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Kind nach Muttertod bei Stiefvater halten

Dies ist eine Diskussion zu Kind nach Muttertod bei Stiefvater halten innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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Alt 11.11.2008, 15:27
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Kind nach Muttertod bei Stiefvater halten

Hallo,

folgender fiktiver Fall

Frau mit Kleinkind aus früherer Beziehung (nicht verheiratet) und alleinigem Sorgerecht für das Kind, heiratet neu. Über Einbenennung nimmt das Kind den Namen des Stiefvaters/neuen Ehepaares an. Und das Ehepaar plant für die Zukunft eigene Kinder.

Was ist aber nun, wenn der Mutter mal was passiert (Tod)? Wer hat dann das Sorgerecht für das erste Kind? Bekommt das der leibliche Vater? Oder bleibt das Kind beim Stiefvater und seinen Geschwistern?

Wie können sich der Stiefvater und die Mutter - außer mit Adaption (der ja der leibliche Vater zustimmen muss) - absichern, dass das Kind in so einer Konstellation beim Stiefvater bleibt?

Danke für eure Antworten.
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Alt 11.11.2008, 15:31
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AW: Kind nach Muttertod bei Stiefvater halten

Das Kind kommt dann allerhöchstwahrscheinlich zum leiblichen Vater:

Zitat:
§ 1680
Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts

(1) Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu und ist ein Elternteil gestorben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu.

(2) Ist ein Elternteil, dem die elterliche Sorge gemäß § 1671 oder § 1672 Abs. 1 allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Stand die elterliche Sorge der Mutter gemäß § 1626a Abs. 2 allein zu, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.

(3) Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 gelten entsprechend, soweit einem Elternteil, dem die elterliche Sorge gemeinsam mit dem anderen Elternteil oder gemäß § 1626a Abs. 2 allein zustand, die elterliche Sorge entzogen wird.
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Alt 12.11.2008, 19:12
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AW: Kind nach Muttertod bei Stiefvater halten

ist es aber nicht so, das bei einer eheschließung, das sorgerecht automatisch dem stiefvater zugesprochen wird??? vorausgesetzt, die mutter hat das alleinigesorgerecht...

Zitat:
Wie können sich der Stiefvater und die Mutter - außer mit Adaption (der ja der leibliche Vater zustimmen muss) - absichern, dass das Kind in so einer Konstellation beim Stiefvater bleibt?

mit einer vollmacht, vom notar geschrieben, wo der stiefvater als rechtlichervertreter des kindes festgelegt wird. bzw mittels eines testerments
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  #4 (permalink)  
Alt 12.11.2008, 19:16
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AW: Kind nach Muttertod bei Stiefvater halten

Zitat:
ist es aber nicht so, das bei einer eheschließung, das sorgerecht automatisch dem stiefvater zugesprochen wird??? vorausgesetzt, die mutter hat das alleinigesorgerecht...
Nein, wo steht DAS denn ?
Zitat:
Zitat von Saskia87
mit einer vollmacht, vom notar geschrieben, wo der stiefvater als rechtlichervertreter des kindes festgelegt wird. bzw mittels eines testerments
Und? Das interessiert das Gericht nicht die Bohne, das Geld dafür kann man sich sparen,

der leibliche Vater wird in solchen Konstellationen immer bevorzugt, wenns dem Wohl des Kindes dient (steht ja so auch im §). Es sei denn, das Kind wird adoptiert, aber da muss der Papa zustimmen, sonst ist eine Adoption auch aussichtslos.
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Alt 12.11.2008, 19:24
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AW: Kind nach Muttertod bei Stiefvater halten

Zitat:
ist es aber nicht so, das bei einer eheschließung, das sorgerecht automatisch dem stiefvater zugesprochen wird??? vorausgesetzt, die mutter hat das alleinigesorgerecht...

Nein, wo steht DAS denn ?

mir war so als hätte das uns, anfang des jahres, der notar gesagt, als wir ne vollmacht schreiben lassen haben...
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  #6 (permalink)  
Alt 12.11.2008, 19:29
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AW: Kind nach Muttertod bei Stiefvater halten

Stimmt aber nicht,

der Stiefvater hat dann das sog. kleine Sorgerecht, d.h. er darf auch mal ´ne Arbeit unterschreiben, das Kind zum Arzt begleiten oder zum Elternabend gehen. Aber mit dem richtigen SR hat das alles nichts zu tun, das bleibt allein bei der Mutter.
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Alt 12.11.2008, 19:45
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AW: Kind nach Muttertod bei Stiefvater halten

Stichwort Kindeswohl:

Ist das Kind ein vollintegriertes Familienmitglied (als ältestes Kind durchaus möglich) halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass eine Herausnahme nach dem Verlust der Mutter (und um diesen geht es ja) vorgenommen wird, wenn es keinen Kontakt zum leiblichen Vater gab.

Denn dann käme nicht nur der Verlust der Mutter aufs Kind zu sondern das gesamte soziale Umfeld des Kindes wäre weg - ich glaube nicht dass ein Sachbearbeiter diese Grausamkeit zulässt - ich möchte nicht wissen, was das Jugendamt auszuhalten hätte, wenn ein davon betroffener Stiefelternteil DAS an die große Glocke hängt...

Also ist es umsichtig eine entsprechende Verfügung notariell fertigen zu lassen. Ein Gericht ist nicht VERPFLICHTET diese Erklärung zu berücksichtigen, wird es aber im Einzelfall sicher in diei Entscheidung einfliessen lassen...

Besteht zum leiblichen Vater regelmässiger Kontakt, sähe das wieder ganz anders aus...

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Alt 12.11.2008, 19:48
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AW: Kind nach Muttertod bei Stiefvater halten

Ja, theoretisch hast Du recht, aber praktisch wird das eben anders gehandhabt,

da sind einem zunächst die Hände an das o.g. Gesetz gebunden.

Wenn der leibl. Vater zB drogenabhängig wäre, sähe die Sache anders aus,...

Zitat:
ich glaube nicht dass ein Sachbearbeiter diese Grausamkeit zulässt -
Die SB des JA entscheiden das aber nicht, sondern das FamGericht.

LG
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Alt 12.11.2008, 19:52
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AW: Kind nach Muttertod bei Stiefvater halten

Zitat:
Zitat von La Belle
Die SB des JA entscheiden das aber nicht, sondern das FamGericht.

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Und DER/DIESE wird mit Sicherheit auch eine Stellungnahme des JA dazu anhören und zur Not kann sich der überlebende Elternteil an den Verein "Anwalt des Kindes" wenden

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  #10 (permalink)  
Alt 12.11.2008, 19:54
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AW: Kind nach Muttertod bei Stiefvater halten

Zitat:
Zitat von Dopamin
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Du musst nicht versuchen, mich zu überzeugen Ich hatte das Thema mal vor langer Zeit mit Morty debattiert, leider kann ichs dir nicht mehr anbieten, da ja seine Beiträge weg sind
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