Dies ist eine Diskussion zu Keine Wurzeln-Keine Flügel innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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Fall 1 : Frau R.(46j) ist seit 6Jahren mit Herrn R.(31j) verheiratet. Frau R.hat aus ihrer vorherigen Ehe 6 Kinder unter anderem Frau D.(24j,verheiratet,1Kind). Herr R. möchte nun Frau D. adoptieren.Kann Herr R. dies ohne Einstimmung des "Erzeugers"(nie um seine Tochter gekümmert) machen. Wie müssten Herr R. vorgehen und welche Papiere benötigt er um Frau D. adoptieren zu können? Welche Kosten kämen auf und an welcher Stelle muss Herr R. sich wenden? Fall 2 : Frau C.(24j) hat einen nichtehelichen Sohn Kind A(3j) und hat im Oktober 2006 ihren Mann Herrn C.(24j) geheiratet.Der leibliche Vater Herr P.(27j,kein Sorgerecht) zeigt kein Interesse an seinen Sohn,ihm wurde der Umgang durch einen RA verboten.Da Herr P. in BTM-Kreisen verkehrt. Nun kam es schon zur Gerichtsverhandlung weil die Eltern von Herrn P. Umgangsrecht für Kind A haben möchten. Herr C. wollte das Kind A schon bei der Eheschliessung adoptieren,aber da dieses etwas dauert kam es erstmal zur Namensgebung.Herr P.zeigte kein Interesse an seinem Kind und er ist im Moment auch nicht auffindbar.Unterhaltszahlungen zahlte er bis heute noch nicht. Sollten Frau C. und Herr C. trotz allem die Adoption "einleiten" Herr P.wird seine Zustimmung nicht geben. Wie sollten die zwei jetzt vorgehen und wie stehen die Chancen für beide? Wie hoch sind die Kosten? |
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| AW: Keine Wurzeln-Keine Flügel Fall 1 Wenn volljährige Tochter sich adoptieren lässt sind keine weiteren Einverständnisserklärungen von dritten nötig. Fall2: Ein RA kann Umgang nicht verbieten, dazu braucht es schon ein Gericht. Eigentlich haben auch Grosseltern ein Umgangsrecht, § 1685, BGB Abs 1: Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. Wie ist denn das Verfahren ausgegangen.
__________________ ... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung! |
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| AW: Keine Wurzeln-Keine Flügel Frage 1 wurde richtig beantwortet. Zu Frage 2 kann ich nur sagen, dass unter gewissen Umständen auf die Einwilligung des leiblichen Vaters verzichtet werden kann, vgl. § 1748 BGB. Da er hier in BTM-Kreisen verkehrt, anscheinend der Umgang schon gerichtlich verboten wurde?? (so lege ich die Formulierung aus, dass ein RA den Umgang verboten hat), der Unterhaltspflicht nicht nachkommt und sich auch sonst nicht um das Kind kümmert, würde ich sagen, dass hier die Einwilligung des leiblichen Vaters durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden kann. Ich sehe daher gute Chancen.
__________________ Meine Äußerungen stellen keine Rechtsberatung dar. Dafür sind anwälte da! Ich bin lediglich juristisch interessiert. |
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| AW: Keine Wurzeln-Keine Flügel Dem ist nichts mehr hinzuzufügen!
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| AW: Keine Wurzeln-Keine Flügel Was für Papiere benötigen die einzelnen Parteien? Frau R. und Herr R. haben Gütertrennung,wie verhält sich das wenn beide dann Frau D. als "gemeinsame leibliche "Tochter haben? Doch ein RA hat Herrn P. den Umgang verboten.Die Verhandlung hat ergeben das die Grosseltern das Kind A sehen dürfen.Doch das Kind weint weil er nicht möchte.Das Jugendamt hat 3 Besuchstage festgelegt.Frau C. kommt damit nicht klar.Die Entscheidung vor Gericht war nicht in ihrem Interesse.Frau C. möchte nun das die Adoption schnell über die Bühne geht.Sie weiss jedoch nicht wie sie vorgehen muss.Bei wem melden und so? |
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| AW: Keine Wurzeln-Keine Flügel Was für Papiere weiss ich nicht. Aber Gütertrennung hat mit dem Fall gar nichts zu tun. natürlich kann ein RA ein Schreiben aufsetzen, in dem er den Kontakt verbietet, wenns hilft, nur Gerichtsfest ist das nicht! Zum Umgangsrecht der Grosseltern: Da hat ein Gericht ja schon entschieden, offenbar ist es dabei der Empfehlung des Jugendamtes gefolgt. Das das der Mutter nicht gefällt ist hier unerheblich, da es um das Kindswohl geht. Der Mutter ist daher zu raten, Im Interesse hres Kindes, dieses nun in dieser Situation zu unterstützen und nicht zu versuchen über das Kind die eigenen Interessen umzusetzen. (Das gilt für die Grosseltern im übrigen auch.) Nicht umsonst ist der Umgang mit den Grosseltern in Gesetz besonders geschützt. Das Positive ist doch, dass das Kind nun 3 Omas und 3 Opas hat. Mit diese Gerichtsentscheidung schätze ich auch die Chancen auf eine Adoption ohne ausdrückliche zustimmung des leibl. Vaters als eher gering ein. Aber es ändert sich im alltag doch nur wenig. Auch so wird man "richtige" Familie sein.
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| AW: Keine Wurzeln-Keine Flügel Aber es geht ja darum das,dass Kind den Kontakt zu den Grosseltern nicht will! Die Grosseltern haben der Familie genug geschadet u.a hat die "Oma" den Mann von Frau C.als A..... betitelt im beisein des Kindes. Es muss doch irgendeinen Weg geben der Familie zu helfen |
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| AW: Keine Wurzeln-Keine Flügel Zitat:
Zitat:
Das beste wass dioe Mutter für Ihr Kind tun kann ist es selbst entscheiden zu lassen. Das kann es aber nicht wenn es ständig spürt, dass die Mutter den Kontakt nicht will, schlecht über die Grosseltern und den leiblichen Vater redet, etc. Am besten sie verhält sich dem Kind gegenüber so neutral wie möglich wenn es um sdie Grosseltern und den Vater eht Sowohl was die Ausgestaltung der Besuche betrifft als auch die Klärung des Verhaltens der Grosseltern gegenüber dem Kind sollte mann das Jugendamt noch einmal ansprechen. Auch was die Adoption betrifft gibt es dort sicherlich nähere Infos. Alternativ bieten auch freie Träger wie AWO, Caritas, AB und Diakonie oft Familienberatungsstellen an die in solchen Fällen wenn nict helfen, dann doch an kompetente Ansprechpartner vermittel können.
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