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Kann eine Adoption zurückgezogen werden?

Dies ist eine Diskussion zu Kann eine Adoption zurückgezogen werden? innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.01.2011, 22:28
Boardneuling
 
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Kann eine Adoption zurückgezogen werden?

Wenn man volljährig, adoptiert ist, einige leibliche Verwandte jemanden finanziell unterhalten und auch Sachunterhalt geben,
die Adoptivmutter aber meint, die Adoption könne sie nicht annullieren/von dieser Abtreten?

Kann eine Adoption wieder rückgängig gemacht werden? Geht sowas?
Wer hat Erfahrung damit?

Wenn die Adoptivmutter nämlich keinen Unterhalt mehr für einen(Schwerbehindert und nicht erwerbsfähig, möchte sich privat bilden, Fernuni, die leibl. Angehörigen zahlen es aber geringe Miete (unter 150 Euro)für ein Zimmer ausserhalb + Krankenkasse zahlt die Adoptivfamilie noch) zahlen will und einen aus dem neuen Mietvertrag ausgelassen hat,so dass man quasi auf der Straße stünde- ohne die Hilfen der biologischen Angehörigen,
was sollte man am Besten tun?

Was ist, wenn Behörden mit in den Adoptionskonflikt aufgestachelt und belogen werden, bzw. die Behörde (Betreuungsrichter anlässlich einer Finanzbetreuung, angeregt von der Adoptivmutter)einfach die Möglichkeit der Verpflegung durch die biologischen Angehörigen einfach erst mal nicht berücksichtigt?

Wie kann man z.B. bei Behörden geltend machen, dass die leibliche Familie noch "da" ist und sich inoffiziell um einen kümmert (Diese will aussen vor bleiben und keine Gelder angeben, solange sie noch "draussen bleibt"- also das Kind noch rechtlich der Adoptivfamilie angehört.).Muss man z.B. bei gestzlicher Krankenversicherung auch genaue Zahlungen angeben und z.B. angeben, wie oft und wie lange man sich bei der leiblichen Familie aufhält?
Könnte dieses nicht von der Adoptivfamilie awiederum als Schachzug gegen eine weitergehende Unterhaltszahlung verwendet werden (als >>"Entfremdung" "mangelnden Umgangs" mit der Adoptivmutter)?


Wie weit greift das Gesetz zur Verpflichtung der gegenseitigen Hilfe innerhalb einer Familie generell?
Wie verbindlich ist denn jene Regelung eigentlich?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.01.2011, 22:52
V.I.P.
 
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AW: Kann eine Adoption zurückgezogen werden?

Verstehe ich das richtig? Jemand wurde adoptiert und weil die Adoptivmutter nicht so flüssig ist, möchte man die Adoption rückgängig machen lassen, damit die leiblichen Verwandten wieder unterhaltspflichtig werden?
Würde mich doch sehr wundern wenn das geht!
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 18.01.2011, 23:52
V.I.P.
 
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AW: Kann eine Adoption zurückgezogen werden?

nein, eine adoption kann man nicht mehr rückgängig machen. adoptiert ist adoptiert.

ziemlich viele fragen... wenn die betreffende person eine betreuerin für finanzen bekommen hat, dann kann sie sich beruhigt zurücklehnen und die betreuerin machen lassen. die muss das nämlich komplett regeln und das macht sie eigentlich auch.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.01.2011, 10:17
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AW: Kann eine Adoption zurückgezogen werden?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
adoptiert ist adoptiert.
Falsch meine Liebe. Die Aufhebung eines Annahmeverhältnisses ergibt sich aus den § 1759 bis 1763 BGB. In diesem Fall gehts natürlich nicht.

Gruß

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