Dies ist eine Diskussion zu Klage gegen leibliche Mutter auf Herausgabe des Namens des vaters innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Klage gegen leibliche Mutter auf Herausgabe des Namens des vaters mich würde mal interessieren, ob es einer Adoptierten möglich ist, die leibliche Mutter zur Benennung des Namens des Vaters zu zwingen. Ich habe schon oft vom Grundrecht auf Wissen über die Herkunft gelesen. Auch in diesem vorum tauchten dazu Paragraphen auf. Wenn ich aber rumfrage auch Anwälte, ob man, wenn z.B. die leibliche Mutter sich weigert den Namen des leiblichen Vater zu nennen, sie gerichtlich dazu zwingen kann, wir dies immer verneit. Ich höre immer wieder dieses Recht haben nur Kinder ihren gesetzlichen Eltern gegenüber. da frag ich mich, was ist mit Adoptierten? Die leiden psychisch genauso und meist wissen es eben nur die leiblichen Eltern. Kann mir bei dieser Frage jemand helfen? Vielen Dank Gruß Manu |
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| AW: Klage gegen leibliche Mutter auf Herausgabe des Namens des vaters Hallo, das Problem dürfte sein, dass man nie sicherstellen kann, ob eine Frau den Namen des "Erzeuges" nicht nennen will, oder nicht nennen kann. Auch wenn sie sagt, sie will ihn nicht nennen, kann es immer noch sein, dass es ihr einfach zu peinlich ist, dass sie ihn nicht nennen kann und deshalb behauptet sie, sie will ihn nicht nennen. Zitat:
Meine Einstellung dazu ist eine andere. Sicher mag dem einzelnen seine "Herkunft" wichtig sein und es ein Grundbestreben danach geben, andererseits frage ich mich, wie das entsteht. Ein Kind, das nicht weiß, dass es adoptiert ist, wird, wie ein leibliches Kind, wohl selten solche Fragen aufwerfen. Dieses Bedürfnis kommt, meiner Meinung nach, aus dem Wissen selber, weil sich damit ein Kind von anderen "normalen" Kindern unterscheidet und der Mensch ist bestrebt sich anzupassen, "normal" zu sein und Unterschiede möglichst auszugleichen. Punkt 2 dürfte in der Entwicklung eines Kindes liegen, wo meist während der Pupertät große Spannungen zwischen Eltern und Kind auftreten und wenn nun das Kind weiß, dass es adoptiert ist, wird es wohl einen großen Teil der Spannungen, in dieser Tatsache begründet sehen und damit wird das Bedürfnis geweckt, seine "Wurzeln" zu finden. Nur sind solche Spannungen normal und haben nichts damit zu tun, ob man adoptiert ist oder nicht ... Das ganze wird vermutlich stark unterbewußt gesteuert und ich will damit die Motivation eines Kindes nicht in Zweifel ziehen, oder gar schlecht machen. Ich möchte nur klar machen, dass ein großer Anteil an "Kuckucks-Kindern" z.B. , nie ihren Ursprung suchen, weil für sie der Vater der Ursprung ist und ihnen die Gene "egal" sind, bzw. sie keine Kenntnis davon haben. Außerdem, ich kenne nur wenige Kinder (und als Sproß einer Mutter, die ca. 2 Duzend Pflegekinder großgezogen hat, kenne ich einige), die bei der Suche nach ihren "Ursprüngen" nicht entäuscht wurden, die meisten haben insgeheim nach jemandem gesucht, der sie doch so lieben muss, wie sie sind und konnten nur entäuscht werden, weil z.B. der Erzeuger gar nichts von seinem Kind wußte, und/oder so vielen Jahre vergangen sind. Wenn die Suche nach seinen "Wurzeln" also in einer Sackgasse endet (egal ob jetzt wg. Entäuschung, oder weil man nicht weiterkommt) sollte man vielleicht aufhören sich an die Vergangenheit "zu klammern" und sich lieber der Gegenwart und der Zukunft zuwenden ... Keine juristische "Hilfe" aber vielleicht eine menschliche ... Gruß Huutsch |
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| AW: Klage gegen leibliche Mutter auf Herausgabe des Namens des vaters Hall0 Huutsch, ich danke dir für deine Antwort. Da es in diesem Fall um mich geht, kann ich dir ein paar Antworten geben. Meine leibliche Mutter weiß wer mein Vater ist, dies geht aus den Jugendamtsakten hervor. Sie gab den Namen nicht an, da mein Vater zu dem Zeitpunkt verheiratet war. Weiter weit ich, dass mein Vater amerikanischer Soldat ist, doch um ihn zu finden brauch ich seinen Namen und ich denke ich habe auch ein Recht darauf. Nun zu dem, warum Adoptiv- und Pflegekinder ihr leiblichen Eltern suchen. Ich denke dies hat nicht nur etwas mit Konflikten in der Familie zu tun, denn ich kenne auch einige, die sehr glücklich in ihrer "Zweitfamilie" waren und trotzdem nach ihrer Herkunft gesucht haben. Ich denke das liegt in unseren Genen drin, dass wir wissen wollen was in uns steckt. Ich kenne auch fälle, wo das Kind erst sehr spät erfahren hat, dass seine Eltern die es großgezogen haben nicht die richtigen Eltern sind, diese Kinder berichten, wenn sie es dann erfahren, dass sie immer das Gefühl hatten, dass sie nicht wirklich zu dieser Familie gehören, ander hatten das gefühl, dass da etwas fehlt. Anscheinend gibt es im Menschen etwas, das spürt, ob man bei den richtigen Eltern aufwächst oder nicht und das uns drängt unsere Herkunft zu erforschen. Dieses Drängen kann im übrigen so stark sein, dass die Betroffenen starke psychische Probleme bekommen, wenn sie die leiblichen Eltern nicht finden. Das ist der Grund, wieso ich denke, dass dieses Grundrecht durchsetzbar sein sollte. Warum ich so extrem nach meinem Vater suche. Ich bin in einer Adoptivfamilie großgeworden. Leider habe ichs nicht sehr gut getroffen. ich wurde vom erten Tag an bis zu meinem Auszug sehr schwer misshandelt, jahrelang mit dem Wissen meiner Mutter sexuell Missbraucht. Diese Suche ist die kleine Hoffnung jemanden zu finden, der sich freut dass ich auf der Welt bin und vielleicht etwas Liebe zu bekommen, obgleich ich auch weiß, dass es sein kann, dass auch mein Vater nichts von mir wissen will. Doch ich habe es wenigstens versucht und keine Chace ausgelassen. Gruß Manu |
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| AW: Klage gegen leibliche Mutter auf Herausgabe des Namens des vaters Hallo, ich möchte Dir jetzt doch nochmal antworten, auch wenn sie nicht (viel) anders ausfällt, als das, was ich schon geschrieben habe. Dein persönliches Schicksal ist hart und deshalb kann ich natürlich nicht nachvollziehen, wie wichtig das für Dich ist. Zitat:
Zitat:
Du bist so mit Suchen beschäftigt, dass Du darüber vielleicht das verpasst, was Dir das Leben noch zu bieten hat, z.B. einen Partner zu finden, der sich freut, dass Du auf der Welt bist und der Dich liebt. Zitat:
Zitat:
Ich will nicht ausschließen, dass dieses Gefühl bei adoptierten Kindern häufiger vorkommt, wenn sie von der Adoption wissen, dann natürlich sowieso, aber ich denke, es liegt auch daran, wie die Adoptiveltern mit der Situation umgehen, denn auch wenn sie das nicht wollen, so senden sie doch auch "Signale" und Kinder sind immer sensibel für sowas. Zitat:
Noch einmal, ich habe höchsten Respekt vor jedem Einzelschicksal und dem Drang und ich wünsche jedem, der sich auf so eine Suche begibt, dass er wenigstens ein bisschen von dem findet, was er sich wünscht und erhofft. Nur sollte man dann auch irgendwann damit aufhören, sonst wird die Suche zum "Lebenszweck" und verstellt den Blick für das, was die Zukunft sonst noch an schönem bereithält. Und meine persönliche Meinung, die Suche nach einem Erzeuger würde ich da weniger lang betreiben, als die nach einer Mutter. Denn die Eltern-Kind_Bindung wird sehr stark durch die Geburt und die allererste Zeit geprägt (habe ich am eigenen Leib erfahren) und einen "Erzeuger" zu finden, der tatsächlich Vatergefühle hat, ist da wohl seltener, als eine Frau, die ein Kind zur Welt bringt und Muttergefühle hat. Gruß Huutsch |
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| AW: Klage gegen leibliche Mutter auf Herausgabe des Namens des vaters Hallo Huutsch! Es ist zwar nicht mehr juristisch, dennoch möchte ich zu deinem Beitrag hinzufügen: Ich wurde 1945 geboren, heute weiß ich, daß mein Vater ein verheirateter Familienvater war. Als Träger einer entsprechenden Uniform konnte er sich aber auch damals eine zweite Frau leisten, die nach dem Krieg plötzlich allein mit mir war. Die Sieger hatten meinen Vater "einkassiert". Meine Mutter schützte sich als Mutter eines unehelichen Kindes mit der Geschichte, mein Vater sei im Krieg gefallen. Das wurde gesellschaftlich akzeptiert. Ich merkte trotzdem, das an der Geschichte etwas nicht stimmte und suchte mehrere Jahre lang nach meinem Vater, den ich mit 19 Jahren zum ersten mal sah. Die Suche nach den Wurzeln betrifft nicht nur Adoptivkinder. Jedes Kind braucht beide Eltern. Hat es sie nicht, entsteht ein Vakuum. Unter diesem leiden diese Kinder. Bestes Beispiel sind die Lebensgeschichten von Heimkindern. Viele Pflege- und Adoptivkinder sind sicher in einer harmonischen Kindheit aufgewachsen. Viele andere aber leiden unter der ungeklärten Frage ihrer Herkunft. Deshalb sollten Mütter verpflichtet sein, ihren Kindern den Vater zu benennen. Genauso wie Ämter Adoptivkinder bei der Suche nach ihren Wurzeln unterstützen sollten. Gruß Urskiel |
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| AW: Klage gegen leibliche Mutter auf Herausgabe des Namens des vaters Hallo Urskiel, noch einmal ... ich bezweifle nicht, dass ein Kind beide Elternteile braucht, schon alleine deshalb, weil jeder Mensch bemüht ist, "normal" zu sein und wenn ein Kind nicht beide Elternteile "vorweisen" kann, dann gilt das als nicht normal (selbst in Nachkriegszeiten ...) Aber solche Aussagen, die man in dem Zusammenhang "reißerisch" aufgetischt bekommt, wie ... Die Suche steckt in den Genen Ein Kind spürt, wenn es adoptiert ist Ein Kind spürt, wenn ein angeblich gestorbener Elternteil noch lebt. Dem möchte ich einfach mit sehr viel Vorsicht begegnen, denn oft entsteht die Aussage nur aus der Kenntnis heraus. Soll heißen, in dem Moment, wo ein Kind (vor allem wenn es nicht mehr so jung ist) erfährt, dass es adoptiert ist oder ein angeblich gestorbener Elternteil noch lebt, kommt ein "Gefühl" auf, als hätte es das Kind schon "immer gewußt". Also mehr ein "Placebo-Effekt" als "genetisches Programm" (Ausnahmen möchte ich hier nicht ausschließen) Zumindest habe ich auch schon oft genug den Satz "ich bin bestimmt (nur) adoptiert" von Kindern gehört, die nachweislich nicht adoptiert waren. Nun bin ich in diesem ganzen Thema nicht völlig unbedarft,, wie schon in meiner 1. Antwort steht, bin ich in einer Familie aufgewachsen, die überwiegend aus Pflegekindern bestand und von diesen weiß ich, dass alle, die nach ihren "Wurzeln" gesucht haben, auch Erfolg hatten ... aber alle wurden auch in ihren Hoffnungen entäuscht und einigen ging es danach schlechter als vorher ... Überhaupt kenne ich nur einen Fall (eine adopitere Cousine) die bei der Suche nach ihrer Mutter nicht entäuscht wurde (oder nicht so große Erwartungen hatte ... ich weiß es nicht) Ich selber bin auch betroffen in der Form, dass ich zwar Vater zweier Kinder bin, aber nicht Erzeuger. In Deutschland gibt es nun 2 Möglichkeiten, um (lagal) eine Schwangerschaft über Fremdsamen zu bekommen und zwar beide nur über eine Samenbank und unterscheiden tun sich beide Möglichkeiten nur in der Form des Spenders. Dieser ist entweder anonym und das bedeutet auch, dass das Kind hinterher keine Möglichkeit bekommt, die Identität des Spendes zu erfahren oder die Spende ist "halb anonym", hier bekommt das Kind mit 18 die Möglichkeit die Identität des Spenders zu erfahren. Gewählt wird das bei der Spende selber, und bei der "halb anonymen" Spende wird der Spender noch einmal befragt, wenn das Kind die Herausgabe der Identität wünscht, ob er immer noch seine Identität preisgeben möchte. Verneint er das dann, hat das Kind auch da keine Rechte. Ich habe mich auch selber lange damit auseinandergesetzt, ob ich meinen Kindern diese Möglichkeit geben möchte, zumal sie auf jeden Fall erfahren werden, dass ich nicht der "Erzeuger" bin (dafür wissen es schon zu viele), und sie werden es erfahren, bevor sie es von Dritten erfahren (was immer besonder schlecht ist) Aber sicherstellen, dass sie ihren Erzeuger finden, könnte ich es selbst mit einer "halb annonymen" Spende nicht. Nun, leicht ist so eine Entscheidung sicher nicht und ob meine richtig und gut war, werde ich auch erst in 10 - 15 Jahren erfahren. Aber man muss in so einem Moment eine Entscheidung treffen und diese auch "durchhalten". Und wenn eine Mutter, aus welchen Gründen auch immer, die Entscheidung getroffen hat, den Namen des Erzeugers nicht zu nennen, so sehe ich auch hier ihr Recht. Und wenn das Kind dann noch adoptiert wurde, womit rechtlich keine verwandschaftlichen Verhältnisse mehr zwischen Mutter und Kind bestehen, ist die gerichtliche Erzwinngung einer solchen Bekanntgabe nicht mehr möglich. Simpel gesprochen warum sollte ein "fremder" Mensch das Recht haben, zu erfahren, mit wem ich ein "Verhältnis" hatte? Welchen moralischen Anspruch das Kind gegenüber der Mutter besitzt (schließlich ist das Kind auch nicht gefragt worden) das möchte ich hier nicht bestreiten, aber die Entscheidung der Mutter in Zweifel zu ziehen, ohne die genauen Umstände zu kennen, das möchte ich auch nicht. Mein Fazit bleibt, wenn die Suche nach den "Wurzeln" irgendwo auf "unüberwindliche" Hindernisse stößt, dann sollte das Kind auch irgendwann "aufgeben" um sich wichtigern Dingen im Leben zu widmen. Das ist für das einzelne Kind sicher schwer (zumal es andere schaffen) aber das "Schicksal" ist nunmal nicht "gerecht" ... unser deutsches Recht allerdings auch nicht (immer). Gruß Huutsch |
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| AW: Klage gegen leibliche Mutter auf Herausgabe des Namens des vaters hallo, bin zwar keine juristing, werde allerdings von einer rechtsanwältin in der berufsschule unterrichtet, und wir hatten im unterricht ein ähnlcihes fallbeispiel. rechtlich gesehen, muss deine mutter nicht sagen, wer der vater ist. nach dem grundgesetzt, artikel 1, ist die würde des menschen unantastbar. daher muss deine mutter nicht offenlegen, wann sie wo mit wem geschlafen hat, und daher dein vater ist., da dies zu sehr in ihre persönlichkeit eindringt. persönlich, und rein menschlich gesehen, konnte ich es nicht verstehen, einfach weil es so viele leute gibt, die nicht wissen, wer ihr leiblicher vater ist. rein rechtlich gesehen siehts aber wohl leider so aus :-( |
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| AW: Klage gegen leibliche Mutter auf Herausgabe des Namens des vaters Hallo p!na_colada, ich danke dir sehr für deine Antwort. Ich habe vor ein paar Tagen mal wieder das Internet durchsucht, da ich jetzt doch zu dem Entschluss gekommen bin zu klagen und bin auf folgendes gestoßen: In rechtlicher Hinsicht sind folgende Rahmenbedingungen zu sehen: Grundsätzlich schützt das sog. "Adoptionsgeheimnis" die Adoptivfamilie vor Ausforschungen Außenstehender. Tatsachen, die geeignet sind, die Adoption und ihre Umstände aufzudecken, dürfen nur offenbart oder ausgeforscht werden, wenn das Adoptivkind und die Annehmenden zugestimmt haben (§ 1758 Bürgerliches Gesetzbuch). Demgegenüber steht das Grundrecht von Adoptierten auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Das Bundesverfassungsgericht leitet dieses Recht in ständiger Rechtsprechung (z. B. Urteil vom 31.1.1989) aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 GG) ab. Für die Praxis bedeutet dies, dass zumindest volljährige Adoptierte bei ihrer Suche nach der Herkunft von den Adoptionsvermittlungsstellen grundsätzlich auch gegen den Willen der Adoptiveltern unterstützt werden können. Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung bedeutet nicht, dass die Adoptionsvermittlungsstellen jede erdenkliche Nachforschung anstellen müssten, um die Herkunft zu klären. Es schützt aber davor, dass den Suchenden Informationen vorenthalten werden, über welche die Adoptionsvermittlungsstelle bereits verfügt. Seit 1.1.2002 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Akten über die Adoptionsvermittlung 60 Jahre ab Geburtsdatum des Kindes aufbewahrt werden müssen. Wird die Adoptionsvermittlungsstelle aufgelöst, sind die Akten derjenigen Stelle zu übergeben, die ihre Aufgaben übernimmt. Anderenfalls sind sie der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamts zu übergeben (§ 9b Abs. 1 Adoptionsvermittlungsgesetz). Wenn Adoptierte das 16. Lebensjahr vollendet haben, haben sie ein Recht auf Akteneinsicht in die Vermittlungsakte, soweit sie deren Herkunft und Lebensgeschichte betrifft. Die Akteneinsicht erfolgt unter Anleitung einer Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle. Die Datenschutzbelange und Persönlichkeitsrechte z. B. der leiblichen Eltern oder der Adoptiveltern müssen dabei beachtet werden. Angaben zur Lebensweise der Mutter oder zu mutmaßlichen Vätern, deren Vaterschaft nicht feststeht, sind daher nur zulässig, wenn eine Einwilligung vorliegt oder das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung im konkreten Einzelfall höher zu bewerten ist als das Interesse der Betroffenen an einer Geheimhaltung. Insofern ist durch die Fachkraft eine entsprechende Güterabwägung vorzunehmen (§ 9b Abs. 2 Adoptionsvermittlungsgesetz). Adoptierte können ab Vollendung des 16. Lebensjahrs ohne Zustimmung ihrer Adoptiveltern in den Geburtseintrag Einsicht nehmen oder eine Abstammungsurkunde erhalten. Aus diesen Dokumenten gehen die damaligen Personalien der leiblichen Eltern hervor (§ 61 Abs. 2 Personenstandsgesetz). Quelle: http://www.blja.bayern.de/aufgaben/A...Startseite.htm Ich weiß zwar noch nicht wirklich was das für mich bedeutet, doch wenn ich den Text richtig verstehe, ist mein Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft unter manchen Voraussetzungen höher zu bewerten als die Persönlichkeitsrechte meiner leiblichen Mutter. Gruß Leska |
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| AW: Klage gegen leibliche Mutter auf Herausgabe des Namens des vaters |
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| AW: Klage gegen leibliche Mutter auf Herausgabe des Namens des vaters Zitat:
). Das Wort hat dann etwas zu suchen, wenn z.B. Strafgefangene gezwungen werden sollen, rosa Socken zu tragen, oder bestimmte Gruppen als "Mesnchen zweiter Klasse" hingestellt werden.Im vorliegenden Fall dürfte dann wohl auch ein Familiengericht nicht fragen, ob z.B. der Ehemann der leibliche Vater der Kinder ist, denn sonst müssten Details aus dem Sexualleben der Frau bekannt werden. Das leuchtet gar nicht ein. Und auf jeden Fall geht das Persönlichkeitsrecht des Kindes vor.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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