Dies ist eine Diskussion zu Fiktiv: Alleinerziehende Mutter stirbt innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| mal angenommen es ereignet sich folgender Fall: Der Vater V einer Großfamilie mit 7 Kindern stirbt. Die Mutter M bleibt alleinerziehend zurück und verstirbt kurze Zeit später auch. Die Kinder K wovon 5 noch minderjährig sind und 4 jünger als 14, würden dann doch in Obhut des Jugendamtes kommen, sprich ins Heim oder oder in "WG's" korrekt? Nun möchte aber die ledige 21jährige älteste Tochter T das Sorgerecht für alle minderjährigen Kinder haben, da sie die letzte Bezugsperson ist, der die Kinder noch vertrauen. Ist das möglich und welche Wege müssen gegangen werden? Mit wem muss man ggf. kooperieren? Danke für eure Hilfe schonmal, Devils... |
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| AW: Fiktiv: Alleinerziehende Mutter stirbt Natürlich ist das möglich. Erster Ansprechpartner ist das Jugendamt. Auch eine Fachanwältin für Familienrecht kann hilfreich sein.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Fiktiv: Alleinerziehende Mutter stirbt Danke, ich frag mal vorsichtshalber weiter folgendes: Die Familie steht ohnehin unter Beobachtung des Jugendamtes wegen diverser Vorbeschwerden etc. die Eltern waren / sind vorbestraft wegen Kindesmisshandlung (ob sie gerechtfertigt war sei mal dahin gestellt). Die Tochter T ist aber vollkommen unvorbelastet, keine Schulden, keine Vorstrafen und Co. Ist das dennoch ein Hindernis? Und ist es ein Hindernis, das T nicht verheiratet ist? |
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| AW: Fiktiv: Alleinerziehende Mutter stirbt Die Tochter ist 21? Dann wirds noch nichts mit der Adoption: Zitat:
LB
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Fiktiv: Alleinerziehende Mutter stirbt Die Schwester kann eine Pflegegenehmigung beantragen. Dabei sollte sie sich von der Caritas oder einer ähnlichen Institution helfen lassen. |
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| AW: Fiktiv: Alleinerziehende Mutter stirbt Also Adoption geht nur wenn die T einen mindestens 25jährigen Ehepartner hat richtig? Und Pflegegenehmigung geht auch mit 21... Was macht den Unterschied zwischen Adoption und Pflegegenehmigung? |
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| AW: Fiktiv: Alleinerziehende Mutter stirbt Generell steht das Kindeswohl im Mittelpunkt, so gibts auch erst eine Probezeit (§1744), ehe man die Adoption genehmigt. Zudem muss das Kind einwilligen (§ 1746). Wenn man das Kind "nur" zur Pflege hat, entstehen keine "elterlichen" Verwandtschaftsverhältnisse und somit zB keine Unterhaltspflicht.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Fiktiv: Alleinerziehende Mutter stirbt Bei Adoption sind die jüngeren Geschwister dann wie leibliche Kinder mit allen rechten und Pflichten. In diesem FAll sicherlich nicht zu empfehlen. Bei Pflege ist man "nur" für die alltägliche Erziehung verantwortlich - man ist rchtlich quasi ein Mini Kinderheim. Sorgerecht kann - muß aber nicht bei der Pflegeperson liegen. Hier scheint es eh besser zu sein, wenn man diverse angebote der Familienhilfe in Anspruch nimmt. Mit 21 für 4 Kinder verantwortlich zu sein ist schlieslich nicht so leicht. Daher mein Rat: jede Hiölfe vom Jugendamt mitnehmen die es gibt. Und nebenbei gefragt: Wie sieht es eigentlich mit Großeltern aus? Ist von da Hilfe zu erwarten?
__________________ ... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung! |
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| AW: Fiktiv: Alleinerziehende Mutter stirbt Ist ja nur fiktiv, und gott sei Dank nicht wahr, aber ich dachte ich informier mich lieber bevors mal zu spät ist... Von Großeltern ist nichts zu erwarten, da teilweise verstorben oder keinen Kontakt. |
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| AW: Fiktiv: Alleinerziehende Mutter stirbt Bei Pflegschaft stehen dem Pflegenden auch recht gute Sätze an Pflegegeld + Kindergeld pro Kind zu. Bei Adoption ist er erst mal selbst für die Finanzen erforderlich. Hartz IV ist viel niedriger als die Pflegegeldsätze. |
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