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Können wir als Großeltern das Sogerecht für unsere Enkelin bekommen?

Dies ist eine Diskussion zu Können wir als Großeltern das Sogerecht für unsere Enkelin bekommen? innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.11.2005, 12:15
Boardneuling
 
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Können wir als Großeltern das Sogerecht für unsere Enkelin bekommen?

Wir erwarten dringend schnelle Hilfe!
Unsere Enkelin(1Jahr) lebt in einem total verdreckten Umfeld,die Katzen hinterlassen ihr Geschäft in der Wohnung und mittendrin unsere liebe Enkelin.Immer wenn wir das Kind abholen ist es still und aphatisch.Nach kurzer Zeit bei uns,ist sie wie ausgewechselt und ein fröhliches Kind. So ein liebevolles Kind haben die Eltern eigendlich nicht verdiehnt,es ist höchste Eisenbahn das Kind dort heraus zu holen.
Die Mutter hat keinen Bezug zu dem Kind,dass hat unser Herz gebrochen. Am liebsten würden meine Frau und ich das Kind heute noch aus der Wohnung(Kolake) holen und denen das Kind erst zurückgeben, wenn alles sauber ist. Unser Sohn und Schwiegertochter wohnen erst 1 1/2 Jahre in der Wohnung und noch nicht einmal die Fenster geputzt und auch den Hausflur noch nicht. Wir haben angst das Kind an das Jugendamt zu verlieren,dabei lieben wir dieses Kind mehr als unsere eigenen. Sollen wir da mal kontakt zu einem Familiengericht suchen oder wer kann helfen? Denn die Eltern sind nicht dazu fähig einen Haushalt zu führen,dass ist sicher.
Wir haben alle Zeit der Welt und sind immer für das Kind da,welches wir immer duch die freundlichkeit des Kindes bestätigt bekommen.
Ich muß jetzt weinen es ist so traurig,bitte helft mir.

MfG Günni
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  #2 (permalink)  
Alt 13.11.2005, 13:39
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AW: Können wir als Großeltern das Sogerecht für unsere Enkelin bekommen?

Hallo,

Rechte von Großeltern
Die Elterliche Sorge:

Großeltern haben laut Gesetz zunächst weder ein Sorgerecht noch eine Sorgepflicht gegenüber ihren Enkelkindern. Nur die Eltern haben dieses Recht. Dieses kann jedoch durch mehrere Eingriffe gemindert oder beendet werden.
Die elterliche Sorge endet:
- mit Volljährigkeit des Kindes
- mit dem Tod der Eltern
- durch Adoption oder
- durch Entziehung durch das Familiengericht.
Eine Beendigung zieht jedoch nicht automatisch das Einsetzen der Großeltern nach sich. Zwar geht das BGB hinsichtlich des in Betracht kommenden Personenkreises davon aus, dass unter den Verwandten eine Person existiert, die in der Lage ist, die Vormundschaft zu führen. Dies ist in der Realität aber nicht immer der Fall und so sind Jugendämter schnell dabei, sich selbst zum Vormund zu bestellen. Deshalb: bemühen Sie sich im Notfall schnellstmöglich um Einsetzung als Vormund.


Einwirkungsrechte können Großeltern erreichen durch:

- Beantragen der Adoption
- Beantragen der Vormundschaft oder
- Beantragen der Pflegschaft beim Familiengericht.
Ziehen Sie dafür unbedingt einen Fachanwalt für Familienrecht zu Rate. Auskünfte darüber erteilen die Rechtsanwaltskammern.

Wenn das Enkelkind bei den Großeltern lebt – die Aufenthaltsbestimmung:

Besteht jedoch Einigung mit den leiblichen Eltern, so können diese auch per Aufenthaltsbestimmung festlegen, dass das jeweilige Kind bei den Großeltern lebt. Allerdings verknüpft sich mit dieser Bestimmung nur eine geringe Anzahl von Rechten für die Großeltern.

- Die Bestimmung kann jederzeit rückgängig gemacht werden; sie hat keine dauerhafte Gültigkeit.
- Das Sorgerecht liegt weiterhin bei den leiblichen Eltern.
- Die Großeltern können Kindergeld für das Kind beantragen, die Eltern erhalten dann kein Kindergeld mehr.
- Das Kind zählt zum Haushalt der Großeltern und kann steuerlich angegeben werden.

Wenn das Enkelkind bei den Großeltern lebt – die Pflegschaft:

Erkrankt beispielsweise ein Alleinerziehender, so können die Großeltern für eine gewisse Zeit die Pflegschaft für das Enkelkind beantragen. Eine Pflegschaft beinhaltet mehr Rechte als eine bloße Aufenthaltsbestimmung:
- Pflegschaft ist Fürsorge mit einem fest umrissenen Wirkungskreis, im Amtsdeutsch eine so genannte Teilvormundschaft.
- Der Minderjährige erhält nur für solche Angelegenheiten einen Pfleger, welche die Sorgeberechtigten (wegen Abwesenheit, Haft oder Krankheit) nicht erledigen können.
- Die Beendigung tritt durch Zweckfortfall oder durch Aufhebung ein.

Haben Sie als Großeltern Fragen zu diesem Thema, so helfen Ihnen hierbei die Jugendämter oder Fachanwälte für Familien- oder Sozialrecht.
(http://www.mdr.de/escher/966616.html)
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  #3 (permalink)  
Alt 21.04.2006, 10:13
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Registriert seit: Apr 2006
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AW: Können wir als Großeltern das Sogerecht für unsere Enkelin bekommen?

[SIZE=3]Ich brauche dringend einen Rat. Ich möchte ebenfalls mit meinem Mann meinen Enkelsohn zu uns nehmen. Meine Tochter ist leider untergetaucht und nicht zu finden. Ich habe schon alles getan. Jugendamt macht nichts. Sie hat keine aktuelle Adresse und antwortet auf kein Schreiben des Jugendamtes. Sie wollte den Kleinen schon an uns abgeben, aber er wird nur hin und her geschoben. Die Polizei sagt, sie mischt sich da nicht ein, das wären Familienangelegenheiten. Meine Tochter will ihren Sohn zu einer Pflegefamilie oder ins Heim stecken. Da ich nicht weiß, wo sie sich aufhällt, kann ich nicht mit ihr reden und den Kleinen habe ich schon 5 Monate nicht gesehen. Mir wurde gesagt, dass ich eine Generalvollmacht vom Jugendamt benötige, welche mir meine Tochter unterschreibt, damit der Kleine zu uns kommen kann. Dort muß enthalten sein, Aufenthaltsbestimmung usw. Danach können wir das alleinige Sorgerecht beantragen und das geht über das Amtgericht. Meine Tochter will ihr Kind nicht mehr, sie hat auch große Schwierigkeiten und ist total mit dem Kind überfordert. Ich kann nur hoffen, das sie sich bei mir meldet, wenn ich nicht weiß wo sie sich aufhällt, sind mir die Hände gebunden. Es ist doch zum Wohle des Kindes. Was kann ich noch machen, ich weiß wirklich nicht weiter.......
Über eine fachkundige Antwort, wäre ich sehr dankbar.[/SIZE
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  #4 (permalink)  
Alt 23.04.2006, 21:44
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AW: Können wir als Großeltern das Sogerecht für unsere Enkelin bekommen?

Hallo,

habt ihr es schonmal mit einer Einwohnermeldeamtsanfrage versucht?
Oder schonmal bei einem alten Vermieter angerufen und nachgefragt ob der villeicht eine neue adresse von eurer Tochter hat?


Ich habe hier nochmal ein paar Links zu dem Thema:

http://www.moses-online.de/web/19/13...754da35ee17bb3


http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=42322

Werde mich aber morgen nochmals hinsetzen und etwas recherchieren und sehen wie es am schnellsten geht! Da ich heute erst aus dem Urlaub gekommen bin!
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  #5 (permalink)  
Alt 24.04.2006, 10:13
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AW: Können wir als Großeltern das Sogerecht für unsere Enkelin bekommen?

hallo,

ja wir haben schon alles durch. Meine Tochter hat sich nicht umgemeldet beim Einwohnermeldeamt, wie gesagt, sie ist untergetaucht, bei irgendeiner Freundin oder sonst wo. Der alte Vermieter weiß auch nichts. Es ist sehr schwierig, die Polizei macht auch nichts, mit der Begründung, ihre Tochter ist ja volljährig, in familiäre Sachen mischen sie sich nicht ein. Ich glaube, es muß erst etwas passieren, dann wird etwas getan, aber dann ist es meistens zu spät. Das Jugendamt macht auch nichts, da sie ja nicht wissen, wo sie sich im Moment aufhält mit meinem Enkel. Wie gesagt, ich kann nur hoffen, das sie sich doch noch meldet, dann werde ich das alleinige Sorgerecht beantragen. Wenn ich wüßte wo sie steckt, wär ich schon längst hingefahren, aber so sind mir die Hände gebunden. Lieben Dank für die Antwort.
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