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Kellerbrand--Die vermieterin will für meinen Sachschaden nicht aufkommen!!Hilfe.....

Dies ist eine Diskussion zu Kellerbrand--Die vermieterin will für meinen Sachschaden nicht aufkommen!!Hilfe..... innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.05.2006, 19:24
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Exclamation Kellerbrand--Die vermieterin will für meinen Sachschaden nicht aufkommen!!Hilfe.....

Hallo liebe Juristen und Versicherungsleute,

Ich habe ein Riesen Problem...

Ich bin Jurastudent und hab ein Appartment in Bochum genommen(keine vom Akafö).

Das Geld für die Möbel und Sachen habe ich mir sehr mühsam angespart.
Das Mobiliar war noch nicht mal 2 Wochen alt und schon kann ich sie wegschmeissen.

Also folgendes:

Es wird Brandstiftung vermutet. Der unbekannte Täter hatte sich Zugang zum Keller verschafft und dort ein Feuer gelegt. Durch die erhebliche Rauchentwicklung (mein Appartment ist direkt neben dem Keller) der auch in meiner wohnung eingedrungen ist, sind die Wände der Wohnung grau und schwarz geworden, meine ganzen Möbel, Bücher, Kleidung wurde auch von dem Rauch erfasst und stark verschmutzt, dass der Geruch und der Ruß nicht rauszubekommen ist.

Die Vermieterin saniert mir die Wohnung neu, aber für meinen Möbel und Sachen will sie nicht haften.Sie meinte, dass es meine Haftpflicht zahlen muss(ich hab keine).
Manche Mitbewohner haben die Vermieterin angezeigt und wollen für ein Jahr befreiung von der Miete.

ich bin wirklich ratlos und weiss jetzt nicht weiter.
Was für Ansprüche habe ich und was kann ich tun????

bitte helft mir

Geändert von mustek (03.05.2006 um 19:36 Uhr). Grund: Versicherung, Mietrecht
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  #2 (permalink)  
Alt 03.05.2006, 19:44
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AW: Kellerbrand--Die vermieterin will für meinen Sachschaden nicht aufkommen!!Hilfe.....

Die Vermieterin meinte wohl eine Hausratversicherung, die würde jetzt zahlen.

Ansonsten sehe ich keinen Grund, die Vermieterin haften zu lassen. Sie hat ja den Brand nicht gelegt.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.05.2006, 21:40
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AW: Kellerbrand--Die vermieterin will für meinen Sachschaden nicht aufkommen!!Hilfe.....

ja aber Hausrat haftet nur für Brand, Wasser, und verschulden, aber das ist ja die Folge des Kellerbrandes, wieso soll denn meine Versicherung dafür zahlen, was ich nicht verschuldet hab?
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  #4 (permalink)  
Alt 03.05.2006, 21:47
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AW: Kellerbrand--Die vermieterin will für meinen Sachschaden nicht aufkommen!!Hilfe.....

Das ist der Sinn einer Hausratversicherung. Bei Brandschaden wird bezahlt, ganz egal, wie der Brand entstanden ist.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.05.2006, 09:33
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AW: Kellerbrand--Die vermieterin will für meinen Sachschaden nicht aufkommen!!Hilfe..

Ein Verschulden der Vermieterin ist nicht erkennbar. Bleibt also nur die Haftung aus Vertrag.
Diese bezieht sich auf die vertragsgemäße Beschaffenheit, deshalb muß sie die Wohnung auch renovieren. Ein Schutz des Kellers vor Brandstiftung fällt nicht unter die vertragsgemäße Beschaffenheit.
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  #6 (permalink)  
Alt 18.05.2006, 15:40
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AW: Kellerbrand--Die vermieterin will für meinen Sachschaden nicht aufkommen!!Hilfe.....

Ich kann aus meiner Hausverwalterpraxis meinen Vorrednern nur zustimmen! Die Vermieterin ist vertraglich verpflichtet, die Mietsache in einwandfreiem Zustand zu halten - deshalb renoviert sie auch die Räumlichkeiten. Für die dir entstandenen Schäden gilt das Verursacherprinzip, d.h. bei Brandstiftung haftet derjenige, der den Brand gelegt hat - sofern man ihn erwischt. Bis dahin kommt die Hausratversicherung für alle Sachschäden auf.

Ein ähnliches Bespiel: Kommt es in einem Keller durch Hochwasser zu Schäden am Eigentum von Mietern, ist der Vermieter für die Widerherstellung der Räumlichkeiten und die Hausratversicherung des Mieters für den Schadenersatz zuständig.

Wenn du also keine Hausratversichrung hast, bleibst du auf dem Schaden sitzen, bis du deine Ansprüche gegen den Brandstifter geltend machen kannst. Wenn er nicht gefasst wird, also für immer.

Viele Grüsse

Sebastian

PS: Deine Mitmieter werden mit ihrer Klage nicht erfolgreich sein, da die Vermieterin die Mietsache ja in vertragsgemäßen Zustand versetzt. Die einzige Möglichkeit ist, sie entsprechend anzumahnen und in Verzug zu setzen.

PPS: Erfolgreich (und angemessen) wäre eine Mietminderung, bis die Räumlichkeiten instand gesetzt sind.
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