Dies ist eine Diskussion zu Heimantrag innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Heimantrag Es besteht für jeden der Anspruch auf Hilfen nach dem KJHG. Wie sieht es aus, wenn ein Jugendlicher Minderjähriger aufgrund massiver Erziehungsschwierigkeiten in einem Heim vollstationär untergebracht wird. Kann das von Amtswegen bestimmt werden oder muss die Erziehungssorgeberechtigte Mutter einen Antrag stellen? Wie wirkt sich dies auf das Sorgerecht der Mutter aus? Vielen Dank für die Antwort. MfG |
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