Dies ist eine Diskussion zu Erwachsenenadoption innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Erwachsenenadoption Also: Stiefvater lebt seit gut. einem Jahr mit seiner neuen Frau und deren Sohn (20) zusammen. Der biologische Vater kümmert sich nicht um den Jungen und versucht sich gerichtlich auch um den Unterhalt zu drücken. Der Junge hat von seinem biologischen Vater (Ex-Alki) niemals Liebe und Zuwendung erfahren, die Kindheit war entsprechend traumastisch. Er hat den Kontakt zu seinem Vater abgebrochen. Zu seinem Stiefvater hat er ein tolles Verhältnis und liebt diesen wirklich. Die beiden stehen sich sehr nahe deshalb möchte der Stiefvater den Jungen, auf dessen Wunsch,gerne adoptieren. Ein auf Adoptien spezialisierter Anwalt hat nun angeblich gesagt, dass wegen der Kürze des Zusammenlebens die Möglichkeit sehr gering ist, dass das Gericht der Bitte (Antrag??) auf Adoption zustimmt. Außerdem würde der leibliche Vater auch gehört werden(dieser hat den Sohn wegen Unterhalt verklagt und das Verfashren läuft noch) Kann das stimmen? Gibt es wegen der traumastischen Kindheit und des schrecklichen Verhaltens des biologischen Vaters die Möglichkeit ein psychologisches Gutachten beim Gericht vorzulegen, damit das dem Adoptionsasntrag trotz der Kürze des zusammenlebens doch noch zustimmmt? Oder habt ihr sonst noch eine Idee, wie man den Fall lösen könnte?? Danke und liebe Grüße betti |
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| AW: Erwachsenenadoption Zitat:
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Erwachsenenadoption Also, Mutter und Stiefvater sind verheiratet, aber halt noch nicht so lange |
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| AW: Erwachsenenadoption 'Denke mal, dass dann die Vergangenheit abgeschlossen ist und man einfach neu anfangen kann. In einer Familie, und Menschen, die einen achten und lieben. Dazu ist für den Jungen auch der neue Name und halt wohl auch das rechtliche ganz ganz wichtig. |
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| AW: Erwachsenenadoption Ich frage das deshalb, weil durch diese Adoption keinesfalls die Unterhaltsverpflichtungen (im Alter) und Erbansprüche ggü. dem jetzigen Vater verloren gehen, man hätte damit also nichts gewonnen.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Erwachsenenadoption Ups, das wusste ich nicht. Danke für den Hinweis Dachte das mit dem Unterhalt gg. den Vater würde nur dann greifen, wenn man sich mit im "Alter" also so mit 60 adoptieren ließe. Das heißt, dass der Junge dann gegenüber beiden verpflichtet wäre? Kann man das per Gericht nicht einfach ausschließen lassen? Gibt es da irgendeinen § ?? Wenn z.B. der leibliche Vater sich durch sein Verhalten selbst disqualifiziert hat? (Beispiel: hätte seinen Sohn zu Falschaussage vor der Polizei gezwungen, damit nicht auffliegt, dass er selbst schwere Körperverletzung begangen hat und der Sohn Zeuge war etc...). Liebe Grüße |
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| AW: Erwachsenenadoption Man müsste eine Adoption mit den Wirkungen der Minderjährigenadoption anstrengen, diese ist aber an Bedingungen geknüpft, die in Ihrem Fall eher nicht zutreffen. Zitat:
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Erwachsenenadoption Herzlichen Dank für Deine Mühe. Sorry, so ganz habe ich den Text nicht verstanden ABER angenommen, da gibt es auch noch eine minderjährige Schwester (15) des Jungen, die den Kontakt zum leiblichen Vater ebenfalls auf eigenen Wunsch hin abgebrochen hat (hat sich "eigenmächtig" beim Jungedamt beraten lassen, wie sie das am Besten anstellen kann). Diese möchte auch gerne vom Stiefvater adoptiert werden. Dieser würde das auch gerne tun (er hat aber z.B. noch 2 eigene minderjährige Kinder, ganz schön kompliziert??) Nutzt das was??? Liebe Grüße |
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| AW: Erwachsenenadoption Hallo, zumindest ist die Chance, dass man eine Adoption mir Wirkung einer Minderj.-Adop. durchführen kann (also keine Unterhaltsverpflichtung gggü. em leibl. Vater, aber auch kein Erbe) höher, wenn man ein minderj. Geschwister auch adoptiert ![]() Wie lange man verheiratet sein muss, das weiß ich leider nicht - aber wenn man es in zB 1,5 Jahren wieder versucht, ist die Schwester immer noch minderjährig und man kann adoptieren. Viel Erfolg! LB
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Erwachsenenadoption Herzlichen Dank für die 'Information und die lieben Wünsche für Erfolg, aber der leibliche Vater wird wohl kaum der Adoption für die Tochter zustimmen, obwohl er sich sonst keinen Deut kümmert. Das ist ganz schön frustrierend, wenn man sich nicht so richtig auskennt. Aber einen Versuch ist es bestimmt wert. Liebe Grüße betti |
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