Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Erwachsenenadoption-Namensänderung der Kinder

Dies ist eine Diskussion zu Erwachsenenadoption-Namensänderung der Kinder innerhalb des Forums Adoptionsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.03.2011, 09:11
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, Marsupulami hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marsupulami hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marsupulami hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marsupulami hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marsupulami hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marsupulami hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marsupulami hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marsupulami hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marsupulami hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marsupulami hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Erwachsenenadoption-Namensänderung der Kinder

Folgender fiktiver Fall:

Stiefvater A. adoptiert Stieftochter B.
Stieftochter B. ist geschieden.Ihr Exmann hatte auch ihren Geburtsnamen B. als Ehenamen geführt, hieß also Herr B. geb. Z.
Aus einer darauffolgenden Beziehung mit Herrn D.(ohne Trauschein) sind 2 Kinder hervorgegangen, die ebenfalls den Namen B. tragen.
Wenn jetzt Frau B. von Stiefvater A. adoptiert wird, kann sie bestensfalls Frau B.-A. heißen. Wie heißen denn ihre Kinder ? Werden diese automatisch auch in B.-A. oder gar nur A. umbenannt ? Und welchen Einfluss kann der ebenfalls sorgeberechtigte Vater der beiden Kinder Herr D. nehmen, der keine Namensänderung wünscht ? Könnten die Kinder ggf. den Nachnamen des Vaters bekommen ?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 18:16
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.185
98% positive Bewertungen (1185 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1185 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1185 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1185 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1185 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1185 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1185 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1185 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1185 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1185 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Erwachsenenadoption-Namensänderung der Kinder

Zitat:
Wenn jetzt Frau B. von Stiefvater A. adoptiert wird, kann sie bestensfalls Frau B.-A. heißen.
Ein Doppelname kann durch die Adoption nicht entstehen. Sie heißt dann Frau A. (§ 1757 BGB).

Zitat:
Wie heißen denn ihre Kinder ? Werden diese automatisch auch in B.-A. oder gar nur A. umbenannt ?
Die Kinder können ihren Namen auch in A. ändern.

Zitat:
Und welchen Einfluss kann der ebenfalls sorgeberechtigte Vater der beiden Kinder Herr D. nehmen, der keine Namensänderung wünscht ?
Die Zustimmung des Vaters wäre nur dann erforderlich, wenn die Kinder auch seinen Namen tragen würden. Wenn der Vater jedoch das Sorgerecht hat, dann ist auch seine Zustimmung erforderlich.

Zitat:
Könnten die Kinder ggf. den Nachnamen des Vaters bekommen ?
ja, wenn die Mutter zustimmt.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 19:32
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.378
97% positive Bewertungen (6378 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6378 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6378 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6378 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6378 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6378 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6378 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6378 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6378 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6378 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Erwachsenenadoption-Namensänderung der Kinder

Zitat:
Zitat von hambre Beitrag anzeigen
Ein Doppelname kann durch die Adoption nicht entstehen. Sie heißt dann Frau A. (§ 1757 BGB).
doch schon. wenn der alte name beibehalten werden soll, dann wird er als doppelname mit dem neuen kombiniert. bei älteren kindern oder auch erwachsenen ist das auch üblich, wenn sie aus irgendwelchen gründen an dem alten namen hängen. (§ 1757 abs.4 nr.2 bgb)
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 08.03.2011, 11:24
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.197
96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Erwachsenenadoption-Namensänderung der Kinder

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
doch schon. wenn der alte name beibehalten werden soll, dann wird er als doppelname mit dem neuen kombiniert. bei älteren kindern oder auch erwachsenen ist das auch üblich, wenn sie aus irgendwelchen gründen an dem alten namen hängen. (§ 1757 abs.4 nr.2 bgb)
Gehts hier um die Annahme Minderjähriger, dann würde ich dir beipflichten. Ansonsten ist § 1618 BGB maßgebend. Ändert aber nichts daran.

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
erwachsenenadoption, namensgebung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Erwachsenenadoption des Vaters -> uneheliche Kinder bekommen auch Doppelnamen Adoptionsrecht 17.02.2010 12:07
Namensänderung der Kinder bei Ehe ohne gleichen Namen möglich? Familienrecht 24.01.2009 19:05
Namensänderung der Kinder nach der Scheidung! Familienrecht 25.05.2008 17:48
Erwachsenenadoption Adoptionsrecht 26.03.2008 15:28
Erwachsenenadoption Adoptionsrecht 03.07.2007 08:21





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Adoptionsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN