
12.01.2009, 19:58
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| krankenversicherung bei noch unvollendeter adoption nehmen wir an, dass ein ehepaar mit zwei kindern sich scheiden lässt und beide eine ehe mit einem neuen partner eingehen. die gemeinsamen kinder leben eines beim vater, das andere bei der mutter. beide elternteile sind sich einig, dass das jeweilig beim anderen wohnende kind vom neuen ehepartner adoptiert wird. entsprechende anträge sind gestellt.
die mutter der kinder ist gesetzlich krankenversichert, über sie dort auch das bei ihr lebende kind. sie wechselt auf einen 400 euro-job und verliert ihre krankenversicherung. ihr neuer ehemann ist heilfürsorgeempfänger, so dass ihr 70% beihilfe zustehen.
das kind ist noch nicht adoptiert. der vater weigert sich nun, es über seine gesetzliche krankenversicherung zu versichern. besteht bis zur adoption eine pflicht des vaters, das bei der mutter lebende kind in seiner gesetzlichen versicherung mit aufzunehmen? |