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Ich wusste nichts von dem Kind!

Dies ist eine Diskussion zu Ich wusste nichts von dem Kind! innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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Alt 20.02.2006, 15:59
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Exclamation Ich wusste nichts von dem Kind!

Meine ehemalige Freundin hat mir damals nicht erzählt das sie schwanger war und hat die Stadt verlassen. Als ich sie zufällig wiedergetroffen habe, hat sie mir alles erzählt und mir gestanden, das sie von mir schwanger gewesen wär und das Kind zur Adoption freigegeben hätte. Das Problem ist, das sie in der Geburtsurkunde "Vater unbekannt" eintragen ließ. Kann ich denn jetzt gar nichts tun? Habe ich als Vater denn keine Rechte?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.02.2006, 16:24
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AW: Ich wusste nichts von dem Kind!

Naja, jetzt ist es eh zu spät, im Interesse des Kindeswohles wird vermutlich wenig sinnvolles zu tun blieben.

Soviel ich weiss muss auch ein leiblicher Vater sein eigenes Kind adoptieren, wenn er mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet war, also sind hier die Rechte offensichtlich schon sehr eingeschränkt.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.02.2006, 17:01
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AW: Ich wusste nichts von dem Kind!

Zitat:
Zitat von wusel
Naja, jetzt ist es eh zu spät, im Interesse des Kindeswohles wird vermutlich wenig sinnvolles zu tun blieben.

Soviel ich weiss muss auch ein leiblicher Vater sein eigenes Kind adoptieren, wenn er mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet war, also sind hier die Rechte offensichtlich schon sehr eingeschränkt.

Das Kind ist erst 4 Monate alt. Es muss doch irgendwas geben, was ich tun kann!
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  #4 (permalink)  
Alt 20.02.2006, 17:13
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AW: Ich wusste nichts von dem Kind!

Für den Fall, dass eine Mutter den ihr bekannten Vater ihres Kindes nicht als solchen bei der für den Personenstand zuständigen Behörde eintragen lässt, könnte § 169 StGB erfüllt sein.
Falls der Vater an dem Sorgerecht für das Kind interessiert ist, könnte er versuchen herauszufinden, bei welcher Behörde die Mutter das Kind zur Adoption freigab und sofort ( also unverzüglich!) bei dieser Behörde das Sorgerecht beantragen. Dasselbe auch vor Gericht. Es könnte schließlich sein, dass das Kind noch nicht adoptiert wurde.
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