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Endmündigung und Betreuung

Dies ist eine Diskussion zu Endmündigung und Betreuung innerhalb des Forums Adoptionsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.11.2006, 01:17
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Endmündigung und Betreuung

Man darf keine Wahrheiten in diesem Forum direkt ansprechen, deswegen deklariere ich diesen Beitrag ausdrücklich als „Geschichte“ . Des weiteren sind Namen rein zufällig gewählt“ - über eine Antwort würde ich mich trotzdem sehr freuen! Da dieser Mensch in der „Geschichte“ juristischen Rat braucht!




HI,
vor einigen Wochen hat Jonas jegliche Sozialversicherungen aufgelöst. Diese Endscheidung hat er sich sehr genau überleg. Denn er wollte sich von einer Gesellschaft distanzieren, die ihm soviel unrecht angetan hat. Jetzt meine Frage: Auf einmal hat man Ihn Krankschreiben lassen, obwohl er nicht beim Arzt war; des weiteren konnte sein Vater alle Konten von ihm einsehen und die Auflösung der Versicherungen rückgängig machen. Wie geht das? Kann man Jonas so einfach Endmündigen, ohne das er davon Kenntnis genommen hat- sprich kein Urteil, kein Brief etc. bekam?

Auf einmal war sein letztes Geld weg, womit er in Urlaub fahren wollte. Aus heiterem Himmel bekam er einen Brief von einer Richterin (Amtsgericht), wo man nachlesen konnte, dass man ihn ab heute einen Betreuer zur Verfügung stellt. Als der Betreuer ankam sagte er zu ihm: Entweder du lässt dich noch heute Freiwillig in eine Anstalt einweisen, oder du wirst Morgen mit Gewalt in eine Geschlossene Anstalt gesteckt. Danach hat er sich eine Anwältin gesucht und sie meinte: Das man ihn nicht in eine Anstalt stecken könnte etc. Er hat ihr auch gesagt: „ Das er weder diesen Betreuer, noch dieses Urteil (wo er nicht anwesend war) und ein Gutachten (welches er nicht kennt) akzeptieren kann.“ Da diese Person kein Geld mehr zu diesem Zeitpunkt hatte, hat er um kostenlosen Rechtsbeistand gebeten. Den sie ihm gewährt beziehungsweise beantragt hat- für den Einspruch des Betreuungsbeschlusses und für eine Strafanzeige. Doch einige Tage nachher hat er erneut einen Brief bekommen, wo man ihm mitgeteilt hat, dass dieser Betreuer noch weitere Rechte beantragt hat- und zwar die von Behördengängen und so weiter! Somit darf diese Person nicht mehr alleine eine Strafanzeige etc. stellen. Kann man das so durchführen?

Geändert von Lalilu (06.11.2006 um 03:49 Uhr).
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Alt 07.11.2006, 16:58
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AW: Endmündigung und Betreuung

Zitat:
Zitat von Lalilu
Auf einmal war sein letztes Geld weg, womit er in Urlaub fahren wollte. Aus heiterem Himmel bekam er einen Brief von einer Richterin (Amtsgericht), wo man nachlesen konnte, dass man ihn ab heute einen Betreuer zur Verfügung stellt.
Hallo,

der Betroffene kann Beschwerde gegen die Betreuerbestellung einlegen. Siehe:

Was tun bei Anordnung einer Betreuung?
http://www.forum-betreuung.de/forum/...uung-t917.html

Zitat:
Zitat von Lalilu
Als der Betreuer ankam sagte er zu ihm: Entweder du lässt dich noch heute Freiwillig in eine Anstalt einweisen, oder du wirst Morgen mit Gewalt in eine Geschlossene Anstalt gesteckt. Danach hat er sich eine Anwältin gesucht und sie meinte: Das man ihn nicht in eine Anstalt stecken könnte etc.
Die Auskunft der Anwältin stimmt. Der Betroffene hat ein Recht auf "Freiheit zur Krankeit". (Bundesverfassungsgericht Beschluss BVerfGE 58, 208) . Nur bei erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung darf er gegen seinen Willen untergebracht werden. Eine drohende Verfestigung einer Erkrankung rechtfertigt eine zwangsweise Unterbringung nicht ( BVerfG Beschluss 2 BvR 2270 96 ). Eine ärztliche Behandlung stellt immer eine Körperverletzung dar ( BGH Beschluss XII ZB 236/ 05 ).

Details und Link zum Urteil, dass der Betroffene sich im Volltext ausdrucken sollte, siehe:
http://www.juraforum.de/forum/t112889/s.html

Zitat:
Zitat von Lalilu
Er hat ihr auch gesagt: „ Das er weder diesen Betreuer, noch dieses Urteil (wo er nicht anwesend war) und ein Gutachten (welches er nicht kennt) akzeptieren kann.“ Da diese Person kein Geld mehr zu diesem Zeitpunkt hatte, hat er um kostenlosen Rechtsbeistand gebeten. Den sie ihm gewährt beziehungsweise beantragt hat- für den Einspruch des Betreuungsbeschlusses und für eine Strafanzeige.
Der Betroffene kann Prozesskostenhilfe beantragen und auch dem Gericht vorschlagen, dass die Anwältin zum Verfahrenspfleger bestellt wird.

Zitat:
Zitat von Lalilu
Doch einige Tage nachher hat er erneut einen Brief bekommen, wo man ihm mitgeteilt hat, dass dieser Betreuer noch weitere Rechte beantragt hat- und zwar die von Behördengängen und so weiter! Somit darf diese Person nicht mehr alleine eine Strafanzeige etc. stellen. Kann man das so durchführen?
Der Betroffene kann immer Strafanzeige erstatten. Auch im Betreungsverfahren ist der Betreute immer verfahrenfähig. Kann also immer Beschweerde gegen Beschlüsse einlegen.

Weitere Infos:

Kurzdarstellung des Betreuungsrechts - Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung:
http://www.beepworld.de/members94/ch...uungsrecht.htm

Was tun bei Anordnung einer Betreuung?
http://www.forum-betreuung.de/forum/...uung-t917.html

Geändert von chancen (07.11.2006 um 23:49 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 23.11.2006, 15:33
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AW: Endmündigung und Betreuung

Hi Chancen,

danke für deine Antwort! Doch wie ist es, wenn die Person Gesund ist- wenn diese Person vor einem Jahr komplett Untersucht worden ist (CT etc.- es wurden z.B. das Gehirn, Herz etc. untersucht)?
Nehmen wir mal an, dass er über Monate hinweg am Schlaf gehindert worden und deshalb übermüdet ist. Nehmen wir mal weiter an, dass er sich von der Gesellschaft distanzieren möchte, weil er zu viel in den letzten Monaten erleiden musste. Danach hat man ihn drauf hingewiesen, dass sein Lebenslauf jetzt schon sehr schlecht aussieht, aber er immer noch Arbeiten könnte. Als diese Person darauf antwortete, dass er dieses nicht so tolerieren würde, kam auf einmal eine Gutachterin zu ihm nach hause und hat ihn nach den letzten Monaten gefragt. Sie wollte ihm nicht glauben und hat seine wichtigen Aussagen unterbrochen beziehungsweise abgewürgt und hat darauf die Betreuung ins Leben gerufen. Darf man das? Des weiteren meinte der Betreuer nachher, dass diese Person wegen zu viel Computerspielen eingewiesen werden sollte, weil er ihm den letzten Befund gezeigt hat- wo drinnen stand, dass er Gesund sei. Weil er auch deswegen nicht einlenken wollte, will der Betreuer seinen Aufgabenkreis erweitern, um ihn Arbeitslos zu melden. Damit es so aussieht, dass diese Person nur Arbeitslos ist und sich nicht wegen Rechtswidrigkeiten von der Gesellschaft distanzieren möchte. Über die Rechtswidrigkeiten will ich jetzt nicht flanieren!

Nachtrag: Es sei dahingestellt ob man ihn jetzt in Mitleidenschaft gezogen hat und somit einen Schaden angerichtet hat oder nicht- Fakt ist nur, dass dieser Schaden, wenn er überhaupt existiert, nicht zu beheben ist, aber diese Person dennoch in der Lage ist sein Leben selbst zu gestalten. Wenn man mal davon absieht, dass der (nicht existiere?) Schaden nur die IQ Quote um einiges verringert hat. Ich bin vorsichtig geworden, da es viele lesen können und ihn nachher wegen sonstiges einsperren würde. z.B. weil man ihm sein Leben um einige Jahre verkürzt hat- nicht viele, aber einige. <- Ich weise Ausdrücklich darauf hin, dass dies nur ein Beispiel ist!!!!

Geändert von Lalilu (23.11.2006 um 15:55 Uhr).
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