Dies ist eine Diskussion zu Mein "Recht als Tante" innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Das Sorgerecht liegt noch beim Vater, wohnhaft in Karlsruhe, die Mutter, seit September letzten Jahres wohnhaft in Remscheid, darf die Kinder derzeit weder sehen noch sprechen. Der Vater ebenfalls, da er gewalttätig ist und zudem, wie meine Schwester, unfähig, ein Kind zu erziehen. Der 4jährige nässt noch immer ein, kann weder richtig laufen (läuft wie ein 1 1/2 Jähriger) noch sprechen, der 2jährige ebenso Jetzt zum eigentlichen Thema: zuständig für die Unterbringung der Kinder bei Pflegeeltern, ist, rechtlich gesehen, das Jugenamt Karlrsruhe. Der Kindesvater hat sich mit dem dortigem Jugendamt in Verbindung gesetzt und darum gebeten hat, dass die Kinder in Karlsruhe untergebracht werden sollen. Meine Eltern und ich (Mutter einer 7jährigen Tochter), hätten somit nicht die Möglichkeit die Kinder regelmäßig zu sehen, was wir sehr gerne würden. Meine Frage ist nun die: habe ich als Tante der beiden Kinder das Recht darauf (wenn es sein muss) zu klagen, dass die Kinder in einer Pflegefamilie in unserer Region (NRW - Nähe Remscheid) untergebracht werden, oder stehen meine Chancen da schlecht? (Muss ich überhaupt Klagen, um das Jugendamt davon zu überzeugen, dass es den Kindern in unserer Nähe "besser gehen" würde?!?!) Wir möchten einfach nicht, dass die Kinder auch noch uns als einzige Bezugspersonen verlieren!!!! (auch, wenn sie durch die Pflegefamilie neue Bezugspersonen bekommen - die Kinder sind ohnehin schon psychisch genug belastet und gewöhnen sich gerade an ihre neue Umgebung) Können Sie mir sagen, ob ich als Tante eine Chance habe!? Nachsatz: laut des Jugendamtes sollen die Kinder nur zusammen vermittelt werden! (zum Glück) Vielen Dank! |
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| AW: Mein "Recht als Tante" Hallo, ich kann Deine Einstellung zu dem Thema sehr gut verstehen, allerdings muß ich nun sagen, es ist nur Deine Seite der Fakten, so wie Du sie siehst. Das soll nun nicht heißen, daß Du alles falsch siehst, es ist nur eben eine sehr subjektive Sicht und alle anderen Seiten konnten sich ja hier nicht äußern. Zum Thema: ich bin selber in einer Familie aufgewachsen, die Pflegekinder aufgenommen hat und das über mehrere Jahre und es waren in der Zeit an die 20 verschiedene Pflegekinder, die meine Mutter großgezogen hat. Ich kann nur sagen (aus der Sicht eines Jugendlichen von damals 14 - 16 Jahre alt) daß die meisten Kinder aus ähnlich schwierigen Umständen kamen, aber trotzdem nicht alle gleich reagiert haben. Soll heißen, es waren sowohl welche dabei, die offensichtlich sehr darunter gelitten haben, die Bezugspersonen aus den Augen zu verlieren, als auch solche, die dann erst richtig "aufgeblüht" sind. Ich will damit nur sagen, Du solltest also auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, daß es für die Kinder das Beste sein könnte, tatsächlich weit weg von allem, vom Kindsvater, von der Mutter und von Euch, untergebracht zu werden. Dein Wunsch (oder auch der des Kindvaters) die Kinder in der Nähe unterzubringen, ist sicher nachvollziehbar, aber ob er auch richtig ist, das kann Dir hier niemand sagen. Selbst die Gerichte, die das entscheiden, können da nur hoffen, daß ihre Eingaben von Psychologen, Jugendamt, Eltern, Verwandten usw. auch vollständig sind, damit sie sich ein objektives Bild machen können. Im Regelfall, wird bei Pflegekindern, wenn denn die Eltern noch Kontakt halten wollen, vom Jugendamt auch versucht, dies zu ermöglichen (ob das Heute noch so gehandhabt wird, wie vor 25 Jahren weiß ich allerdings nicht) Wenn also momentan die Großmutter die Kinder betreut, dann kann man davon ausgehen, daß auch sie gehört wird, wenn es um die Unterbringung in einer Pflegefamilie geht. Und auch Du solltest bei Dem zuständigen Jugendamt mal vorsprechen (möglichst persönlich, auch wenn das viel Aufwand sein sollte, denn die Mitarbeiter dort schätzen persönliches Engagement) und Deinen Wunsch mit ihnen besprechen, ob das später beim Familiengericht eingebracht wird, weiß ich nicht. Rechtlich gesehen hast Du wohl keine Möglichkeit etwas einzuklagen, weil Du ja nie das Sorgerecht hattest und auch nicht dafür vorgesehen bist (es sei denn Du bist z.B. Pate, das hat meines Wissens zwar keine rechtliche Relevanz, wird aber wohl berücksichtigt) aber Du und die Großmutter ihr seid Bezugspersonen und das spielt bei solchen Entscheidungen immer eine große Rolle. Wenn der Kindsvater kein Besuchsrecht besitzt, dann wird sein Wunsch vermutlich viel weniger Berücksichtigung finden, als Euer, es sei denn, daß die Wiederaufnahme des Kontakts, seitens des Jugendamtes gewünscht wird, dafür müßte man aber einen positiven Effekt davon erwarten. Das einzige was Du, in meinen Augen, tun kannst, ist mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen und auch ständig am Ball bleiben, immer wieder nachfragen und Dich kümmern, je mehr sie merken, wie wichtig Dir das Wohlergehen der Kinder ist, desto mehr wird Dein Wunsch berücksichtigt werden. Gruß Huutsch |
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| Hallo ! Vielen Dank für die Antwort. In erster Linie bin ich daran interessiert, dass es den Kindern gut geht. Und wenn sie in eine Pflegefamilie in z.B. Hamburg kommen sollten, ist mir dass allemal lieber, als eine Unterbringung in der Nähe der Eltern (ich kenne die Macken meiner Schwester recht gut und weiß, dass sie nicht davor zurückschreckt, dort (also in Karlsruhe) auf die Barrikaden zu gehen und zum Beispiel plötzlich vor der Tür der Pflegeeltern zu stehen, was die Kinder widerrum nur durcheinanderbringen würde)... Bisher habe ich die zuständige Sachbearbeiterin des JA nicht errreicht, werde aber weiter am Ball bleiben. Der derzeitige Stand ist, dass ich "nichts" weiß :-( Ich hoffe, dass ich in den nächsten Tagen wenigsten Gehör finde. Also, vorerst nochmal Danke und Gruß, Eli |
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