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Kann man eine Adoption rückgängig machen?

Dies ist eine Diskussion zu Kann man eine Adoption rückgängig machen? innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.05.2011, 16:10
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Kann man eine Adoption rückgängig machen?

Ist es möglich, wenn der mittlerweile erwachsene Mister X als Kind mit ca. 10-11 Jahren adoptiert wurde von einer "Stiefmutter" (Zweitfrau seines Vaters, Erstfrau verstorben), dass er heute als Erwachsener mit einer anderen Sichtweise die Adoption nicht mehr möchte, diese aufheben zu lassen?! Mister X war ja als Kind nicht vollmündig, um seine Entscheidung auch rechtlich vertreten zu können, oder?!

Vielen Dank für Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 23.05.2011, 12:56
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AW: Kann man eine Adoption rückgängig machen?

Zitat:
Zitat von Hans1980 Beitrag anzeigen
Mister X war ja als Kind nicht vollmündig, um seine Entscheidung auch rechtlich vertreten zu können, oder?!
Musste er auch nicht. Die Annahme erfolgte nach § 1746 BGB. Eine Aufhebung ist nur nach § 1760, 1763 BGB möglich.

Gruß

Pro
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  #3 (permalink)  
Alt 17.06.2011, 18:23
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Lightbulb AW: Kann man eine Adoption rückgängig machen?

Natührlich kann das Kind das.
Das ist selbstverständlich.
Was ändert das für das Kind eigentlich?




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  #4 (permalink)  
Alt 17.06.2011, 19:03
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AW: Kann man eine Adoption rückgängig machen?

Das er ein Mensch mit Willen und Würde ist und kein Produkt der Bürokratie
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  #5 (permalink)  
Alt 17.06.2011, 19:04
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AW: Kann man eine Adoption rückgängig machen?

Selbstverständlich und natürlich ist das nicht. Ungeliebte Eltern kann man auch nicht eintauschen oder zurückgeben.
Das Kind tritt mit der Adoption in alle Rechte und Pflichten eines leiblichen Kindes ein.Es ist ab Adoption auch mit der Familie des Annehmenden (der ehem. Stiefmutter) verwandt.
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Alt 18.06.2011, 01:07
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AW: Kann man eine Adoption rückgängig machen?

Zitat:
Zitat von Pro Beitrag anzeigen
Musste er auch nicht. Die Annahme erfolgte nach § 1746 BGB. Eine Aufhebung ist nur nach § 1760, 1763 BGB möglich.
zustimmung. mit anderen worten, da § 1760 bgb hier nicht in frage kommt und 1763 relativ unwahrscheinlich ist, kann die adoption nicht aufgehoben werden.
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