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geerbt von leiblicher Oma trotz Adoption

Dies ist eine Diskussion zu geerbt von leiblicher Oma trotz Adoption innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.05.2010, 09:35
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geerbt von leiblicher Oma trotz Adoption

Hallo, ich bin neu hier und habe direkt eine Frage an die Experten.
Angenommen ein Kind wurde mit 7 Jahren von dem neuen Mann der Mutter adoptiert . Jetzt ist die Oma (die Mutter von dem leiblichen Vater) der auch schon verstorben ist, gestorben.Sie hat dem Kind Ihr Haus veerbt.Muß das Kind dafür Erbschaftssteuer zahlen?
hier jetzt der Gesetzestext dazu den ich gefunden habe, aber nicht verstehe:


Dagegen erlöschen nach Inkrafttreten der Neuregelungen im AdG bei der Annahme Minderjähriger gemäß § 1755 Abs. 1 Satz 1 BGB das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten. Um zu verhindern, dass sich das Erlöschen des bürgerlich-rechtlichen Verwandtschaftsverhältnisses in erbschaftsteuerrechtlicher Hinsicht nachteilig auswirkt, bestimmt § 15 Abs. 1a ErbStG, dass die Steuerklassen I und II Nr. 1 bis 3 auch hier gelten5. Bereits vor dem Inkrafttreten des § 15 Abs. 1a ErbStG war aufgrund von Verwaltungsanweisungen entsprechend verfahren worden6.




Heiß das jetzt, dass das Kind gleich behandelt wird wie die leibliche Kinder bei der Erbschaftssteuer?

Es wäre schön, wenn jemand diesen Geseztestext erklären könnte.

Viele Grüße
kleine Blume

Geändert von kleine Blume (21.05.2010 um 10:14 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 21.05.2010, 09:43
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AW: geerbt von leiblicher Oma trotz Adoption

Die Forenregeln gelten auch für kleine Blümchen Wir diskutieren hier nur fiktive Fälle. Bitte ändere deinen Beitrag entsprechend ab...
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  #3 (permalink)  
Alt 22.05.2010, 16:53
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AW: geerbt von leiblicher Oma trotz Adoption

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Heiß das jetzt, dass das Kind gleich behandelt wird wie die leibliche Kinder bei der Erbschaftssteuer?
Ja.

Gruß

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