Dies ist eine Diskussion zu Misshandeltes Pflegekind innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Misshandeltes Pflegekind Mal angenommen ein Neugeborenes wurde nachweislich, durch ärztliche Gutachten, misshandelt. Einen schuldigen würde es aber nicht geben, weil man nichts beweisen kann. (Vater, Mutter oder ein dritter) Das Kind kommt in eine Pflegefamilie und lebt dort schon gut 1 Jahr. Wie wäre die Chance das die leiblichen Eltern ihr Kind wieder zurück bekommen? Würde in so einem Fall durch einen Richter entschieden, das Kind kommt zurück zu den leiblichen Eltern, weil es keinen schuldigen gibt? Gab es schon ähnliche Fälle die man nachlesen kann? Viele Grüße Bernd |
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| AW: Misshandeltes Pflegekind Zitat:
Vielleicht weiß hier jemand mehr.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Misshandeltes Pflegekind So wäre auch meine Meinung. Aber nach welcher Tatsache, (Gesetzt, Präzedenzfall) könnte man eine Begründung finden? Heißt es nicht...> im zweifel für den Angeklagten? Bei meinem fiktiven Fall gibt es ja keinen Schuldigen den man ermitteln könnte. |
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| AW: Misshandeltes Pflegekind Also, die Eltern kennen den Schuldigen, denn sie wissen, ob sie es selbst waren oder jemanden decken, dem sie ihr Kind anvertrauten. Solange das nicht geklärt ist bekämen diese das Kind auf keinen Fall zurück...aber ich bin keine Juristin...nur Mutter, Pflegemutter, Ersatzoma. |
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| AW: Misshandeltes Pflegekind Im Zweifel für das Kind!! |
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| AW: Misshandeltes Pflegekind Hallo Schlimm wäre nur, wenn in einem ärztlichen Bericht nur drin steht das es Verletzungen hat wie: Blut erbrochen und im Stuhl, Hämatome an der Brust und schon zum 3ten Mal in Behandlung ist. Auch noch innerhalb eines Monats. Sagen wir mal im ersten Lebensmonat. Wenn dann nicht im Bericht steht das es eine Misshandlung war, dann könnte die Sache auch schlimmer ausgehen und das Kind muß zurück. |
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