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Gerichtstermin bei einer vollen Erwachsenenadoption

Dies ist eine Diskussion zu Gerichtstermin bei einer vollen Erwachsenenadoption innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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Alt 26.01.2012, 14:45
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Exclamation Gerichtstermin bei einer vollen Erwachsenenadoption

Mal angenommen, Frau X, mittlerweile fast 25 Jahre alt, ist mit ihrer Mutter, alleine großgeworden. Der biologische Vater, wir nennen ihn mal Herr A,hat nie Kontakt zu dem Kind gewollt und es nur, kurz nach der Geburt, kurz gesehen und sich danach nie wieder gemeldet. Einzige Ausnahmen: Telefonterror bei der Oma von Frau X, dem Versuch, sich als "unzeugunsfähig" darzustellen usw.

Die Mutter von Frau X hat aber, als Frau X noch ein halbes Kind war, ihren Traummann gefunden u geheiratet. Der Traummann war von Anfang an wie ein richtiger Vater für Frau X, hat sie angenommen u aufgenommen wie sein eigen Fleisch und Blut. Sie waren eine glückliche Familie.

Folgendes könnte passieren: Der Traummann möchte Frau X, nach 11 Jahren gerne adoptieren. Er wünscht sich eine volle Erwachseneadoption, genauso wie Frau X. Beide gehen zum Notar, dieser leitet dann auch alles ein.

Mal angenommen, das Gericht schickt einen Brief und lädt zur "Vorstellung und Meinungsabgabe ein" (eingeladen sind Frau X, die Mutter von Frau X und der Traummann)... Könnte es sein, dass der biologische Vater, weit weg wohnend, auch am gleichen Tag dort vor Gericht muss? Frau X möchte nämlich gar nichts mit ihm zu tun haben und ist froh und glücklich über den Traummann. Sie hat Angst, ihm begegnen zu müssen.

So fragt sich die kleine Familie:
Muss er wohl auch dahin?
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