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Könnte BaföG-Amt Leistungen von Stiefvater einfordern?

Dies ist eine Diskussion zu Könnte BaföG-Amt Leistungen von Stiefvater einfordern? innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.10.2010, 09:50
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Könnte BaföG-Amt Leistungen von Stiefvater einfordern?

Wie sähe es bei einem solchen Fall aus: Ein Student erhält BaföG. Der leibliche Vater zahlt keinen Unterhalt und bietet auch sonst keinerlei finanzielle Unterstützung, sodass das BaföG-Amt seinen Teil des Unterhalts für ihn übernimmt, um ihn später bei ihmj einzufordern.
Nach Ende des Studiums und etwa ein Jahr, nachdem das letzte Bafög an den Studenten geflossen ist, möchte sich dieser von seinem neuen Stiefvater adoptieren lassen.

Die Frage: Angenommen, das BaföG-Amt kann beim leiblichen Vater das Geld nicht zurückfordern - kann es nach einer Adoption des (volljährigen) Studenten durch den Stiefvater stattdessen nun an diesen herantreten und die Leistungen einfordern, die es ursprünglich für den leiblichen Vater übernommen hat?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.10.2010, 21:37
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AW: Könnte BaföG-Amt Leistungen von Stiefvater einfordern?

Nach der Adoption tritt der Stiefvater an die Stelle des leiblichen Vaters mit allen Rechten und Pflichten.
Nach der Adoption hat der leibliche Vater keine Rechte aber auch keine Pflichten mehr. Die verwandtschaftliche Bindung ist erloschen.
__________________
Meine Meinungsäußerungen dienen einem allgemein gehaltenen Erfahrungsaustausch, stellen keinen Rechtsrat für Einzelfälle dar; es sind Meinungen zu einem Beispielsfall, der mit einer Vielzahl von Fällen vergleichbar ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.10.2010, 11:37
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AW: Könnte BaföG-Amt Leistungen von Stiefvater einfordern?

Die Adoption hat (auch) im Bereich des Bafög keine rückwirkende Unterhaltspflicht zur Folge.Der Stiefvater muss nicht zahlen.
Übrigens: Bei der Erwachsenenadoption erlischt das Verwandschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht, dies ist nur bei der Adoption von Minderjährigen der Fall.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.10.2010, 00:33
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AW: Könnte BaföG-Amt Leistungen von Stiefvater einfordern?

Zitat:
Zitat von nataly_b2002 Beitrag anzeigen
Die Adoption hat (auch) im Bereich des Bafög keine rückwirkende Unterhaltspflicht zur Folge.Der Stiefvater muss nicht zahlen.
Hmm.. war das schon immer so geregelt?

Geändert von DerJohann (28.10.2010 um 05:57 Uhr).
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  #5 (permalink)  
Alt 27.10.2010, 14:49
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AW: Könnte BaföG-Amt Leistungen von Stiefvater einfordern?

Zitat:
Zitat von DerJohann Beitrag anzeigen
Hmm.. war das schon immer so geregelt?
Jep. Erst ab Adoptionsbeginn erfolgt die Unterhaltspflicht.

Gruß

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