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Internationale Adoption Kostenpflicht ab 2005

Dies ist eine Diskussion zu Internationale Adoption Kostenpflicht ab 2005 innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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Alt 10.10.2008, 21:49
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Internationale Adoption Kostenpflicht ab 2005

Seit dem 4.5.2005 sind bei (internatrionelen) Adoptionen z.B. der vom deutschen Jugendamt nach Begutachtung der Antragsteller angefertigte Sozialbericht nach dem AdVermiStAnKoV gebührenpflichtig.

AdVermG: § 16 Anzuwendendes Recht
Vom Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Änderung dieses Gesetzes an richtet sich die weitere Durchführung einer vor dem Inkrafttreten der Änderung begonnenen Vermittlung, soweit nicht anders bestimmt, nach den geänderten Vorschriften.

AdVermiStAnKoV: Die Kostenpflicht ergibt sich aus § 5 AdVermiStAnKoV

In der amtlichen Begrüdung von Bundestag (BT-Drucksache 39/05) steht:
Es bedarf vorliegend keiner kostenrechtlichen Übergangsvorschrift. Da die Kostenschuld mit Antragstellung entsteht, ist maßgeblich, ob zu dem Zeitpunkt der Antragstellung die vorliegende Verordnung in Kraft getreten ist. Für bereits laufende internationale Adoptionsvermittlungsverfahren dürfen daher keine Kosten erhoben werden.

Wie verhält es sich mit Altanträgen, also mit Anträgen, die VOR dem Stichtag (bis zum Inkrafttreten der AdVermiStAnKoV) beim zuständigen Jugendamt gestellt worden sind?
Ich entnehme dem, dass für Altanträge keine Gebühren erhoben weden dürfen.

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