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Mischung zwischen Adoptionsrecht und Erb-/Schenkungsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Mischung zwischen Adoptionsrecht und Erb-/Schenkungsrecht innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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Alt 15.11.2010, 22:11
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Mischung zwischen Adoptionsrecht und Erb-/Schenkungsrecht

Hallo,

ich habe eine etwas komplizierte Frage die jedoch nur den Adoptionsteil angeht, da ich den steuerrechtlichen selber weiß.

Angenommen X wurde als Kind von seiner Mutter (in zwangsläufiger Zustimmung seines Vaters) von den Bruder seiner Mutter adoptiert. Dadurch hat er ja bürgerlich rechtlich die Verwandschaftsverhältnisse zu seinen leiblichen Eltern verloren, soweit ich das weiß.

Nach vielen Jahren hat der Vater des X aber den Kontakt gesucht und gefunden und beide stehen im engen Kontakt miteinander. Nun geht es dem Vater des X langsam gesundheitlich schlecht und er würde dem X gerne etwas von seinem Vermögen schenken bzw. vererben, was steuerrechtlich keinen großen Unterschied macht.

Das Problem ist das X theoretisch nicht mehr der leibliche Sohn ist und somit in die Steuerberechnung eines Bekannten rutschen würde und einen deutlich geringeren Steuerfreibetrag hätte.

Gibt es die Möglichkeit für X und seinen Vater das urspüngliche Familienvehältnis zwischen leiblichen Vater und Sohn auch bürgerlich - rechtlich wieder auferleben zu lassen ??? Oder ist es gar für Schenkung/ Erbe unerheblich ob das Vater / Sohn Verhältnis durch die Adoption aufgehoben wurde und X zählt dennoch als Sohn?

Geändert von Wacky1983 (16.11.2010 um 06:46 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 17.11.2010, 14:01
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AW: Mischung zwischen Adoptionsrecht und Erb-/Schenkungsrecht

Steuerrechtlich gibt es eine Gleichstellung (§ 15 Abs. 1a ErbStG). Für X gelten also die hohen Freibeträge eines leiblichen Kindes.
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