Dies ist eine Diskussion zu Erbe aus Italien?? innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Erbe aus Italien?? Folgende ausgedachte Situation: 1966 würde ein Junge in Mannheim geboren werden. Mutter ist eine dort beheimatete Frau und der Vater wäre Italiener. Er erkennt die Vaterschaft an und hat zu dem Zeitpunkt bereits 2 Kinder mit seiner Ehefrau in Italien. Nach einem Jahr kehrt er nach Italien zurück und ist ab dem Zeitpunkt nicht mehr zu sehen oder hören. Nun würde durch private Recherchen ermittelt werden, dass der leibliche Vater 2007 verstoben sei und eine Frau+3 Kinder dort hinterlassen hat. Es wäre Eigentum vorhanden. 1. Wäre der deutsche Sohn erbberechtigt? 2. Ist das Erbe/Pflichtteil einklagbar? 3. Welcher Przeßweg wäre der richtige? Beste Grüße |
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| AW: Erbe aus Italien?? Irgendwie kommt mir das vor, als würde ich das hier schon mindestens zum dritten mal lesen... Falls es bisher an befriedigenden Antworten gemangelt haben sollte: Dies ist hier nun mal ein deutsches Juraforum. Und ohne jetzt nationalistisch sein zu wollen, befürchte ich, dass passende Antworten wohl eher nicht kommen werden, denn: Genauere Kenntnisse im italienischen Recht haben hier wahrscheinlich nur wenige (oder gar keine) User. Ansonsten hilft vielleicht ein bisschen Surfen: http://www.wf-kanzlei.de/wf-info/art...nfuehrung.html http://www.anwalt-tip.de/artikel,Ita...recht,1034.htm http://www.gutefrage.net/frage/itali...-erbe-verteilt http://www.rom.diplo.de/Vertretung/r...brechtITA.html Viele Grüße Cephalotus |
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