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Gehaltspfändung bei Adoptionsabtretung

Dies ist eine Diskussion zu Gehaltspfändung bei Adoptionsabtretung innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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Alt 27.03.2009, 20:04
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Exclamation Gehaltspfändung bei Adoptionsabtretung

Angenommen man(Mann,Kindesvater) gibt sein leibliches Kind zur Adoption an die Kindesmutter und deren Ehemann frei. Kindesmutter hat vor Antrag eine Gehaltspfändung erwirkt. ist bei Adoptionsantrag auf 200€ gesenkt worden.

Jetzt zum Detail

Kindesvater lebt mit Freundin(Sie ist noch verheiratet) und deren Tochter in einem Haushalt, der Kindesvater(Adoptionsabtreter) ist der Alleinverdiener in der Wohngemeinschaft.
In 1bis 2Monaten bekommt die Freundin gemeinsamen Nachwuchs.Ist es möglich den Pfändungsbeitrag auf 50€ runter zu senken damit man für alle Anschaffungen für die erste Zeit vor und nach der geburt besser Finanzieren kann.
gibt es irgendwelche Paragraphen die sowas Regeln.
Die Pfändung ist jetzt nur noch der Fehlende Unterhalt für zu wenig gezahlten Unterhalt kein laufender mehr!

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelten und habt die Situation verstehen können aus dem Text

Mit Freundlichem Gruß

wchallepa

Geändert von wchallepa (28.03.2009 um 15:48 Uhr).
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