenfalls eine etwa gleichalterige Tochter hat. Er führt 2 Jahre lang zu viert eine fats eheliche Beziehung, harmonische Beziehung. Die " Geliebte " wird ungewollt schwanger, wobei die Schwangerschaft unglaublicher Weise erst in der 21. Woche festgestellt wird. Die Geliebte will das Kind nicht. Droht entweder das Kind antreiben oder sich das Leben nehmen, damit ihre Eltern un d auch das Umfeld nichts von der heimlich geführten Beziehung erfahren. Der Mann, der das Kind will, willigt der Geliebten zunächst einer illegalen Abtreibung in der Türkei ein. Man ist dann in der 26. Woche und der Mann widerruft seine Einwilligung und bringt gegenüber der Geliebten zum Ausdruck, dass das Kind nicht abgetrieben werden darf. Er möchte es an sich nehmen oder bietet an, falls die Eltern der Geliebten Probleme machen würden, seine eigene Familie zu verlassen und später die Geliebte zu ehelichen. Was danach kommt ist kaum zu glauben und für einen "Rechtsstaat" wie Deutschland eigentlich unvorstellbar. Die Frau geht tagsdrauf zur Polizei und erstattet Anzeige. Der Mann, mit dem sie nachweislich bis zum Tag zuvor eine glückliche Beziehung geführt hat, ist plötzlich jemand der sie bedroht, schlägt, überwacht, stalking betreibt und sie mehrfach vergewaltigt hat. Mehr noch. Er wäre nur irgendein Bekannter aus der gemeinsamne Kita der Kinder. Der Mann, der selbst freiwillig mit zur Polizei gefahren ist um eine Ausage zu machen, sitzt plötzlich eine Nacht in Personengewahrsam ( eine Nacht im Knast ). In dieser Nacht wurde der PKW des Beklagten, wie auch später im Strafprozess festgestellt, illegal und ohne Durchsuchungsbefehl durchsucht. Dann passiert fast 1 Monat lang nichts. Dann erfolgt die Zustellung einer einstweilligen Verfügung, dass der Beklagte sich der Klägerin nicht mehr nähern darf. Diese hält er auch weitgehenst ein, bis auf zwei zugegebene, erklärbare und notwendige "Verstöße ein". Er nähert sich aber nicht der Klägerin, die sich zu diesem Zeitpunkt schon längst etwa 500 Kilometer entfernt in Berlin bei ihrem Bruder und angeblich auf der Flucht vor dem Beklagtem aufhält, sonder nur ihrer Wohnung von der er noch den Schlüssel hat und holt ein paar persönliche Dinge ab und versucht irgendetwas rauszubekommen, wo sich seine Freundin und das noch Ungeborene Baby befindet, da er sich große Sorgen macht. Dann passiert wieder 4 Wochen lang nichts. Dann plötzlich Haftbefehl mit anschließender U-Haft. Angeblich hätte sich der Tatvorwurf durch Aussagen von Personen, die wie aber später im Prozess festgestellt wurde nie eine Aussage gemacht haben, der Tatvorwurf erhärtet. Haftrund wäre Verdunckelungsgefahr!!! Und dies nach 8!!! Wochen nach der der Anzeigenerstattung und bei diesem Tatvorwurf "Vergealtigung in drei Fällen". Nach zwei Wochen findet ein Haftprüfungstermin statt. Der Beklagte kommt unter leichten Auflagen frei und der Haftbefehl wird bis zum Prozess ausser Vollzug gesetzt. Es folgt ein Prozess, der stattfindet ohne das der Beklagte bis zum Prozess jemals verhört worden wäre oder Stellung zu den Vorwürfen hätte nehmen können. Ein Prozess der nur auf unglaublichen und sehr widersprüchlichen Aussagen und Anschuldigungen der Klägerin paasiert. Der Beklagte hätte z.B. die Schwangerschaft vor der Klägerin geheim gehalten!!! Keine Ahning wie das gehen soll. Alles Unfug wie festgestellt wurde. Der Beklagte wird freigesprochen!!! Da der Beklagte erst in diesem Prozess Ende Oktober / Anfang November Informationen zu seiner mittlerweile geborenen Tochter erhalten hat, fängt er sofort an Nachforschungen anzustellen. Es ist noch zu erwähnen das der Beklagte schon frühzeitig der Anwältin der Klägerin mitgeteilt hatte, dass er sich des Kindes annehmen wolle, falls die Klägerin nicht in der Lage oder gewillt sei das Kind an sich zu nehmen. Des weiteren hat der Beklagte schon früh beim ortsansässigen Jugendamt sowie später auch beim Jugendamt in Berlin / bzw. der Adoptionstelle den Willen geäußert das Kind an sich zu nehmen und gleich einer möglichen Adoption schriftlich widersprochen. Die Jugendämter schoben erst jeweils die entsprechende Verantwortung dem jeweiligem anderem Jugendamt zu. Mann hielt den Mann hin. Erst jetzt hat der Vater auf Druck hin den Namen der Tochter, den Geburtstag und auch das Jugendamt erfahren, welches die Vormundschaft für das Baby inne hat. Leider hat er auch erfahren, dass das Kind bereits, ohne seine Einwilligung und obwohl er dieser bereits widersprochen hat, zur Adoption freigegeben wurde. Man vesteckt sich jetzt dahinter, dass die Mutter den Namen beim Jugendamt in Berlin nicht angegeben hat und die Vaterschaft des Kindes erst durch eine Vaterschaftfeststellungsklage feststellen lasssen müsse. Und dies obwohl der Mann durch Aussagen der Klägerin und Mutter in den Vernehmungen, bei der Staatsanwältin und vor dem Langericht hier vort Ort schon als Vater genannt wurde. Die ganze Geschichte war durch die Klägerin ganz geschickt eingefädelt worden. Sie angeblich auf der Flucht vor dem Beklagten, fährt nach Berlin, hält sich dort zwei Monate lang auf, bringt am ertsen August das Kind zUR Welt, gibt es gleich zur Adoption frei und kommt als zurück und nimmt hier vor Ort wiedr am Leben teil als wäre nie etwas gewesen und das obwohl sie ja solche Angst vor dem Beklagten hatte, sie ja auf der Flucht war, sie wusste das der Beklagte aud der U-Haft entlassen worden war und es noch zwei Monate bis zum Prozess dauern sollte. Das ganze diente nur dazu, dass Baby ohne den Einfluss des Vaters zur Welt zu bringen, es gleich abzugeben und ohne das es irgendeinen Nachweis dafür geben würde, dass das ganze je geschehen ist wieder nach Hause zu kommen. Ihre Ehre sollte vor den Augen der Eltern erhalten bleiben. Die Beziehung sollte nicht herauskommen. Es wurde im Prozess bekannt, dass die Eltern tatsächlich auch jetzt noch nichts von der Schwangerschaft und dem Baby erfahren haben, da sie mehrere Monate in der Türkei waren. Die Vaterschaftsfeststellungsklage wir nun umgehend eingereicht. Es ist nur zu befürchten, dass dies trotzdem nicht reichen wird. Denn die Adoptionsvermittlungstelle weiss und merkt, dass man Mist gemacht hat. Es folgen jetzt schon Ausreden wie es müsste z.B. überprüft werden ob der Vater überhaupt in der Lage sei das Kind an sich zu nehemen. Oder man müsse an das Wohl des Kindes denken, diese sei bereits ja schon in die Adoptionsfamilie eingegliedert. Des weiteren will man erst weiter tätig werden wenn die Vaterschaftfestellungklage das entsprechende Ergebnis bringt, woran aber kein Zweifel besteht, und wenn über die durch die Staatsanwaltschaft eingereichte Revision zum Strafprozess durch das Bundesgericht entschieden worden ist. Das dies aber noch einige Monate dauern kann, ist der Vater natürlich sehr verzweifelt. Denn seine Tochter ist mittlerweile 5 Monate alt und aus seiner Sicht sinkt mit jedem Tag die es länger in der Adoptionsfamilie verbleibt die Chance, dass er jemals seine Tochter zu sich nehmen kann. Das Adoptionsstelle hat auch schon massiv versucht ihm diese s Vorhaben auszureden. Er Wurde gefragt ob es ihm allenernstes nicht reichen würde, ab und ein ein Bild von seiner Tochter zu erhalten und sie evtl. ein-zwei mal im Jahr zu besuchen. Was kann der Mann tun??? Liegt hier nicht eine widerrechtliche Adoptionsfreigabe vor??? Erfüllt das vorgehen der Adoptionsstelle nicht einen Straftatbestand, da zur einer Adoption auch der Vazter seine Einwilligung geben muss??? Was kann getan werden um den Druck auf die Adoptionstelle bzw. das zuständige Jugendamt zu erhöhen??? Was um das ganze zu beschleunigen??? Wie kann gewährleistet werden dass der Mann seine Tochter je in seinen Armen halzten wird??? Es tut mir leid, dass der Text so lang ausgefallen ist. Doch die Vorgeschichte war meiner Meinung nach um sich ein Bild zu machen. Für alle evtl. Zweifler, da es sich ja um einen sehr schweren Vorwurf gehandelt hat, der gegen den Mann erhoben worden ist, die Auusagen des Mannes lassen sich alle überprüfen und ensprechen leider der Wahrheit. Jeder der selbst ein Kind hat, sollte sich in die Lage des Mannes versetzen können. Er ist klar, dass es sicherlich nicht gut war, was er seiner Ehefrau angetan hat. Und dafür hat er auch schon einen sehr hohen Preis bezahlt. Doch jeder sollte das Recht haben sein eigenes Kind in den Armen zu halten und es aufzuziehen, wenn er in der Lage dazu ist. Die würde er im übrigen nicht alleine tun. Sonder man höre und staune mit seiner Ehefrau!!! und seiner Tochter, die beide noch an seiner Seite sind un d die beide das Baby, obwohl das Kind einer anderen Frau, mit in die eigene Familie aufnehmen möchten. Der Man wäre sicherlich dankbar für jeden guten Rat und ich bin mir sicher, dass er allen ein frohes, gesundes und sorgenfreies neues Jahr wünscht. Und dies noicht nur den Forenmitgliedern die antworten. Dank und Gruß AYICIK |
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| AW: nicht eingewilligte Adoptionsfreigabe Zitat:
Zitat:
Vater eines Kindes ist der Mann, 1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, 2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder 3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 640h Abs. 2 der Zivilprozessordnung gerichtlich festgestellt ist. Nach dem Sachverhalt gibt es hier keinen (rechtlichen) Vater, der zustimmem müßte. |
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| Nichts !?! So scheint sich für den Betroffenen im Moment die Situation wohl leider darzustellen. Die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen langsam, doch stehen sie wohl noch nicht gänzlich still. Aus dem Nichts tuen, ist inzwischen eine Vaterschaftfestellungsklage geworden. Sollte diese Vaterschaft dann festgestellt werden, was ausser Frage steht, wird die Adoption in de weiteren Schritten hoffentlich anuliert werden können. Aber dies wird ein sehr langer und streitbarer Weg. Denn es scheint leider sehr selten zu sein, dass so eine Adoption widerrufen wird und selbst dann scheint danach dann immer noch nicht der Verbleib festzustehen. Des weiteren wäre es für den Vater wünsschenswert, wenn er später gerichtlich gegen die Mutter vorgehen könnte. Denn sollte sich zumindest das Jugendamt wirklich korrekt verhalten haben, so hätte es die Mutter wohl zumindest nicht. Denn diese hat bewusst den Vater verschwiegen, obwohl dieser ihr zu jeder Zeit bekannt war. Und mehr noch. Sie wusste, er wolle das baby auf jeden fall zu sich nehmen. Eine scheibar unglaubliche und unendliche Geschichte. Danke für die Antwort, auch wenn diese Tatsachen schon leider bekannt waren. Aber vielleicht fällt dazu ja noch etwas anderes ein. Jede Idee könnte ein neuer Ansatz sein. |
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